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Allgemeine Hinweise (Bachelor, Master)

Die Studien- und Prüfungsordnungen sind auf der Homepage des Fachbereichs hinterlegt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Institut oder an das Studienbüro.

Für alle Erstsemester empfiehlt sich darüber hinaus die Teilnahme am Mentoringprogramm, da die Mentorinnen und Mentoren auch alle Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung beantworten.

Grundsätzlich ist das Ab- und Ummelden nach dem Anmeldezeitraum nicht gestattet. Bitte gehen Sie zu den Sprechzeiten in das für das jeweilige Fach zuständige Prüfungsbüro.

1. Personenkreis

Ein Nachteilsausgleich steht Studierenden zu, die wegen Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen.

2. Antrag auf Nachteilsausgleich

Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird beim Prüfungsausschuss des Kernfachs gestellt und beim zuständigen Prüfungsbüro eingereicht. Es ist mittels eines ärztlichen Attests glaubhaft zu machen, welche Folgen die Behinderung oder die Beeinträchtigung für das Studium und/oder für die Prüfungen haben. Für den formlosen Antrag verwenden Sie Ihren Briefkopf mit allen Absenderdaten einschließlich der Emailadresse. Vergessen Sie Ihre Matrikelnummer nicht. Schlagen Sie bitte gleichwertige Leistungen vor, die Ihnen möglich sind (neben Fristverlängerungen z.B. zusätzliche Pausen, Verwendung technischer Hilfsmittel o.ä.).

3. Folgen

Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gestattet, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form, zu einem anderen Prüfungszeitpunkt oder in einer verlängerten Bearbeitungszeit zu erbringen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

4. Fragen

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.

In allen platzbeschränkten Lehrveranstaltungen wird eine Quote von 10% an Plätzen für bestimmte Personen reserviert.

  1. Personenkreis gemäß § 10,11 Satzung für Studienangelegenheiten
    - Behinderung oder länger andauernde oder ständige gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
    - Alleinige Betreuung naher Angehöriger gemäß § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz
    - Kind im Haushalt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
    - Schwangere und Wöchnerinnen

  2. Anmeldung
    Bitte senden sie an Ihr zuständiges Fachprüfungsbüro eine Mail mit der Angabe, zu welchem Personenkreis Sie gehören und fügen Sie Belege (PDF) im Anhang bei (z.B. ärztliches Zeugnis, Geburtsurkunde u.ä.).
    Prüfen Sie vorab, ob Ihre gewünschte Lehrveranstaltung platzbeschränkt ist (Sie erkennen dies daran, dass Sie eine Präferenz angeben müssen anstelle einer Direktbuchung und an der Angabe der max. Teilnehmeranzahl).
    Geben Sie den Namen des Moduls und die Nummer der Lehrveranstaltungen an, die vorab gebucht werden sollen.
    Vergessen Sie Ihre Matrikelnummer nicht.

  3. Frist
    Senden Sie Ihre Mail mit den o.g. Angaben bis spätestens Freitag 12 Uhr eine Woche vor der offiziellen Zuteilung der Plätze an Ihr Fachprüfungsbüro.

  4. Folge
    Wenn die Quote von 10% der Plätze durch die Anmeldungen nicht überschritten wird, erfolgt für alle Studierenden die Anmeldung in Campus Management vor dem automatischen Zuteilungslauf.
    Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze im Rahmen der Quote zur Verfügung stehen, wird ausgelost.
    Selbstverständlich können Sie bis zum Ende der Anmeldephase sich selbst wieder abmelden, wenn sich Ihre Planung ändert.

  5. Fragen
    Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.

Bitte gehen Sie zu den Sprechzeiten in das für das jeweilige Fach zuständige Prüfungsbüro, sobald Sie Ihren Studierendenausweis erhalten haben.

Ihr/e Dozent/in möchte sich bitte per E-Mail an das zuständige Prüfungsbüro wenden und folgende Daten mitteilen:

  • Name und Matrikelnummer der/des Studierenden,
  • Prüfungsdatum,
  • Prüfungskürzel und die Meldung in Campus, mit der der Eintrag nicht fortzusetzen ist.

Ihr/e Prüfer/in teilt dem zuständigen Fachprüfungsbüro schriftlich mit (unter Angabe des Namens des/der Studenten/in, der Matrikelnummer, des Prüfungskürzels und Semesters) warum der Noteneintrag falsch ist und zurück genommen werden muss. Die richtige Note trägt die/der Dozent/in anschließend selbst ein.

Überprüfen Sie bitte zunächst die Einträge in Campus, ob alle Bewertungen eingetragen wurden.

Berücksichtigung finden nur vollständig abgeschlossene Module. Wenn Sie die geforderte Anzahl an Leistungspunkten (120 LP oder 150 LP) erreicht haben, senden Sie bitte eine E-Mail an Ihr Kernfachprüfungsbüro mit folgenden Angaben:

  1. Name, Matrikelnummer
  2. Anschrift
  3. Fächerkombination (Kernfach und Modulangebote)
  4. Universität des Masterstudiengangs und Bewerbungsfrist

Beachten Sie bitte, dass alle Bachelorleistungen bis zum 30.09. bzw. zum 31.03. erbracht worden sein müssen. Die Teilnahmen müssen in CM eingetragen sein (bis auf das aktuelle Semester).

Die Anmelde-Formulare finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros. Bitte wählen Sie Ihr Kernfach aus, um auf die Seite der zuständigen Mitarbeiterin zu gelangen: Prüfungsbüro Hier finden Sie das Anmeldeformular im Kästchen oben rechts. Bitte reichen Sie das Original, unterzeichnet von Ihnen und zwei Prüfungsberechtigten in Ihrem Kernfachprüfungsbüro ein.

 

Prüfungsberechtigt sind alle Professor/inn/en und Privat-Dozent/inn/en.

Die Immatrikulation ist notwendig, wenn Sie im kommenden Semester eine Lehrveranstaltung belegen müssen, um ein Modul abzuschließen. Für das Anmelden, Schreiben oder Einreichen der Abschlussarbeit ist die aktuelle Immatrikulation nicht erforderlich, sondern der Nachweis, dass Sie zuletzt an der FU immatrikuliert waren.

Ihre Dozent/innen können nach der Exmatrikulation weiterhin die Noten für Lehrveranstaltungen aus den vergangenen Semestern in Campus eintragen. Das Prüfungsbüro hat weiterhin Zugang zu den Einträgen in Campus und kann aus Campus Bescheinigungen ausdrucken.

Die Empfehlungen zu den Anrechnungen stellen die jeweiligen Bachelor- oder Masterbeauftragten Ihres Instituts aus. Die Empfehlungen zur Anrechnung werden im Prüfungsbüro eingereicht, wo sie vom Prüfungsausschuss bestätigt werden müssen. Anschließend werden sie in Campus eingetragen.

Bei Anrechnungen im Studienbereich ABV wenden Sie sich bitte an die ABV-Koordination.

Das Prüfungsbüro stellt keine Anerkennungen aus.

Bitte wenden Sie sich an die/den jeweilige/n Fachvertreter/in Ihres Instituts (i.d.R. Bachelor- oder Masterbeauftragte bzw. Studienfachberater/innen).

Das Prüfungsbüro nimmt keine Einstufungen vor.

Die Einstufung reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation in ein höheres Fachsemester bei der Studierendenverwaltung ein. Die Anrechnungsempfehlungen reichen Sie bitte zeitnah im jeweiligen Fachprüfungsbüro ein, nachdem Sie immatrikuliert sind. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches. Die Module werden anschließend vom Fachprüfungsbüro in Campus Management eingetragen.

Bitte erkundigen Sie sich an Ihrem Institut nach der/dem aktuellen Erasmusbeauftragten.

Das Prüfungsbüro stellt diese Transcripts nicht aus.

Das Formblatt 5 ist von einem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte zu unterzeichnen, daher wenden Sie sich bitte an eine/n Professor/in des Instituts, an dem Ihr Kernfach angesiedelt ist. Legen Sie den Ausdruck Ihres Noten- und Punktekontos aus CM vor.

Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsbüro Ihres Kernfaches.