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Muss ich mich rückmelden, wenn sich die Abgabe der Bachelorarbeit ins nächste Semester zieht?

Nein – vorausgesetzt, dass Sie alle verpflichtenden Veranstaltungen Ihres Studiums erfolgreich absolviert und alle Leistungen erbracht haben, ist eine Rückmeldung nicht notwendig; die Bachelorarbeit können Sie auch einreichen, wenn Sie nicht mehr immatrikuliert sind. Wichtig: Sobald Sie exmatrikuliert sind, können Sie sich nicht mehr für Veranstaltungen eintragen. Gehen Sie also sicher, dass Sie alle Veranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben, bevor Sie sich gegen eine Rückmeldung entscheiden.