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Wie gehe ich bei einem Hochschulwechsel in ein höheres Fachsemester eines Studienganges vor? (Ausland)

1. Vorgehen

2. Leistungsanerkennung

Vorgehen

Dieses Vorgehen gilt nur für Studierende, die von einer ausländischen Universität kommen und einen Studienabschluss an der Freien Universität anstreben und die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen wollen.

  1. Kontaktieren Sie die Studienfachberatung der Deutschen Philologie und schicken Sie eine Auflistung Ihrer bisher absolvierten Kurse/Module (Titel, SWS, Note, Art des Leistungserwerbs) in einer Email an: beratung@germanistik.fu-berlin.de.
  2. Sie erhalten eine Einstufungsprognose, mit der Sie sich bewerben können. Generell kann zum Sommersemester nur ins 2., 4. und 6. Fachsemester zugelassen werden, im Wintersemester nur in das 1., 3. und 5. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Anzahl der Leistungen, die Ihnen anerkannt werden kann. Sollten Sie ausländische Zeugnisse und Nachweise vorlegen, kümmern Sie sich bitte um entsprechende offizielle und beglaubigte Übersetzungen und den Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse (Test-Daf Level 5 oder DSH Level 3).
  3. Wenn Sie eine Zulassung erhalten, legen Sie Ihre Originaldokumente in der Studienfachberatung vor, um ein Einstufungsdokument zu erhalten, mit dem Sie sich einschreiben können.
  4. Nach der Einschreibung suchen Sie erneut die Studienfachberatung auf, um eine detaillierte Anerkennung Ihrer Leistungen vornehmen zu lassen, die für den Abschluss Ihres Studiums notwendig ist.

Für die Anerkennung/Anrechnung Ihrer Leistungsnachweise in anderen Fächern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Institute. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Erledigung dieser Formalitäten.

Welche Leistungen Ihnen anerkannt werden:

Die absolvierten Kurse werden auf die hier geforderten Module in Bezug auf den Inhalt und den Stundenumfang angerechnet. Ein Blick auf die exemplarischen Studienverlaufspläne kann einen ersten Überblick über die Ähnlichkeiten und Unterschiede zu Studiengängen an anderen Universitäten verschaffen – letztendlich gilt jedoch die Einstufung der Studienfachberatung. Sprachkurse können nicht angerechnet werden.