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Verwaltung & Beratung

Oberstes Leitungsgremium des Fachbereichs ist das Dekanat, das aus drei, alle zwei Jahre neu vom Fachbereichsrat zu wählenden Professoren/-innen (dem/der Dekan/-in, dem/der Studiendekan/-in und dem/der Prodekan/-in für Forschung) sowie dem/der Verwaltungsleiter/-in und seiner/ihrer Stellvertreter/-in besteht.
Das Dekanat tagt während der Vorlesungszeit einmal pro Woche.

Das Dekanat ist dem Fachbereichsrat, der während der Vorlesungszeit in der Regel alle vierzehn Tage zusammenkommt, rechenschaftspflichtig. Die Hauptaufgaben des Fachbereichsrats, der zur Zeit aus 10 Professoren/-innen sowie jeweils drei Vertretern/-innen des akademischen 'Mittelbaus', der Studierenden und des nicht-wissenschaftlichen Personals besteht, sind Entscheidungen in Berufungs- und Habilitationsverfahren, der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Billigung des vom Dekanat aufzustellenden Fachbereichshaushaltes. Ohne Stimmrecht gehören dem Fachbereichsrat die dezentrale Frauenbeauftragte und die Verwaltungsleitung an.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Fachbereichsrats werden alle zwei Jahre von den Fachbereichsmitgliedern ihrer jeweiligen Statusgruppe neu gewählt. Der Fachbereichsrat kann beratende Kommissionen, wie zum Beispiel die Ausbildungskommission oder die Prüfungsausschüsse, einsetzen.

Für die Durchführung bzw. Umsetzung der Beschlüsse von Dekanat und Fachbereichsrat sowie für die Regelung aller administrativen Alltagsangelegenheiten des Fachbereichs ist die Verwaltung zuständig. Die Institute des Fachbereichs haben zudem eigene Institutsräte und -verwaltungen mit begrenzter Beschlusskompetenz. An der Spitze eines jeden Instituts steht ein/-e professorale/-r Geschäftsführende/-r Direktor/-in, der/die ebenso wie die Mitglieder der Institutsräte alle zwei Jahre neu gewählt wird.