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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Ansprechpartnerin bei Fragen bzgl. des Masterstudiengangs ist Prof. Dr. Almut Hille.

Sekretariat: Viola Auermann
Tel.:     +49 30 838-54808
Fax:     +49 30 838-454808
E-Mail: daf@fu-berlin.de

Details zum Bewerbungsprozess entnehmen Sie bitte den Informationsseiten für Masterstudiengänge der Freien Universität Berlin.

Studieninteressierte, die ihren Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, schicken ihren Antrag bitte über Uni-assist an die Freie Universität Berlin. Uni-assist prüft, ob die Bewerbung den formalen Voraussetzungen entspricht. Über die Zulassung entscheidet die Freie Universität Berlin. Das Online-Bewerbungsformular, Informationen über die Bewerbungsadresse und den Ablauf der Bewerbung finden Sie auf den Webseiten von Uni-assist.

Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang "Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung" ist ein philologischer Bachelorabschluss oder gleichwertiger nationaler oder internationaler Studienabschluss. Die Studienbereiche Neuere deutsche Literatur und Linguistik müssen im Umfang von mindestens je 20 Leistungspunkten absolviert worden sein.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen des TestDaF TDN 4 bzw. DSH 2 oder durch den Nachweis eines vergleichbaren Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und –bewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Wir empfehlen dringend, den erforderlichen Sprachtest schon vor Beginn des Studiums abzulegen!

Zusätzlich zu diesen Sprachnachweisen müssen Sie im Verlauf Ihres Studiums Ihre Sprachkenntnisse in Deutschkursen an der FU Berlin bis zum Niveau C1/2 erweitern.

Informationen der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch kein Zeugnis über Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss haben, können Sie ersatzweise einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) einreichen. Voraussetzung ist, dass mindestens 2/3 der im Kernfach sowie mindestens insgesamt 2/3 der in ergänzenden Studienbestandteilen zu erzielenden Leistungspunkte nachgewiesen werden.

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer Sie schriftlich die Annahme des Studienplatzes bestätigen und sich für den Studiengang immatrikulieren müssen. Anschließend erhalten Sie von der Studiengangsleitung eine Einladung zu einer Einführungsveranstaltung, die jeweils am Beginn des Semesters stattfindet.

Pro Semester fällt ein Semesterbeitrag in Höhe von etwa 300,00 € an. Hierin ist bereits das Semesterticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (BVG) in den Tarifbereichen ABC (Ganz Berlin + Umland) enthalten. Für den Masterstudiengang „Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung“ werden darüber hinaus keine Studiengebühren erhoben.

Weitere Informationen und aktuelle Zahlen finden Sie auf den Seiten der Studienorganisation.

Im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland ist das Leben in Berlin (noch) relativ günstig. Für die Miete in einem WG-Zimmer sollten monatlich mindestens etwa 350,00 - 400,00 €, für die weiteren Lebenshaltungskosten etwa 500,00 € einkalkuliert werden. Hinzu kommen die Semestergebühren von etwas mehr als 300,00 €, die bereits ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr für den gesamten Bereich Berlin ABC umfassen.

Die Regelstudienzeit des Masterstudienganges „Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung“ beträgt vier Semester.

Insgesamt sind im Masterstudiengang 120 LP zu erbringen. Davon entfallen jeweils 30 LP auf die vier einzelnen Semester. Einen Überblick finden Sie hier, Details zu den Modulen und dem Aufbau des Studiengangs können Sie der Studienordnung (pdf) entnehmen.

Der Studienbereich „Praxis Deutsch als Fremdsprache“ umfasst ein Semester an einer Partneruniversität der Freien Universität Berlin mit Hospitationen in Kursen Deutsch als Fremdsprache, eigener Lehrtätigkeit im Bereich Deutsch als Fremdsprache und dem Besuch mindestens zweier fachwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen. Dieser Auslandsaufenthalt ist obligatorischer Bestandteil des Studienverlaufs.

Die Masterarbeit kann entweder eine wissenschaftliche Abhandlung sein oder eine eher didaktisch ausgerichtete Arbeit (z.B. Konzeption einer Unterrichtsreihe, eines Seminars oder einer Studienreise). Einige Beispiele für sehr gelungene Arbeiten der letzten Jahre sind hier einsehbar.

Mögliche Arbeitsumfelder umfassen vor allem Hochschulen im In- und Ausland, aber auch Sprachschulen, Verlage und Medienredaktionen, Kulturinstitute (bspw. Goethe-Institute), Vereine, Stiftungen und Organisationen, die dem Kulturaustausch verpflichtet sind sowie Unternehmen im In- und Ausland. In unserer Alumni-Verbleibstudie (2016) können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen. Darüber hinaus stellen auf unserer Alumni-Seite einige Alumni sich und ihre aktuelle Tätigkeit vor und geben Tipps für Studierende.

Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Seminaren ist ein abgeschlossenes BA-Studium!

Im Masterstudiengang „Deutsch als Fremdsprache - Kulturvermittlung" gibt es für alle Seminare, auch unbenotet bzw. ohne Leistungsnachweis jeweils 5 ECTS-Punkte.

Entsprechend gibt es für alle Module, die aus zwei Seminaren bestehen, 10 ECTS-Punkte.

Ausnahme: Modul "Didaktik/ Methodik": ganzes Modul 13 ECTS, Seminar II + Tutorium: 7 ECTS.