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§ 2 Kapitelzweck

(1) Der Zweck des Kapitels orientiert sich an der Satzung der ERG. Er widmet sich insbesondere der Schaffung guter und förderlicher Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Kapitels FREUNDE DER ANGEWANDTEN LITERATURWISSENSCHAFT, den Mitglieder der ERG und den Freunden des Kapitels.

(2) Der Kapitelzweck wird hauptsächlich verwirklicht durch 

  • Unterstützung der Arbeit des Masterstudiengangs Angewandte Literaturwissenschaft. 
  • Organisation regelmäßiger Treffen zur Pflege des Netzwerkes der FREUNDE DER ANGEWANDTEN LITERATURWISSENSCHAFT . 
  • Unterstützung von Veranstaltungen zur Förderung des Dialoges der FREUNDE DER ANGEWANDTEN LITERATURWISSENSCHAFT mit den Mitgliedern des Faches, der ERG, den Angehörigen der Freien Universität Berlin und Vertretern des Literaturbetriebs, z.B. Durchführung von Abschlussfeiern.