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Was muss ich beim Einreichen der Dissertation beachten?

Sie reichen ein Exemplar der Dissertation, das der Formvorschrift der Promotionsordnung entspricht, im Prüfungsbüro ein zusammen mit dem Vorschlag für die Kommission und den Unterschriften der Mitglieder auf dem Formular, welches Ihnen zusammen mit der Zulassung zum Promotionsverfahren zugestellt wurde. Alle Kommissionsmitglieder erhalten von Ihnen ein identisches Exemplar, nachdem Sie die Bestätigung der Kommission durch den Promotionsausschuss erhalten haben - dies bestätigen Sie auf dem genannten Formular. Des Weiteren reichen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung ein.

Sie erhalten die Bestätigung der Kommission vom Promotionsausschuss zugesandt.

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