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Bachelor

Studienaufbau_Bild_30 LP

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Das Institut bietet folgende Bachelor-Studiengänge an:

Eine Übersicht zum Bachelor- und Masterstudiengang finden Sie hier.

Checklisten sind eine übersichtliche Zusammenstellung der Module, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind.
Die Checklisten dienen lediglich als Orientierung und ersetzen nicht das Studieren der eigenen Studien- und
Prüfungsordnung!

Checkliste 90 LP Kernfach Checkliste 60 LP Modulangebot Checklist 30 LP Modulangebot Die Ersti-Hilfe finden Sie hier.

Master

Studienaufbau Master

Studienaufbau Master

Folgende Master-Studiengänge werden angeboten:

Checklisten sind eine übersichtliche Zusammenstellung der Module, die in Ihrem Studiengang vorgesehen sind.
Die Checklisten dienen lediglich als Orientierung und ersetzen nicht das Studieren der eigenen Studien- und
Prüfungsordnung!

Checkliste Master alte Studienordnung Checkliste Master neue Studienordnung

Promotion

Informationen zur Promotion finden Sie hier.

Friedrich-Schlegel-Graduiertenschule für literaturwissenschaftliche Studien

Didaktik des Englischen

Bei Interesse an einem Promotions- oder Habilitationsprojekt in der Didaktik des Englischen kontaktieren Sie bitte Frau Prof. Katja Heim, Herrn Gastprof. Christian Ludwig oder Frau Prof. Michaela Sambanis, um in Erfahrung zu bringen, ob aktuell Kapazitäten existieren. Vereinbaren Sie bei einem positiven Bescheid im Anschluss einen Vorstellungstermin und legen ein Exposé zu Ihrem Forschungsvorhaben vor. Bitte unbedingt beachten: Erläutern Sie in Ihrem Exposé die Relevanz für die Didaktik des Englischen an der Freien Universität Berlin und legen Sie bitte kurz dar, wie Sie sich in der Qualifikationsphase finanzieren wollen. Eine Promotion/Habilitation in der Didaktik des Englischen ist nicht zwangsläufig mit einer Anstellung verbunden.

FAQs Studierende

Der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften bietet seinen Kernfach-Studierenden im Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" ein speziell für Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler entwickeltes ABV-Angebot an.

Die Anmeldung zu den ABV-Modulen "Berufsfeldorientierung und Kommunikationspraxis", "Team- und Projektarbeit" sowie "Geisteswissenschaftliches Arbeiten und Schreiben" bzw. zu Veranstaltungen daraus findet während des regulären Anmeldezeitraumes über Campus Management statt.

Mehr zu den Inhalten finden Sie hier.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

(Erläuterungen zu den Credit Points siehe unter http://www.fu-berlin.de/studium/ects/ .)

Für das Institut für Englische Philologie sind für die einzelnen Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs und des Masterstudiengangs sowie der bisherigen Studiengänge (Magister/Lehramt) folgende Credit Points (cr) festgelegt (LN = Leistungsnachweis):

Bachelor-Studiengänge

Für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2011/12 begonnen haben, gelten folgende Leistungspunkte:

BA Vorlesung/Übung

*

2 ECTS credit points

BA Proseminar (PS)

*

4 ECTS credit points

BA Vertiefungsseminar (VS)

*

8 ECTS credit points

Für Studierende ab dem WS 2011/12 gelten folgende Leistungspunkte:

BA Vorlesung

*

2 ECTS credit points

BA Übung

*

3 ECTS credit points

BA Proseminar (PS)

*

3 ECTS credit points

BA Vertiefungsseminar (VS)

*

8 ECTS credit points

* zu den jeweiligen Studien- und Prüfungsleistungen vgl. die BA-Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Englische Philologie

Masterstudiengang „English Studies: Literature - Language - Culture"

Modul-Art

LP-Zahl

Bemerkungen

Fachwissenschaft 1

15 LP

Bei Ganzmodulprüfungen zählt die Prüfung 15 LP. Bei Teilmodulprüfungen zählen die Teilprüfungen jeweils 5 LP (für das Tutorial) bzw. 10 LP (für das Seminar).

Fachwissenschaft 2

15 LP

Fachwissenschaft 3

15 LP

Fachwissenschaft 4

15 LP

Sprachpraxis 1

15 LP

Bei Teilmodulprüfungen zählen die Teilprüfungen jeweils 5 bzw. 10 LP.

Sprachpraxis 2

15 LP

Forschungskolloquium

5 LP

Die Note für das Forschungskolloquium wird berechnet aufgrund der 1-stündigen Verteidigung der Masterarbeit.

Masterarbeit

25 LP

 

SUMME

120 LP

 

(siehe Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „English Studies: Literature - Language - Culture“, § 4)

Die Ausgabe von Modul-, Prüfungs- und Teilnahmebescheinigungen erfolgt über die Dozierenden oder nach Rücksprache in der Institutsverwaltung zu den angegebenen Sprechstundenzeiten.

Der Bewerbungszeitraum liegt in der Regel zwischen Mitte April und Ende Mai für das Wintersemester; für das Sommersemester können Sie sich nur für ein höheres Semester (2. oder 4. Semester) bewerben, wenn Sie z.B. bereits an einer anderen Universität Englisch studiert haben und Ihr Studium an der FU Berlin fortsetzen wollen (der Bewerbungszeitraum ist 01.12. – 15.01.).

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/master/index.html.

Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester beworben haben, wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Zulassungsbescheides an eine*n der Professor*innen des Instituts und legen Sie die entsprechenden Leistungsnachweise vor. Für weitere Informationen zum Hochschulwechsel in höhere Semester besuchen Sie bitte die folgende Seite: https://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/allgemein/hochschulwechsel/index.html.

Studienbereich ABV

Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) umfasst ein obligatorisches Berufspraktikum sowie Module aus den folgenden Kompetenzbereichen. Welche Module Sie wählen können, regelt die Studien- und Prüfungsordnung Ihres Faches bzw. Ihrer Fächer. Den Flyer finden Sie hier.

Studienbereich LBW

Der Bereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) führt Studierende in die Grundfragen von Erziehung, Bildung und Schule ein. Dabei sollen sich die Studierenden das Berufsfeld Schule erschließen und lernen, ihre Praxiserfahrungen theoriegeleitet zu reflektieren. Informationen zu dem Studienbereich finden sich auf den jeweiligen Seiten der Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption (Lehramt an ISS/Gymnasien) und dem Bachelor Grundschulpädagogik.

Wer sich in Bachelorstudiengängen, deren Kombination dies ermöglicht, die Option auf einen Master of Education offenhalten möchte, muss den Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) belegen. In allen anderen Fällen wird der Studienbereich Allgemeine Berufswissenschaft (ABV) studieren.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor der Bewerbung an eine*n der Professor*innen des Instituts, der/die in dem entsprechenden Studiengang unterrichtet, mit einer Übersicht Ihrer bisherigen Leistungen (z.B. Transcript der bisherigen Universität) zu wenden, um eine Einschätzung zu bekommen, für welches Fachsemester Sie sich bewerben können. Hierüber wird eine schriftliche Einstufung ausgestellt, die Sie Ihrer Bewerbung beilegen können. Diese Einstufung kann auch nachgereicht werden; Sie würden dann zunächst unter Vorbehalt für das entsprechende Fachsemester zugelassen. Im Bachelor können Sie sich für das Sommersemester für das 2., 4. und 6. Fachsemester bewerben, für das Wintersemester für das 3. und 5. Fachsemester. Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester sollte realistisch sein; wenn Sie die entsprechende Einstufung nicht bekommen, verlieren Sie ggf. Ihren Studienplatz. Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Zahl der erworbenen Leistungspunkte im Fach sowie eine weitgehende thematische/fachwissenschaftliche Übereinstimmung oder Äquivalenz Ihrer Studien- und Prüfungsleistungen mit den Modulen im Studiengang an der FU Berlin.

Nach erfolgreicher Immatrikulation (d.h. wenn Sie eine Matrikelnummer bekommen haben) wird in einem zweiten Schritt die Anerkennung Ihrer Leistungen ausgestellt. Dazu müssen Sie sich für die Anerkennung der fachwissenschaftlichen Leistungen noch einmal an die Person wenden, die Ihnen die Einstufung ausgestellt hat. Die Anrechnungsempfehlung wird dann i.d.R. direkt an das Prüfungsbüro weitergeleitet; dort erfolgt der Eintrag der anerkannten Leistungen in Ihr Campus Management.

Um für den MA-Studiengang Anglistik zugelassen zu werden, müssen Sie Englischkenntnisse auf einem eindeutigen CEFR C1-Niveau nachweisen, indem Sie entweder eine offizielle Erklärung der Universitätsverwaltung Ihrer bisherigen Hochschule vorlegen, dass die Unterrichtssprache in allen Studienprogrammen und Fakultäten Englisch ist, oder die Ergebnisse eines der folgenden Tests vorlegen: IELTS, CPE oder Pearson Academic.

Eine Ausnahme gilt für Studierende, die ihr Studium in einem Land absolviert haben, in dem die Landessprache Englisch ist, oder die ihren Bachelor-Abschluss in Englischer Philologie an der Freien Universität Berlin erworben haben.

Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen:

  • berufsqualifizierender deutscher oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums
  1. mit einem Studienanteil an Englischer Philologie, der mindestens dem des 60-Leistungspunkte-Modulangebots Englische Philologie des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften der Freien Universität Berlin entspricht
    ODER
  2. in Allgemeiner und Vergleichender Literaturwissenschaft (Komparatistik), Kulturwissenschaft, Kulturanthropologie, Kultursoziologie, Gender Studies, Filmwissenschaft, Theater- und Tanzwissenschaft oder in anderen Philologien mit einem literatur- und kulturwissenschaftlichen Studienanteil in Englischer Philologie von mindestens 20 LP.
  • Sprachnachweis in Englisch (Niveau C1 GER) für Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch grundsätzlich Unterrichtssprache der gesamten Universität/Institution an allen Fachbereichen ist.

Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen, die an Bewerber*innen mit einem Nebenfach in Englisch und einem Hauptfach in einem der folgenden Bereiche vergeben werden können: Vergleichende Literaturwissenschaft; Kulturwissenschaft; Filmwissenschaft; Theater- und Tanzwissenschaft; Philologie in anderen Sprachen. Sie müssen jedoch Kurse in Englischer Literatur- und/oder Kulturwissenschaft im Umfang von mindestens 15 % ihrer Credits belegt haben.

Für die Anerkennung fachwissenschaftlicher Leistungen wenden Sie sich bitte an eine*n der Professor*innen in Ihrem Studiengang und legen den entsprechenden Leistungsnachweis bzw. das Transcript of Records vor. Die Anrechnungsempfehlung wird dann i.d.R. direkt an das Prüfungsbüro weitergeleitet; dort erfolgt dann der Eintrag ins Campus Management.

Geht es um die Anerkennung von Leistungen bei einem Wechsel von Kernfach zu Modulangebot (oder umgekehrt), wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsbüro.

Für die Anerkennung von Leistungen in der Sprachpraxis (BA-Studiengang) wenden Sie sich bitte an die Sprachbereichskoordination Englisch des Sprachenzentrums. Website: https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/ueber_uns/mitarbeiter/sprachbereich_englisch/koordination-englisch/index.html; email: koordinationenglisch@sprachenzentrum.fu-berlin.de.

Für die Anerkennung von Leistungen in der Fachdidaktik, wenden Sie sich bitte an die Professor*innen der Didaktik des Englischen (https://www.fu-berlin.de/sites/dse/service-beratung/anrechnungen/index.html).

Um Anrechnungen im ABV-Teil Ihres Studiums vornehmen zu lassen, besuchen Sie bitte folgende Seite: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/bachelor/abv/FAQ_ABV_PhilGeist/X_Anrechnung.html.

Für erbrachte Leistungen in LBW können Sie unter folgendem Link die richtige Ansprechperson finden: https://www.fu-berlin.de/sites/dse/service-beratung/anrechnungen/_inhaltselemente_anrechnungen/anrechnungsbeauftragte_iss_gym/index.html.

Die Anmeldeformulare finden Sie auf dieser Website: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/downloadbereich/index.html

Tragen Sie Ihre Daten sowie das mit Ihren Betreuer*innen abgestimmte Thema ein und unterschreiben Sie das Formular. Bitten Sie Ihre*n Erstbetreuer*in und Ihre*n Zweitgutachter*in, das Formular zu unterschreiben. (Elektronische Unterschriften werden akzeptiert.)

Prüfungsberechtigt sind die Professor*innen in dem jeweiligen Studiengang. In der Regel wählen Sie Ihre*n Erstbetreuer*in selbst aus (üblicherweise wählen Sie eine Person, bei der Sie studiert haben und die für Ihr Thema fachlich einschlägig ist. Das Thema stimmen Sie mit Ihrem/Ihrer Erstbetreuer*in ab. In Ausnahmefällen können promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen des Fachbereichs das Zweitgutachten übernehmen. In dem Fall muss von dieser Person ein Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass wissenschaftliche Mitarbeiter*innen nicht dazu verpflichtet sind, Abschlussarbeiten zu begutachten.

Das Thema der Arbeit kann der endgültige Titel sein oder auch ein Arbeitstitel, der in der endgültigen Version noch einmal spezifiziert bzw. leicht modifiziert werden kann. In dem Fall muss auf dem Titelblatt der Arbeit auch das ursprünglich angemeldete Thema genannt werden. Bitte beachten Sie, dass nur das angemeldete Thema auf Ihrem Zeugnis stehen wird.

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit (Englische Philologie) müssen Sie bereits Module im Umfang von mindestens 90 LP im Bachelorstudiengang absolviert haben. Für die Anmeldung der Masterarbeit (im Studiengang English Studies) müssen Sie mindestens zwei fachwissenschaftliche und ein sprachpraktisches Modul absolviert haben.

Das ausgefüllte Formular geben Sie bei Frau Monika Cheng im Prüfungsbüro ab (Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, JK 29/105; email: monika.cheng@fu-berlin.de; website: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/monika_cheng/index.html)

Sie erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Tagen eine Bestätigung Ihrer Anmeldung; ab diesem Tag läuft die Bearbeitungszeit (8 Wochen für die BA-Arbeit, 23 Wochen für die MA-Arbeit). In der Bestätigung ist das Abgabedatum genannt; hinzu kommen Hinweise zum Einreichen der Arbeit, der Gestaltung des Titelblatts sowie zur Eigenständigkeitserklärung, die Sie Ihrer Arbeit beifügen müssen.

Die Frist für die Begutachtung beträgt vier Wochen. Sobald die beiden Gutachten vorliegen, werden Sie vom Prüfungsbüro informiert. Es gibt keine Verteidigung der Abschlussarbeit.

Studienbüro für BA des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/studienbuero/index.html
Prüfungsbüro I (Masterstudiengang Angewandte Literaturwissenschaft)
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/
Prüfungsbüro II (Bachelor Englische Philologie, Master English Studies, Lehrer-Masterstudiengang, Magister Englische Philologie)
http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/

FAQs Bachelor Lehramt

Für die Bewerbung zum Master of Education ist die Abschlussnote ein Auswahlkriterium, allerdings lassen sich momentan schlecht Aussagen über einen eventuellen N.C. treffen.

Ja, beides ist möglich, sofern beide Veranstaltungen gleichzeitig angeboten werden. Wir empfehlen, zuerst den Einführungskurs zu belegen, um einen grundlegenden Überblick zu erhalten. Das Proseminar widmet sich einem Schwerpunktthema und baut auf dem im Grundkurs erworbenen Wissen auf.

Für Bachelorarbeiten im Fach Englisch wenden Sie sich bitte an die Fachwissenschaften.

Ja. Außerdem haben Sie Zeit mit dieser Entscheidung, bis Sie beide Seminare absolviert haben.

Das Orientierungspraktikum ist als reines „Hospitationspraktikum“ (Beobachtungspraktikum) konzipiert, ABER wenn Sie gut mit dem*der Mentor*in in der Schule auskommen, dann ist es eine gewinnbringende Erfahrung, wenn Sie auch zu diesem Zeitpunkt schon mal vor einer Klasse stehen dürfen. Am besten Sie besprechen dies mit dem*der Mentor*in. Praktikant*innen dürfen jedoch grundsätzlich keinen Unterricht abhalten, ohne dass eine „richtige“ Lehrkraft anwesend ist.

Das Modul "Grundlagen der Fachdidaktik Englisch“ besteht aus dem Grundkurs und einem Proseminar. Es wird dringend empfohlen erst den Grundkurs und danach das Proseminar zu besuchen. In der Regel werden mehrere parallele Veranstaltungen pro Semester angeboten. Die Prüfungsleistung (Hausarbeit) für das gesamte Modul kann entweder im Grundkurs oder im Proseminar absolviert werden. Die Abgabe erfolgt nach dem Absolvieren beider Modulbestandteile.

Sie müssen die Hausarbeit nach erfolgreicher Absolvierung beider Seminare einreichen. Abgabefrist ist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (genauer: das Ende der ersten Vorlesungswoche). Wenn Sie also im Wintersemester den Grundkurs und im Sommersemester das Proseminar belegt haben, ist die Abgabefrist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Wintersemesters.

Die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit können der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bachelorstudiengangs (Kernfach) entnommen werden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen, inkl. der notwendigen Zahl an Leistungspunkten, variieren hier je nach Studiengang. Wenn man vorhat, sich zum nächsten Wintersemester für den Master of Education zu bewerben, müssen 2/3 aller Leistungen abgeschlossen sein (siehe Wie bewerbe ich mich für den Master of Education?). Es wird dringend empfohlen, die Bachelorarbeit bereits zu diesem Zeitpunkt angemeldet zu haben, da man spätestens bis zur Rückmeldung für das 2. Mastersemester das Bachelorzeugnis vorlegen muss und die Bearbeitungszeit der Prüfenden sowie die Zeit für das Ausstellen des Zeugnisses miteingerechnet werden sollte.

Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:

Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen alle Professor*innen der Didaktik des Englischen
Fachwissenschaftliche Leistungen Professor*innen der Fachwissenschaften
Sprachpraktische Leistungen Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Für den Master of Education kann man sich nur zum Wintersemester bewerben. Voraussetzung ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs für das Lehramt an Grundschulen bzw. ISS/GYM. Der Bewerbungszeitraum liegt im Sommersemester zwischen dem 01. Juli und dem 15. August.

Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, kann die Bewerbung für den Master auch mit der sogenannten 2/3-Bescheinigung erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Prognose, dass alle ausstehenden Studienleistungen bis zum Semesterende (30.9.) erbracht werden können. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung: Mindestens 2/3 des Gesamtpensums der Studienleistungen sind bewertet, die Anmeldung zur Abschlussarbeit liegt vor und der Arbeitsbeginn wurde so festgelegt, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn des Masterstudiengangs möglich ist.

Es erfolgt dann eine Zulassung zum Master auf Probe. Dies bedeutet, dass spätestens zur Rückmeldung zum zweiten Mastersemester das Bachelorzeugnis vorgelegt werden muss. Ansonsten folgt die Exmatrikulation, sofern kein Antrag auf Studiengangwechsel (Rückstufung in den Bachelor) gestellt wurde.

Weitere Informationen zur 2/3-Bescheinigung sind auf den Seiten der Dahlem School Education (DSE).

Ja, anders als beim Bereich ABV, werden beim Bachelor mit Lehramtsoption die Noten aus dem EWI-Bereich anteilig bei der Berechnung der Abschlussnote mit einbezogen.

FAQs Master of Education

Für Anrechnungsfragen wenden sich die Studierenden des Fachs Englisch an Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim, Q-Masterstudierende mit Englisch an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben). Soll das Praxissemester im Ausland absolviert werden, müssen die Bedingungen passen (u.a. Englisch als Fremdsprache, zum Studiengang passende Zielaltersgruppe). Das Absolvieren im Ausland muss vorab genehmigt werden. Entsprechende Nachweise/Informationen und der Antrag (DSE Downloadbereich) sind Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim vorzulegen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig in der Sprechstunde an eine der Professorinnen. Q-Masterstudierende mit Englisch wenden sich bitte an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben).
Für beide Vorgänge (Anrechnung & Ausland) gilt als Deadline der 15. März des jeweiligen Jahres.

Für allgemeine Fragen bzgl. des Q-Masters wenden Sie sich bitte an die Projektleiterin Prof. Dr. Daniela Caspari.

Da das Wintersemester bis Ende März dauert und die Lehrveranstaltungen nicht vor Mitte Februar enden, kann das rein rechnerisch nicht funktionieren. Es ergibt sich eine Überschneidung von mehreren Wochen zwischen Studium und Referendariat: Zuerst muss Phase 1 abgeschlossen sein, dann kann sich Phase 2 anschließen.

Aus rechtlichen, ethischen (Stichwort: Gleichbehandlung) und Ressourcen-Gründen hält sich die Englischdidaktik selbstverständlich an die durch die RSPO § 10 gesetzten Vorgaben, die für den Eintrag von Noten eine Frist vorsehen, die in der vorlesungsfreien Zeit liegt bzw. darüber hinausgeht, und bittet bei der Planung des weiteren Werdegangs um Beachtung. Vor Ende des Semesters/der Vorlesungszeit werden keine Bescheinigungen ausgestellt. Ausnahmen können nicht gewährt werden.

Momentan besteht eine Möglichkeit darin, sich erneut für den Bachelor mit Lehramtsoption zu bewerben (mit umgedrehter Fächerkombination) und dieses Studium durch die Anrechnung von Studieninhalten aus dem vorherigen Bachelor-Studium zu verkürzen. Alternativ können Sie prüfen, ob für Sie der Q-Master (Quereinstieg in den Lehramtsmaster) infrage kommen könnte. Sie finden Informationen auf der entsprechenden Website. Studieninhalte können nur von den zuständigen Arbeitsbereichen angerechnet werden:

  • Leistungen in der Didaktik des Englischen: Prof. Dr. Sambanis, Prof. Dr. Heim, Gastprof. Dr. Ludwig
  • Leistungen in den Fachwissenschaften: Professor*innen der Fachwisschaften
  • Leistungen in der Sprachpraxis: Sprachenzentrum der FU Berlin

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dahlem School of Education (DSE).

Ein Vorziehen von Veranstaltungen aus dem Master ist in der Didaktik des Englischen in der Regel nicht möglich. Die 2/3-Regelung ist davon jedoch nicht betroffen.

Studierende können die Masterarbeit in der Fachwissenschaft I, der Fachwissenschaft II, der Fachdidaktik I, der Fachdidaktik II oder in den Erziehungswissenschaften schreiben. Eine Masterarbeit in der Didaktik des Englischen muss an das Modul „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 2“ angeknüpft werden.

Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen in der Zeit vom ersten Werktag im Juli (meist der 01.07.) bis zum 15.08. desselben Jahres vollständig vorliegen, um zugelassen werden zu können.

Siehe dazu außerdem hier die Einträge:

  • Ist eine Einschreibung im Sommersemester möglich? und

  • Welche Bewerbungsunterlagen sind nötig?

Nein, es besteht keine Möglichkeit das Praxissemester im Fach Englisch in kürzerer Zeit zu absolvieren.

Siehe dazu außerdem hier die Einträge:

  • Ich habe bereits Lehrerfahrung gesammelt, kann ich mir diese auf das Praxissemester anrechnen lassen? und

  • Was ist das Praxissemester und wie läuft es ab?

Das Praxissemester ist, so die Vorgaben, in Berlin zu erbringen. Nur in begründeten Fällen kann auf vorherigen Antrag das Praxissemester unter bestimmten Bedingungen im Ausland absolviert werden. Die Praktikumsschule (i. d. R. eine deutsche Schule im Ausland) muss sämtliche Vorgaben des Berliner Praxissemesters erfüllen (Länge des Praxissemesters, Betreuung etc.).

Ein Praxissemester im Ausland kann nur dann für die Didaktik des Englischen (teil-) angerechnet werden, wenn es sich um eine Unterrichtstätigkeit handelt, bei der Englisch als Fremdsprache vermittelt wird und Deutsch eine/die Erstsprache der Lernenden ist. Das Absolvieren im Ausland muss vorab genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich vor Beginn des Praxissemesters in der Sprechstunde an eine der Professorinnen der Didaktik des Englischen (Prof. Dr. Sambanis, Prof. Dr. Heim).

Dies ist generell nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:

  • Seminar (Vorbereitung) → FU Berlin
  • Schulpraktikum → anderes Bundesland
  • Seminar (Begleitung/UniTag) → muss während des Praxissemesters wöchentlich an der FU Berlin besucht werden.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen können, so wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praxissemesters an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen. Die Zustimmung der Didaktik des Englischen muss zwingend vorher eingeholt werden.

Das Praxissemester ist grundsätzlich in Berlin zu absolvieren, insofern ein fachlich adäquater Praktikumsplatz in Berlin zur Verfügung steht. Ein Praxissemester an einer Schule in Brandenburg ist nicht möglich.

Grundsätzlich ist dies schon möglich, allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Verteilung der Leistungspunkte (Creditpoints) und der Inhalte müssen denen innerhalb des Bachelors mit Lehramtsoption an der FU entsprechen. Somit müssen auf das Kernfach (1. Fach) 90 LP, auf das Modulangebot (2. Fach) 60 LP und auf die Lehramtsbezogenen Berufswissenschaft (LBW, Erziehungswissenschaft und Didaktik) 30 LP entfallen. Für Studierende des Bachelorstudienganges Grundschulpädagogik müssen auf das Vertiefungsfach 50 LP, auf die Studienfächer je 45 LP, auf den Bereich LBW 30 LP und auf die Bachelorarbeit 10 LP entfallen.

Da das Wintersemester bis Ende März dauert und die Lehrveranstaltungen nicht vor Mitte Februar enden, kann das rein rechnerisch nicht funktionieren. Es ergibt sich eine Überschneidung von mehreren Wochen zwischen Studium und Referendariat: Zuerst muss Phase 1 abgeschlossen sein, dann kann sich Phase 2 anschließen.

Aus rechtlichen, ethischen (Stichwort: Gleichbehandlung) und Ressourcen-Gründen hält sich die Englischdidaktik selbstverständlich an die durch die RSPO § 10 gesetzten Vorgaben, die für den Eintrag von Noten eine Frist vorsehen, die in der vorlesungsfreien Zeit liegt bzw. darüber hinausgeht, und bittet bei der Planung des weiteren Werdegangs um Beachtung. Vor Ende des Semesters/der Vorlesungszeit werden keine Bescheinigungen ausgestellt. Ausnahmen können nicht gewährt werden.

Grundsätzlich ist es möglich Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, auf das Studium anrechnen zu lassen. Allerdings sollte dies mit den entsprechenden Lehrenden schon vor dem Auslandsstudium abgesprochen werden, da die Inhalte der Veranstaltungen teilweise sehr speziell sind. Für die fachwissenschaftlichen Module ist das Institut für Englische Philologie zuständig, für die fachdidaktischen Module die Englischdidaktik für die sprachpraktischen Module das Sprachenzentrum. Bringen Sie für die Besprechung die Originale und einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine sowie die offiziellen Kursbeschreibungen aus den course catalogues und das Formular zur Anrechnung der Dahlem School of Education (DSE) mit.

Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich.

Grundsätzlich ist dies natürlich möglich und auch sehr zu empfehlen. Der Zeitpunkt sollte aber aufgrund der festen Abfolge mit dem Praxissemester in Semester 3 strategisch klug gewählt werden. Sollte man beabsichtigen sich Studieninhalte aus dem Ausland anrechnen zu lassen, so wird angeraten dies vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit den Zuständigen der Didaktik des Englischen abzusprechen ("learning agreement").

Grundsätzlich ist es möglich Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, auf das Studium anrechnen zu lassen. Allerdings sollte dies mit den entsprechenden Lehrenden schon vor dem Auslandsstudium abgesprochen werden, da die Inhalte der Veranstaltungen teilweise sehr speziell sind. Für die fachwissenschaftlichen Module ist das Institut für Englische Philologie zuständig, für die fachdidaktischen Module die Englischdidaktik (Prof. Dr. Heim bzw. Gastprof. Dr. Ludwig), für die sprachpraktischen Module das Sprachenzentrum. Bringen Sie für die Besprechung die Originale und einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine sowie die offiziellen Kursbeschreibungen aus den course catalogues und das Formular zur Anrechnung der Dahlem School of Education (DSE) mit.

Dies ist generell nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:

  • Seminar (Vorbereitung) → FU Berlin
  • Schulpraktikum → anderes Bundesland
  • Seminar (Begleitung/UniTag) → muss während des Praxissemesters wöchentlich an der FU Berlin besucht werden.

Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen können, so wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praxissemesters an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen (Prof. Dr. Sambanis, Frau Fuchs, Frau Harder). Die Zustimmung der Didaktik des Englischen muss zwingend vorher eingeholt werden.

Laut aktueller Studienordnung müssen für die Anmeldung der Masterarbeit Module mit einer Summe von mindestens 55 LP absolviert sein. Außerdem müssen prüfungsberechtige Erst- und Zweitkorrigierende vorhanden sowie das Thema mit Ersterem abgesprochen worden sein.

Jede Veranstaltung, die mit einer Prüfung abschließt, muss durch den Prüfenden in einem Beurteilungsbogen dokumentiert werden. Hierfür muss das entsprechende Formular von den Seiten der Dahlem School of Education (DSE) heruntergeladen und der Prüfungsleistung ausgefüllt beigelegt werden.

Für die Anrechnung wenden Sie sich bitte in der Sprechstunde an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen. Bringen Sie für die Besprechung die Originale zur Anerkennung sowie einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine und die offiziellen Kursbeschreibungen aus dem Vorlesungsverzeichnis mit.

Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:

Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen alle Professor*innen der Didaktik des Englischen
Leistungen von Studierenden der Masterstudiengänge mit dem Profil Quereinstieg Aktuelle Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben)
Fachwissenschaftliche Leistungen Professor*innen der Fachwissenschaften
Sprachpraktische Leistungen Zentraleinrichtung Sprachenzentrum
  • „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 1“ → ohne Masterarbeit in der Englischdidaktik, d.h. die Masterarbeit wird in einem anderen Fach bzw. Bereich geschrieben.
  • „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 2“ → mit Masterarbeit in der Englischdidaktik

Q-MASTER (QUEREINSTIEGSMASTER)

Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:

Leistungen von Studierenden der Masterstudiengänge mit dem Profil Quereinstieg Aktuelle Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben)
Fachwissenschaftliche Leistungen Professor*innen der Fachwissenschaften
Sprachpraktische Leistungen Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Wichtige Informationen zu den Themen Bewerbung und Zulassung (wie beispielsweise Fristen, Ansprechpartner und mehr) finden Sie auf den Seiten der DSE hier.

Jede Veranstaltung, die mit einer Prüfung abschließt, muss durch den Prüfenden in einem Beurteilungsbogen dokumentiert werden. Hierfür muss das entsprechende Formular von Ihnen von den Seiten der Dahlem School of Education (DSE) heruntergeladen und der Prüfungsleistung ausgefüllt (Das bedeutet also, dass Sie Ihren Namen, den Kurstitel sowie den Dozent*innennamen eintragen) beigelegt werden.