Wie werden Leistungsnachweise erworben?
Welche Prüfungsleistung als Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (in modularisierten Studiengängen) verlangt wird, bestimmt die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs, die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten der FU Berlin sowie die Rahmenprüfungsordnung (pdf) des Fachbereichs. Die konkreten Prüfungsmodalitäten (z.B. Termin der Klausur oder der mündlichen Prüfung, Abgabefristen der Hausarbeit, Kriterien für die Erstellung eines Portfolios etc.) werden entweder bereits im kommentierten Vorlesungsverzeichnis oder aber beim ersten Veranstaltungstermin vom Dozenten bekannt gegeben. Leistungsnachweise in gedruckter Form gibt es in Bachelorstudiengängen in der Regel nicht mehr. Die von den Studierenden erbrachten Leistungen werden von den Dozenten und Prüfungsbüros in das EDV-System Campus Management eingetragen und dort zentral gespeichert. Eine Ausnahme bilden die Kurse der ABV (der Allgemeinen Berufsvorbereitung) und die affinen Module, deren Prüfungs- oder Teilnahmebescheinigungen noch in Papierform ausgehändigt werden.