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FAQ zur ABV

Zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Hochschulabsolvent*innen wurde an der Freien Universität Berlin der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) in den Bachelorstudiengängen eingerichtet. Er sichert den Praxisbezug des Studiums und vermittelt überfachliche sowie fachnahe Zusatzqualifikationen, welche gerade auch im Hinblick auf die zunehmende Internationalisierung der Arbeitsmärkte an Bedeutung für den späteren Berufserfolg gewinnen. Neben dem obligatorischen Berufspraktikum steht Ihnen in der ABV ein umfangreiches zentrales Veranstaltungsangebot zur Verfügung, welches die Themenfelder Fremdsprachen, Informations- und Medienkompetenz, Gender- und Diversitykompetenz, Organisation und Management, Kommunikative Kompetenzen, Nachhaltige Entwicklung sowie Forschungsorientierung umfasst. Darüber hinaus bietet der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften seinen Kernfach-Studierenden in den Fachnahen Zusatzqualifikationen ein speziell für Geisteswissenschaftler*innen entwickeltes Angebot an.

Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten Antworten in erster Linie für Kernfach-Studierende des Fachbereiches Philosophie und Geisteswissenschaften gelten. Für Regelungen im ABV-Bereich anderer Fachbereiche kann an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden.

Der Studienbereich ABV (30 LP) umfasst

und

Im Bereich des obligatorischen Berufspraktikums besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem Berufsfeldbezogenen Praktikum im Umfang von 5, 10 oder 15 LP im In- oder Ausland oder dem Auslandspraktikum im Umfang von 20, 25 oder 30 LP. Alle Praktikumsmodule werden durch ein begleitendes Kolloquium ergänzt.

Je nachdem, wie viele Leistungspunkte Sie im (Auslands)Praktikumsmodul erwerben, sind für die noch verbleibenden Leistungspunkte Module aus einem oder mehreren Kompetenzbereichen zu belegen. In den einzelnen Kompetenzbereichen können 5, 10 oder maximal 15 Leistungspunkte erzielt werden.

Entscheiden Sie sich dafür, das 5 LP-Praktikumsmodul zu absolvieren, sind Sie – als Kernfach-Studierende/r am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften gemäß der am Fachbereich geltenden ABV-Studien- und Prüfungsordnung - dazu verpflichtet das ABV-Modul "Team- und Projektarbeit" (mit weiteren 5 LP) im Kompetenzbereich „Fachnahe Zusatzqualifikationen“ zu absolvieren.

Generell können Sie bereits im ersten Semester mit der Belegung von ABV-Modulen beginnen. Es ist jedoch zu empfehlen, dass Sie sich in Ihrem ersten Semester zunächst auf Ihr Kernfach und Ihr/e Modulangebot/e konzentrieren und dann im zweiten Semester mit der ABV beginnen. Ein Beratungsgespräch zur ABV sollten Sie jedoch bereits im ersten Semester wahrnehmen.

Einen konkreten Studienverlaufsplan für die Belegung von ABV-Modulen gibt es nicht. Wichtig ist nur, dass Sie – um am Ende Ihres Studiums den BA-Abschluss erhalten zu können – den Erwerb von insgesamt 30 LP im ABV-Bereich nach den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen bzw. nach den oben genannten Bestimmungen nachweisen können.

Hinweis: Wenn Sie sich für ein ABV-Angebot entscheiden, für das Sie mindestens zwei Semester einplanen müssen (z. B. bei zwei aufeinander aufbauenden Modulen im Fremdsprachenbereich), ist es ratsam, dass Sie frühzeitig damit beginnen, da Sie möglicherweise aus Überschneidungsgründen oder wegen eines fehlenden Angebots in einem bestimmten Semester das gewünschte Modul nicht immer belegen können.

Informationen zu allen zentralen ABV-Angeboten finden Sie hier.

Die Praktikumsmodule werden auf den Seiten des Career Service erläutert.

Welche Module Sie im Rahmen des ABV-Kompetenzbereiches „Fachnahe Zusatzqualifikationen“ absolvieren können, erfahren Sie hier.

Empfehlenswert ist darüber hinaus ein persönliches Beratungsgespräch bei der ABV-Koordination.

 

Nein. Die Module, die der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften seinen Kernfach-Studierenden in den Fachnahen Zusatzqualifikationen anbietet, „müssen“ nicht von Ihnen besucht werden. Sie stehen Ihnen ebenso zur Auswahl wie die Module aller anderen ABV-Kompetenzbereiche. Allerdings sind die Module in den Fachnahen Zusatzqualifikationen spezifisch auf die Bedürfnisse von Studierenden geisteswissenschaftlicher Fächer zugeschnitten, so dass die Belegung empfohlen wird.

Einzige Ausnahme: Wenn Sie ein 5 LP-Praktikumsmodul absolvieren, ist die Belegung des ABV-Moduls "Team- und Projektarbeit" (mit weiteren 5 LP) in den Fachnahen Zusatzqualifikationen für Sie verpflichtend.

Eine Anerkennung von ABV-Modulen anderer Fachbereiche ist nicht möglich. In den Fachnahen Zusatzqualifikationen können Sie als Kernfach-Studierende/r des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften nur das Angebot Ihres eigenen Fachbereichs absolvieren bzw. für Ihren BA-Studienabschluss anrechnen lassen.

Die im Rahmen des Studienbereichs ABV erbrachten Leistungen werden undifferenziert  - in Form von "Bestanden" (BE) oder "Nicht Bestanden" (NB) - bewertet und auf dem Zeugnis ausgewiesen. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden diese Leistungen nicht berücksichtigt. Praktikumsmodule bleiben unbenotet.

Kernfach-Studierende des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften können das berufsbezogene Praktikum sowohl in privaten als auch in staatlichen Kultur- und Bildungsinstitutionen (z. B. in Theatern, Museen, privaten Sprachschulen), in den Bereichen Kulturmanagement und Publizistik, in Verlagen und im Medienbereich (z. B. Film, Fernsehen, Print) absolvieren. Praktika außerhalb klassisch geisteswissenschaftlicher Berufsfelder erfordern sowohl Rücksprache als auch ggf. eine sinnvolle, nachvollziehbare schriftliche Begründung.

Das im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung zu erbringende Praktikum, welches der berufsfeldbezogenen Erprobung und Vergewisserung dienen soll, ist am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften als außeruniversitäres Praktikum definiert. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, TutorIn, MentorIn etc. können daher nicht als Studienleistung im Rahmen der ABV anerkannt werden. Praktika im Tourismusbereich können nur dann anerkannt werden, wenn diese im Kulturmanagement angesiedelt sind oder einen wissenschaftlichen Bezug aufweisen. Auch Tätigkeiten in der Gastronomie oder Hotellerie sind nicht anrechnungsfähig.

Die Angemessenheit des Praktikums muss von der ABV-Koordination des Fachbereichs geprüft und bestätigt werden. Eine Beratung wird vor Antritt des Praktikums/Anmeldung zu einem Praktikumsmodul empfohlen und kann in Verbindung mit der ABV-Beratung erfolgen. Die Beratung ist persönlich oder per E-Mail möglich.

Weitere Informationen zu den Praktikumsmodulen finden Sie hier.

 

Sofern Ihr Praktikumsgeber von Ihnen eine solche Bestätigung verlangt, finden Sie hier eine entsprechende Vorlage.

Bitte füllen Sie diese aus (Name, Vorname, Matrikelnummer, Studiengang), drucken beide Seiten aus und unterschreiben Blatt 2. Bitte vereinbaren Sie anschließend mit der ABV-Koordination per E-Mail einen Termin, damit seitens der Hochschule die Angaben ergänzt werden können und ihn das Formular für Ihren Praktikumsgeber ausgehändigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Bestätigung nicht ausgestellt werden kann, sofern Sie bereits das Pflichtpraktikum [im Inland mit maximal 15 LP (mind. 360 Std.), im Ausland mit maximal 30 LP (mind. 720 Std.)] absolviert bzw. das entsprechende (Auslands)Praktikumsmodul bereits abgeschlossen haben. Auch wenn Sie bereits im Master studieren (hier ist i.d.R. kein Pflichtpraktikum vorgesehen), kann Ihnen die Bestätigung nicht ausgestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Praktikum und Mindestlohn für Studierende".

Das Praktikumsmodul können Sie im Laufe Ihres BA-Studiums zu den generellen Anmeldefristen in Campus Management anmelden. Sie können das Modul anmelden, bevor Sie das Praktikum antreten oder nachdem Sie das Praktikum absolviert haben.

Es ist allerdings zu empfehlen, das Modul dann anzumelden, wenn das Praktikum bereits von Ihnen absolviert wurde, da Sie dann ganz konkret wissen, wie viele Stunden Sie insgesamt für Ihren Praktikumsgeber tätig waren und welches Praktikumsmodul für Sie zutrifft.

Die Vergabe der Leistungspunkte im Rahmen der Praktikumsmodule erfolgt immer nach der Anzahl der Stunden, die Sie für Ihren Praktikumsgeber tätig waren:

  • (In- oder Auslands)Praktikum mit mind. 120 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium = 5 LP
  • (In- oder Auslands)Praktikum mit mind. 240 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium = 10 LP
  • (In- oder Auslands)Praktikum mit mind. 360 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium = 15 LP
  • Auslandspraktikum mit mind. 480 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium =  20 LP
  • Auslandspraktikum mit mind. 600 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium = 25 LP
  • Auslandspraktikum mit mind. 720 Stunden Arbeitszeit + Kolloquium = 30 LP

Sie können in der ABV nur ein Praktikumsmodul anmelden und absolvieren – allerdings besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikumsmoduls mehrere Praktika zu kombinieren. Wenn Sie also z. B. zwei anerkennungswürdige Praktika mit insgesamt 360 Stunden absolviert haben, können Sie das 15 LP-Praktikumsmodul in Campus Management anmelden.

In den zentralen Praktikumsmodulen (5, 10 und 15 LP) ist es außerdem möglich, Praktika, die Sie sowohl im In- als auch im Ausland abgeleistet haben zu kombinieren.

Sie können ein Auslandspraktikumsmodul mit 20, 25 oder 30 LP dann in Campus Management anmelden bzw. dieses Modul absolvieren, wenn Sie im Ausland die entsprechende Stundenanzahl (480, 600 oder 720 Std.) im Rahmen eines Praktikums erworben haben. Auch hier besteht die Möglichkeit mehrere anerkennungswürdige Auslandspraktika zu kombinieren und ein entsprechend größeres Modul anzumelden. Im Rahmen dieses Moduls können allerdings keine In- mit Auslandspraktika zusammen angerechnet werden. Alle Praktika müssen im Ausland absolviert worden sein.

Der ABV-Lenkungsausschuss am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften hat entschieden, dass Praktika im deutschsprachigen Ausland nicht als Auslandspraktika im Bereich der Allgemeinen Berufsvorbereitung gewertet werden.
Praktika im deutschsprachigen Ausland für deutschsprechende bzw. an der FU Berlin ordentlich immatrikulierte Studierende sind gleichwertig mit Inlandspraktika und können am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften daher mit maximal 15 LP für den ABV-Bereich anerkannt werden. Dementsprechend können als Auslandspraktika ferner ebenso nur Praktika in Ländern abseits der eigenen Staatsangehörigkeit zur Anrechnung kommen.

Der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften erkennt nach Einzelfallentscheidung Praktika, Ausbildungen oder Berufstätigkeiten, die vor dem Studium absolviert wurden, dann an, wenn diese nicht länger als zwei Jahre vor Immatrikulation zurückliegen und unter die hier genannten möglichen Tätigkeitsbereiche fallen. Nicht anerkannt werden Praktika, die Sie während Ihrer Schulzeit ausübten, Ihr Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst (bzw. früher: Zivil- oder Wehrdienst), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr usw.

Weitere Informationen zum Procedere für eine mögliche Anerkennung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Anerkennung Ihrer Gremientätigkeit im Rahmen des Praktikummoduls erhalten Sie hier. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an die ABV-Koordination.

In der ABV können Seminare, welche an anderen Universitäten absolviert wurden, ggf. dann anerkannt werden, wenn diese in Inhalt, Zeitumfang und Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot an der FU Berlin sind. Fachwissenschaftliche Seminare/Module werden daher in der ABV i.d.R. nicht anerkannt.

Sie müssten also zunächst das Angebot der verschiedenen ABV-Kompetenzbereiche

a) Fremdsprachen*
b) Informations- und Medienkompetenz
c) Gender- und Diversity-Kompetenz
d) Organisation und Management
e) Kommunikative Kompetenzen
f) Nachhaltige Entwicklung
g) Forschungsorientierung
h) Medienpraxis
i) Fachnahe Zusatzqualifikationen am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften

prüfen und mit den von Ihnen absolvierten Seminaren vergleichen. Sollten Sie vergleichbare Seminare besucht haben, wenden Sie sich dann an die/den ABV-Ansprechpartner*in des jeweiligen Kompetenzbereiches und erfragen, ob eine Anerkennung von einzelnen Modulteilen oder ganzen ABV-Modulen möglich ist und welche Nachweise Sie ggf. vorlegen müssen.

*Im Bereich der Fremdsprachen besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, sich einen Sprachkurs auch dann anerkennen zu lassen, wenn diese Sprache nicht im Rahmen der ABV angeboten wird. Auch hier muss der Kurs jedoch im Zeitumfang und bezüglich der Leistungsanforderungen vergleichbar mit dem ABV-Angebot sein, z. B. universitäres Niveau (keine Volkshochschulkurse!), Abschluss durch Klausur, 4 SWS für 5 LP. Eine Anerkennung erfolgt dann entweder direkt durch das Sprachenzentrum (z. B. bei den Sprachen Schwedisch, Ungarisch, Japanisch) oder über die ABV-Koordination im Bereich der Fachnahen Zusatzqualifikationen (z. B. bei den Sprachen Latein, Griechisch, Katalanisch).

Vorlesungsverzeichnis
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