Welche Module sind im Studienbereich ABV verpflichtend?
Der Studienbereich ABV (30 LP) umfasst
- ein berufsbezogenes Praktikum, dessen Anrechnung über das Anmelden und Absolvieren eines (Auslands)Praktikumsmoduls erfolgt,
und
Im Bereich des obligatorischen Berufspraktikums besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Berufsfeldbezogenen Praktikum im Umfang von 5, 10 oder 15 LP im In- oder Ausland oder dem Auslandspraktikum im Umfang von 20, 25 oder 30 LP. Alle Praktikumsmodule werden durch ein begleitendes Kolloquium ergänzt.
Je nachdem, wie viele Leistungspunkte Sie im (Auslands)Praktikumsmodul erwerben, sind für die noch verbleibenden Leistungspunkte Module aus einem oder mehreren Kompetenzbereichen zu belegen. In den einzelnen Kompetenzbereichen können 5, 10 oder maximal 15 Leistungspunkte erzielt werden.
Entscheiden Sie sich dafür, das 5 LP-Praktikumsmodul zu absolvieren, sind Sie – als Kernfach-Studierende/r am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften gemäß der am Fachbereich geltenden ABV-Studien- und Prüfungsordnung - dazu verpflichtet das ABV-Modul "Team- und Projektarbeit" (mit weiteren 5 LP) im Kompetenzbereich „Fachnahe Zusatzqualifikationen“ zu absolvieren.