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FAQ

Art, Umfang und andere wichtige Modalitäten aller Prüfungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Eine Übersicht aller Studiengänge unseres Fachbereichs und die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen zum Download finden Sie hier für Bachelorstudiengänge und hier für Masterstudiengänge. Diese sollten Sie unbedingt sorgfältig lesen, wenn Sie sich für einen Studiengang an unserem Institut entscheiden.

  1. Bindende/nicht bindende Prüfungstermine
  2. Prüfungsform Klausur
  3. Prüfungsform Hausarbeit
  4. Was sind konsekutive/nicht-konsekutive Module?
  5. Wer ist für Probleme mit dem Campusmanagement zuständig?
  6. Welche Dozenten sind prüfungsberechtigt?


1. Bindende/nicht bindende Prüfungstermine

An unserem Fachbereich sind alle Prüfungstermine nicht bindend. Das bedeutet, dass ein Nichtantritt zur Prüfung ohne Konsequenzen bleibt.

2. Prüfungsform Klausur:

Erscheinen Studierende nicht zum Klausurtermin, gilt die Prüfung als ›nicht angetreten‹ und wird dementsprechend nicht bewertet.

Wenn der erste Prüfungstermin nicht wahrgenommen wurde, können Studierende zum Wiederholungstermin erscheinen. Wird diese Prüfung (in diesem Fall: 1. Prüfungsversuch) nicht bestanden, wird im folgenden Semester ein dritter Prüfungstermin angeboten. Die Studierenden können in diesem Fall ihren 2. Prüfungsversuch erst in einem späteren Semester antreten.

3. Prüfungsform Hausarbeit:

Für die Prüfungsform 'Hausarbeit' gilt seit dem Sommersemester 2016: Die Vereinbarung eines Themas für eine Hausarbeit wird nicht als Prüfungsantritt gesehen; das Nichtabgeben einer Hausarbeit führt deshalb nicht zu einer 'nicht bestandenen Prüfungsleistung‘.
Es liegt somit in der Verantwortung der Lehrenden und Studierenden, beiderseits verbindliche Absprachen zu treffen. Welche Abgabefrist für Ihre Hausarbeit gilt, können Sie der nebenstehenden Linkliste unter "Prüfungsfristen" entnehmen. Bei der Abgabe ist das aktuelle Formular zur Eigenständigkeit unterschrieben mit einzureichen.

4. Was sind konsekutive/nicht-konsekutive Module?

Ein konsekutives Modul setzt grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss der je vorausgehenden Studienphase voraus. Um beispielsweise das Aufbaumodul Neuere deutsche Literatur zu belegen, müssen Sie das Basismodul Neuere Deutsche Literatur bestanden und abgeschlossen haben.

Nicht-konsekutive Module können demnach gewählt und belegt werden, ohne dass ein anderes bestimmtes Modul zuvor absolviert worden sein muss.

5. Wer ist für Probleme mit dem Campusmanagement zuständig?

Für das Eintragen der Noten sind die Dozenten zuständig – die generelle Verwaltung des Campusmanagements geschieht im Prüfungsbüro.

6. Welche Dozent*innen sind prüfungsberechtigt?

Eine Liste der prüfungsberechtigten Dozent*innen findet sich hier.

Bitte beachten Sie den kurzen, aber wichtigen Hinweis: Die Rahmenbedingungen für Prüfungen im Distanzmodus an der FU sind jetzt veröffentlicht worden. Sie finden diese unter folgendem Link:
https://wikis.fu-berlin.de/pages/viewpage.action?pageId=1040941525

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Wiki noch Änderungen vorgenommen werden können. Diese sollen aber nach Ankündigung von Abteilung V für Lehre und Studium die Möglichkeiten für Prüfungsformate präzisieren und nicht weiter einschränken. Insbesondere im Bereich der häuslichen E-Klausuren sind noch Ergänzungen zu erwarten. Bitte beachten Sie auch, dass Aussagen im Kommentarbereich keine Verbindlichkeit haben.

Falls Sie auf der Grundlage der jetzt gegebenen Rahmenbedingungen Probleme absehen, um Prüfungen im Distanzmodus durchzuführen, wenden Sie sich bitte zur Klärung per E-Mail an das Prüfungsbüro des Fachbereichs (pruefungsbuero@geisteswissenschaften.fu-berlin.de).

Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit in der Deutschen Philologie sind:

  • nach der Ordnung ab WS 2015/16 (0033e_k90) und früher: 40 LP im Kernfach Deutsche Philologie.
  • nach der Ordnung ab WS 2022/23 (0033f_k90): 120 LP, davon 60 LP im Kernfach Deutsche Philologie.

Für die Masterarbeit benötigen Sie 75 Leistungspunkte (das Modul „Planung eines Forschungsprojekts“ darf noch offen sein).

Bevor Sie die bürokratischen Schritte für Ihre Abschlussarbeit einleiten, sollten Sie sich zunächst über das Thema der Arbeit klar werden. Schon das müssen Sie nicht vollständig alleine bewerkstelligen, doch sollte eine erste Idee vorhanden sein. Mit dieser Idee können Sie dann zu einem/einer prüfungsberechtigten Dozierenden gehen, der/die sich im weiteren Sinne mit diesem Thema auskennt. Mit dieser Person besprechen Sie dann die genaueren thematischen Rahmenbedingungen Ihres Projektes bis es so spezifisch ist, dass Sie einen griffigen Titel für Ihre Arbeit formulieren können. Dieser Titel ist deshalb so wichtig, weil er auf dem Antrag der Abschlussarbeit notiert werden muss und dann auch genau so auf Ihrem Zeugnis auftauchen wird. Den Antrag zur Abschlussarbeit erhalten Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften. Sie füllen den Antrag aus und lassen die von Ihnen gewählte prüfungsberechtigte Person, sowie eine*n Zweitprüfer*in darauf unterschreiben. Den Antrag schicken Sie wiederum an das Prüfungsbüro, wo er vom Prüfungsausschuss genehmigt wird. Hierüber erhalten Sie zeitnah Nachricht. In dieser Nachricht sind außerdem auch die Bearbeitungszeit (Bachelorarbeit 12 Wochen, Masterarbeit 20 Wochen), das Abgabedatum sowie die Abgabemodalitäten genannt.

Sollten Sie Hilfe beim Suchen und Finden einer passenden prüfungsberechtigten Person oder in anderen individuellen Fragen zu Ihrem Abschlussprojekt benötigen, können Sie sich jederzeit an das Mentoringbüro der Deutschen Philologie wenden.

Die Gestaltung des Semesterwochenplans ist eine sehr individuelle Sache, die zum einen von universitären Faktoren wie der Fächerkombination und dem jeweiligen Arbeitsaufwand abhängt, zum anderen natürlich auch von Terminen und Verpflichtungen im Privatleben.

Dennoch kann als Faustregel gelten, dass im Rahmen eines Vollzeitstudiums in etwa Lehrveranstaltungen im Wert von 30 Leistungspunkten als machbar erachtet werden.

Wie dabei das Verhältnis von Veranstaltungen des Haupt- und Nebenfaches bzw. der Nebenfächer aussieht, hängt wieder von der individuellen Situation ab. Für die Deutsche Philologie können Sie als Hilfestellung den exemplarischen Studienverlaufsplan heranziehen, den Sie sowohl in der Studienordnung als auch im Online-Studienfachwahl-Assistenten (OSA) finden.

Bei konkreten Problemen und Fragen, die sich aus Ihrem Einzelfall ergeben, können Sie gerne das Mentoringbüro der Deutschen Philologie aufsuchen.

1. Vorgehen

2. Leistungsanerkennung

Vorgehen

Dieses Vorgehen gilt nur für Studierende, die von einer ausländischen Universität kommen und einen Studienabschluss an der Freien Universität anstreben und die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen wollen.

  1. Kontaktieren Sie die Studienfachberatung der Deutschen Philologie und schicken Sie eine Auflistung Ihrer bisher absolvierten Kurse/Module (Titel, SWS, Note, Art des Leistungserwerbs) in einer Email an: beratung@germanistik.fu-berlin.de.
  2. Sie erhalten eine Einstufungsprognose, mit der Sie sich bewerben können. Generell kann zum Sommersemester nur ins 2., 4. und 6. Fachsemester zugelassen werden, im Wintersemester nur in das 1., 3. und 5. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Anzahl der Leistungen, die Ihnen anerkannt werden kann. Sollten Sie ausländische Zeugnisse und Nachweise vorlegen, kümmern Sie sich bitte um entsprechende offizielle und beglaubigte Übersetzungen und den Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse (Test-Daf Level 5 oder DSH Level 3).
  3. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, legen Sie Ihre Originaldokumente in der Studienfachberatung vor, um ein Einstufungsdokument zu erhalten, mit dem Sie sich einschreiben können.
  4. Nach der Einschreibung suchen Sie erneut die Studienfachberatung auf, um eine detaillierte Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen, die für den Abschluss Ihres Studiums notwendig ist.

Für die Anerkennung/Anrechnung Ihrer Leistungsnachweise in anderen Fächern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Institute. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erledigung dieser Formalitäten.

Welche Leistungen Ihnen anerkannt werden:

Die absolvierten Kurse werden auf die hier geforderten Module in Bezug auf den Inhalt und den Stundenumfang angerechnet. Ein Blick auf die exemplarischen Studienverlaufspläne kann einen ersten Überblick über die Ähnlichkeiten und Unterschiede zu Studiengängen an anderen Universitäten verschaffen – letztendlich gilt jedoch die Einstufung der Studienfachberatung. Sprachkurse können nicht angerechnet werden.

1. Vorgehen

2. Leistungsanerkennung

Vorgehen

Dieses Vorgehen gilt nur für Studierende, die von einer deutschen Universität kommen und einen Studienabschluss an der Freien Universität anstreben und die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen wollen.

  1. Kontaktieren Sie die Studienfachberatung der Deutschen Philologie und schicken Sie eine Auflistung Ihrer bisher absolvierten Kurse (Titel, SWS, Note, Art des Leistungserwerbs) in einer Email an: beratung@germanistik.fu-berlin.de
  2. Sie erhalten eine Einstufungsprognose mit der Sie sich bewerben können. Generell kann zum Sommersemester nur ins 2., 4. und 6. Fachsemester zugelassen werden, im Wintersemester nur in das 1., 3. und 5. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Anzahl der Leistungen, die Ihnen anerkannt werden kann.
  3. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, legen Sie Ihre Originaldokumente in der Sprechstunde der Studienfachberatung vor, um ein Einstufungsdokument zu erhalten, mit dem Sie sich einschreiben können.
  4. Nach der Einschreibung suchen Sie erneut die Sprechstunde der Studienfachberatung auf, um eine detaillierte Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen, die für den Abschluss Ihres Studiums notwendig ist.

Das gleiche Verfahren muss in den anderen Fächern in Absprache mit den jeweils zuständigen Studienfachberatungen durchgeführt werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erledigung dieser Formalien.

Welche Leistungen werden mir anerkannt?

Die absolvierten Kurse werden auf die hier geforderten Module in Bezug auf den Inhalt und den Stundenumfang angerechnet. Ein Blick auf die exemplarischen Studienverlaufspläne kann einen ersten Überblick über die Ähnlichkeiten und Unterschiede zu Studiengängen an anderen Universitäten verschaffen – letztendlich gilt jedoch die Einstufung der Studienfachberatung.

In der Regel genügt es dem BAföG-Amt, wenn Sie sich vom Prüfungsbüro einen Ausdruck aus dem Campus Management System beglaubigen lassen.

Nur in Ausnahmefällen werden Sie explizit aufgefordert, sich das sogenannte Formblatt 5 ausstellen zu lassen.

Die Studienfachberaterinnen können ebenfalls unter Vorlage der entsprechenden Dokumente eine Prognose über Ihre weitere Studiendauer für die Ausländerbehörde ausstellen.

In der Deutschen Philologie besuchen Sie hierfür bitte die Sprechstunden der Studienfachberatung.

Alle wichtigen Informationen zu Planung eines Auslandsaufenthalts, zur Bewerbung und zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie auf den Seiten "Internationales".

Ausführliche Informationen zum Thema Fachwechsel und das entsprechende Antragsformular finden sich bei den Fragen & Antworten auf der Informationsseite des Info-Services Studium.
Sollten Sie lediglich Ihr Haupt- und Nebenfach tauschen wollen, besuchen Sie bitte die Sprechstunde der Studienfachberatung, um eine Einstufung in das höhere Fachsemester zu erhalten.

Die wichtigsten Informationen für Internationale Gaststudierende finden Sie auch auf der Seite "Internationales".

Wer kann mir bei der Auswahl meiner Kurse helfen?

  • Die Kurswahl sollten Sie Ihrer Heimatuniversität abstimmen. Unterstützung vor Ort bieten das Mentoringbüro sowie die Studienfachberatung der Deutschen Philologie.
  • Weitere Unterstützung bieten die Studentischen Mitarbeiter*innen des Studienangebots für internationale Gaststudierende: berlin.studis.helfen@gmail.com.
  • Zusätzlich gibt es das spezielle Kursangebot für internationale Gaststudierende: Berlin- und Deutschlandstudien. Unter dem Link finden Sie das aktuelle Kursangebot und Informationen über die Lehrenden.

Deutsche Sprachkurse werden nur am Sprachenzentrum angeboten.

Wie viele Credits bekomme ich für meine Veranstaltungen?

Auflistung der ECTS-Punktzahlen.

Sofern die nötige Übereinstimmung mit der Studienordnung der Deutschen Philologie gegeben ist, können Sie sich auch Studienleistungen für Ihren Studiengang anerkennen lassen, die Sie an anderen Instituten oder Universitäten erbracht haben. Eine Beratung zur Äquivalenz Ihrer Leistungen sowie die endgültige Anerkennung führt die Studienfachberatung durch.

Seit dem 30.09.2015 ist es nicht mehr möglich, Prüfungen im Rahmen eines Magisterstudiums abzulegen. Ebenfalls kann ein Magisterstudium seit diesem Datum nicht mehr abgeschlossen werden. Sollten Sie über bereits erbrachte Leistungen aus einem solchen Studium verfügen, können diese gegebenenfalls im Bachelorstudium anerkannt werden. Für detailliertere Auskünfte diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung der Deutschen Philologie.

Weitere Informationen erhalten Sie im Studienbüro der Dahlem School of Education sowie auf deren Internetseiten zu Service und Beratung.