Besteht im ABV-Bereich die Möglichkeit einer Anerkennung von Seminaren etc. (z. B. nach Hochschulwechsel)?
Im Studienbereich ABV können Seminare/Module, welche an anderen Universitäten absolviert wurden, ggf. dann anerkannt werden, wenn diese in Lehr-/Lernzielen und Kursinhalt, Arbeitsumfang und Workload, zu erwerbenden Leistungspunkten und vorgesehenen Leistungsanforderungen bzw. Prüfungsleistungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot an der FU Berlin sind.
Fachwissenschaftliche Seminare/Module werden daher in der ABV i.d.R. nicht anerkannt.
Sie müssten also zunächst das Angebot der verschiedenen ABV-Kompetenzbereiche
a) Fremdsprachen*
b) Informations- und Medienkompetenz
c) Gender- und Diversity-Kompetenz
d) Organisation und Management
e) Kommunikative Kompetenzen
f) Nachhaltige Entwicklung
g) Forschungsorientierung
h) Medienpraxis
i) Fachnahe Zusatzqualifikationen am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
prüfen und mit den von Ihnen absolvierten Seminaren/Modulen vergleichen. Sollten Sie vergleichbare Seminare besucht haben, finden Sie hier weitere Informationen zur Anerkennung/Anrechnung in den zentralen ABV-Kompetenzbereichen. Für die Anerkennung im Kompetenzbereich "Fachnahe Zusatzqualifikationen" wenden Sie sich bitte an die ABV-Koordination des Fachbereichs.
*Im Bereich der Fremdsprachen besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, sich einen Sprachkurs auch dann anerkennen zu lassen, wenn diese Sprache nicht im Rahmen der ABV angeboten wird. Auch hier muss der Kurs jedoch im Zeitumfang und bezüglich der Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot sein, z. B. universitäres Niveau (keine Volkshochschulkurse!), Abschluss durch Klausur, 4 SWS für 5 LP. Eine Anerkennung erfolgt dann entweder durch das die Studienkoordination am Sprachenzentrum (z. B. bei den Sprachen Schwedisch, Ungarisch, Japanisch) oder über die ABV-Koordination im Bereich der Fachnahen Zusatzqualifikationen (z. B. bei den Sprachen Latein, Griechisch, Katalanisch).




