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FAQs Studierende

Der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften bietet seinen Kernfach-Studierenden im Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" ein speziell für Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entwickeltes ABV-Angebot an.

Die Anmeldung zu den ABV-Modulen "Berufsfeldorientierung und Kommunikationspraxis", "Team- und Projektarbeit" sowie "Geisteswissenschaftliches Arbeiten und Schreiben" bzw. zu Veranstaltungen daraus findet während des regulären Anmeldezeitraumes über Campus Management statt.

Mehr zu den Inhalten finden Sie hier.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

(Erläuterungen zu den Credit Points siehe unter http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ .)

Für das Institut für Englische Philologie sind für die einzelnen Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs und des Masterstudiengangs sowie der bisherigen Studiengänge (Magister/Lehramt) folgende Credit Points (cr) festgelegt (LN = Leistungsnachweis):

Bachelor-Studiengänge

Für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2011/12 begonnen haben, gelten folgende Leistungspunkte:

BA Vorlesung/Übung

*

2 ECTS credit points

BA Proseminar (PS)

*

4 ECTS credit points

BA Vertiefungsseminar (VS)

*

8 ECTS credit points

Für Studierende ab dem WS 2011/12 gelten folgende Leistungspunkte:

BA Vorlesung

*

2 ECTS credit points

BA Übung

*

3 ECTS credit points

BA Proseminar (PS)

*

3 ECTS credit points

BA Vertiefungsseminar (VS)

*

8 ECTS credit points

* zu den jeweiligen Studien- und Prüfungsleistungen vgl. die BA-Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Englische Philologie

Masterstudiengang „English Studies: Literature - Language - Culture"

Modul-Art

LP-Zahl

Bemerkungen

Fachwissenschaft 1

15 LP

Bei Ganzmodulprüfungen zählt die Prüfung 15 LP. Bei Teilmodulprüfungen zählen die Teilprüfungen jeweils 5 LP (für das Tutorial) bzw. 10 LP (für das Seminar).

Fachwissenschaft 2

15 LP

Fachwissenschaft 3

15 LP

Fachwissenschaft 4

15 LP

Sprachpraxis 1

15 LP

Bei Teilmodulprüfungen zählen die Teilprüfungen jeweils 5 bzw. 10 LP.

Sprachpraxis 2

15 LP

Forschungskolloquium

5 LP

Die Note für das Forschungskolloquium wird berechnet aufgrund der 1-stündigen Verteidigung der Masterarbeit.

Masterarbeit

25 LP

 

SUMME

120 LP

 

(siehe Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „English Studies: Literature - Language - Culture“, § 4)

Die Ausgabe von Modul-, Prüfungs- und Teilnahmebescheinigungen erfolgt über die Dozierenden oder nach Rücksprache in der Institutsverwaltung zu den angegebenen Sprechstundenzeiten.

Der Bewerbungszeitraum liegt in der Regel zwischen Mitte April und Ende Mai für das Wintersemester; für das Sommersemester können Sie sich nur für ein höheres Semester (2. oder 4. Semester) bewerben, wenn Sie z.B. bereits an einer anderen Universität Englisch studiert haben und Ihr Studium an der FU Berlin fortsetzen wollen (der Bewerbungszeitraum ist 01.12. – 15.01.).

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/master/index.html.

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester beworben haben, wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheides an eine*n der Professor*innen des Instituts und legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise vor. Für weitere Informationen zum Hochschulwechsel in höhere Semester besuchen Sie bitte die folgende Seite: https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/allgemein/hochschulwechsel/index.html.

Studienbereich ABV

Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum sowie Module aus den folgenden Kompetenzbereichen. Welche Module Sie wählen können, regelt die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Faches bzw. Ihrer Fächer. Den Flyer finden Sie hier.

Studienbereich LBW

Der Bereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) führt Studierende in die Grundfragen von Erziehung, Bildung und Schule ein. Dabei sollen sich die Studierenden das Berufsfeld Schule erschließen und lernen, ihre Praxiserfahrungen theoriegeleitet zu reflektieren. Informationen zu dem Studienbereich finden sich auf den jeweiligen Seiten der Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption (Lehramt an ISS/Gymnasien) und dem Bachelor Grundschulpädagogik.

Wer sich in Bachelorstudiengängen, deren Kombination dies ermöglicht, die Option auf einen Master of Education offenhalten möchte, muss den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) belegen. In allen anderen Fällen wird der Studienbereich Allgemeine Berufswissenschaft (ABV) studieren.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor der Bewerbung an eine*n der Professor*innen des Instituts, der/die in dem entsprechenden Studiengang unterrichtet, mit einer Übersicht Ihrer bisherigen Leistungen (z.B. Transcript der bisherigen Universität) zu wenden, um eine Einschätzung zu bekommen, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Hierüber wird eine schriftliche Einstufung ausgestellt, die Sie Ihrer Bewerbung beilegen können. Diese Einstufung kann auch nachgereicht werden; Sie würden dann zunächst unter Vorbehalt für das entsprechende Fachsemester zugelassen. Im Bachelor können Sie sich für das Sommersemester für das 2., 4. und 6. Fachsemester bewerben, für das Wintersemester für das 3. und 5. Fachsemester. Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester sollte realistisch sein; wenn Sie die entsprechende Einstufung nicht bekommen, verlieren Sie ggf. Ihren Studienplatz. Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Zahl der erworbenen Leistungspunkte im Fach sowie eine weitgehende thematische/fachwissenschaftliche Übereinstimmung oder Äquivalenz Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen mit den Modulen im Studiengang an der FU Berlin.

Nach erfolgreicher Immatrikulation (d.h. wenn Sie eine Matrikelnummer bekommen haben) wird in einem zweiten Schritt die Anerkennung Ihrer Leistungen ausgestellt. Dazu müssen Sie sich für die Anerkennung der fachwissenschaftlichen Leistungen noch einmal an die Person wenden, die Ihnen die Einstufung ausgestellt hat. Die Anrechnungsempfehlung wird dann i.d.R. direkt an das Prüfungsbüro weitergeleitet; dort erfolgt der Eintrag der anerkannten Leistungen in Ihr Campus Management.

Um für den MA-Studiengang Anglistik zugelassen zu werden, müssen Sie Englischkenntnisse auf einem eindeutigen CEFR C1-Niveau nachweisen, indem Sie entweder eine offizielle Erklärung der Universitätsverwaltung Ihrer bisherigen Hochschule vorlegen, dass die Unterrichtssprache in allen Studienprogrammen und Fakultäten Englisch ist, oder die Ergebnisse eines der folgenden Tests vorlegen: IELTS, CPE oder Pearson Academic.

Eine Ausnahme gilt für Studierende, die ihr Studium in einem Land absolviert haben, in dem die Landessprache Englisch ist, oder die ihren Bachelor-Abschluss in Englischer Philologie an der Freien Universität Berlin erworben haben.

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • berufsqualifizierender deutscher oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums
  1. mit einem Studienanteil an Englischer Philologie, der mindestens dem des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Englische Philologie des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin entspricht
    ODER
  2. in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft (Komparatistik), Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie, Kultursoziologie, Gender Studies, Filmwissenschaft, Theater- und Tanzwissenschaft oder in anderen Philologien mit einem literatur- und kulturwissenschaftlichen Studienanteil in Englischer Philologie von mindestens 20 LP.
  • Sprachnachweis in Englisch (Niveau C1 GER) für Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch grundsätzlich Unterrichtssprache der gesamten Universität/Institution an allen Fachbereichen ist.

Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die an Bewerber*innen mit einem Nebenfach in Englisch und einem Hauptfach in einem der folgenden Bereiche vergeben werden können: Vergleichende Literaturwissenschaft; Kulturwissenschaft; Filmwissenschaft; Theater- und Tanzwissenschaft; Philologie in anderen Sprachen. Sie müssen jedoch Kurse in Englischer Literatur- und/oder Kulturwissenschaft im Umfang von mindestens 15 % ihrer Credits belegt haben.

Für die Anerkennung fachwissenschaftlicher Leistungen wenden Sie sich bitte an eine*n der Professor*innen in Ihrem Studiengang und legen den entsprechenden Leistungsnachweis bzw. das Transcript of Records vor. Die Anrechnungsempfehlung wird dann i.d.R. direkt an das Prüfungsbüro weitergeleitet; dort erfolgt dann der Eintrag ins Campus Management.

Geht es um die Anerkennung von Leistungen bei einem Wechsel von Kernfach zu Modulangebot (oder umgekehrt), wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro.

Für die Anerkennung von Leistungen in der Sprachpraxis (BA-Studiengang) wenden Sie sich bitte an die Sprachbereichskoordination Englisch des Sprachenzentrums. Website: https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/ueber_uns/mitarbeiter/sprachbereich_englisch/koordination-englisch/index.html; email: koordinationenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.

Für die Anerkennung von Leistungen in der Fachdidaktik, wenden Sie sich bitte an die Professor*innen der Didaktik des Englischen (https://www.fu-berlin.de/sites/dse/service-beratung/anrechnungen/index.html).

Um Anrechnungen im ABV-Teil Ihres Studiums vornehmen zu lassen, besuchen Sie bitte folgende Seite: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/bachelor/abv/FAQ_ABV_PhilGeist/X_Anrechnung.html.

Für erbrachte Leistungen in LBW können Sie unter folgendem Link die richtige Ansprechperson finden: https://www.fu-berlin.de/sites/dse/service-beratung/anrechnungen/_inhaltselemente_anrechnungen/anrechnungsbeauftragte_iss_gym/index.html.

Die Anmeldeformulare finden Sie auf dieser Website: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html

Tragen Sie Ihre Daten sowie das mit Ihren Betreuer*innen abgestimmte Thema ein und unterschreiben Sie das Formular. Bitten Sie Ihre*n Erstbetreuer*in und Ihre*n Zweitgutachter*in, das Formular zu unterschreiben. (Elektronische Unterschriften werden akzeptiert.)

Prüfungsberechtigt sind die Professor*innen in dem jeweiligen Studiengang. In der Regel wählen Sie Ihre*n Erstbetreuer*in selbst aus (üblicherweise wählen Sie eine Person, bei der Sie studiert haben und die für Ihr Thema fachlich einschlägig ist. Das Thema stimmen Sie mit Ihrem/Ihrer Erstbetreuer*in ab. In Ausnahmefällen können promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen des Fachbereichs das Zweitgutachten übernehmen. In dem Fall muss von dieser Person ein Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nicht dazu verpflichtet sind, Abschlussarbeiten zu begutachten.

Das Thema der Arbeit kann der endgültige Titel sein oder auch ein Arbeitstitel, der in der endgültigen Version noch einmal spezifiziert bzw. leicht modifiziert werden kann. In dem Fall muss auf dem Titelblatt der Arbeit auch das ursprünglich angemeldete Thema genannt werden. Bitte beachten Sie, dass nur das angemeldete Thema auf Ihrem Zeugnis stehen wird.

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit (Englische Philologie) müssen Sie bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP im Bachelorstudiengang absolviert haben. Für die Anmeldung der Masterarbeit (im Studiengang English Studies) müssen Sie mindestens zwei fachwissenschaftliche und ein sprachpraktisches Modul absolviert haben.

Das ausgefüllte Formular geben Sie bei Frau Monika Cheng im Prüfungsbüro ab (Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, JK 29/105; email: monika.cheng@fu-berlin.de; website: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/monika_cheng/index.html)

Sie erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Tagen eine Bestätigung Ihrer Anmeldung; ab diesem Tag läuft die Bearbeitungszeit (8 Wochen für die BA-Arbeit, 23 Wochen für die MA-Arbeit). In der Bestätigung ist das Abgabedatum genannt; hinzu kommen Hinweise zum Einreichen der Arbeit, der Gestaltung des Titelblatts sowie zur Eigenständigkeitserklärung, die Sie Ihrer Arbeit beifügen müssen.

Die Frist für die Begutachtung beträgt vier Wochen. Sobald die beiden Gutachten vorliegen, werden Sie vom Prüfungsbüro informiert. Es gibt keine Verteidigung der Abschlussarbeit.

Studienbüro für BA des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/studienbuero/index.html
Prüfungsbüro I (Masterstudiengang Angewandte Literaturwissenschaft)
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/
Prüfungsbüro II (Bachelor Englische Philologie, Master English Studies, Lehrer-Masterstudiengang, Magister Englische Philologie)
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/