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FAQ

Im Rahmen der neuen BA-Studien- und Prüfungsordnungen können Sie affine Module wählen, bitte prüfen Sie die für Sie geltende Ordnung, ob und in welchem Umfang affine Module vorgesehen sind.

Wenn Sie ein affines Modul wählen möchten, wenden Sie sich bitte per Mail an die für Ihr Kernfach zuständige Bearbeiterin und teilen folgende Informationen mit:

- Ihre Matrikelnummer
- Ihr Kernfach
- welches Modul (nicht Lehrveranstaltung/Seminar/Vorlesung o.Ä.) Sie aus welchem Bachelor-Studiengang belegen möchten

Bitte melden Sie sich mit diesen Informationen schnellstmöglich und falls möglich noch vor Beginn des Zuteilungslaufes (siehe Anmeldezeitraum FU Berlin). Das Prüfungsbüro legt Ihnen die entsprechenden Module an bzw. gibt die Informationen an die zuständige Stelle weiter, damit Sie selbst die gewünschten Veranstaltungen in Campus Management wählen können (bzw. Präferenzen angeben können bei teilnahmebeschränkten Veranstaltungen).

Sollten Sie sich nach Zuteilung der Plätze an das Prüfungsbüro wenden, geben Sie bitte auch die konkrete Lehrveranstaltung an, die Sie belegen möchten, damit die Verfügbarkeit von freien Plätzen geprüft werden kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für ein gesamtes Modul entscheiden. I.d.R. werden zwei Lehrveranstaltungen und eine Modulprüfung für den Abschluss des Moduls benötigt. Die Kombination von Veranstaltungen aus verschiedenen Modulen innerhalb eines affinen Moduls ist nicht möglich. Sie müssen die Veranstaltungen nicht innerhalb eines Semesters belegen, die Punkte werden jedoch erst nach Modulabschluss im Noten- und Punktekonto verbucht.

Sollten Sie bereits Leistungen erbracht haben, die Sie sich in einem affinen Modul anrechnen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen im Institut Ihres Kernfaches.

Einige Studiengänge bieten den Studierenden die Möglichkeit, Module an anderen Fachbereichen zu belegen und sich diese auf die Studienleistungen anrechnen zu lassen. Da der Besuch an Lehrveranstaltungen von anderen Fachbereichen prinzipiell nicht möglich ist, wurden Kontingentvereinbarungen zwischen den Fachbereichen geschlossen. Diese bieten den Studierenden im Rahmen ihres Studiengangs die Möglichkeit Module an anderen Fachbereichen zu besuchen.

Möchten Sie Module am Fachbereich Philosophie- und Geisteswissenschaften belegen, so wenden Sie sich bitte zunächst an das Studien- und Prüfungsbüro Ihres Kernfachs, da es sogenannte Kontingentvereinbarungen zwischen den Fachbereichen gibt:

Bei der Gestaltung der Studienreform an der Freien Universität Berlin wurden fachübergreifende Professionalisierungsbereiche in die Bachelorstudiengänge integriert. Der Studienbereich Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) soll – neben dem Studienbereich Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW) für lehramtsrelevante Fächerkombinationen –Studierende in verschiedensten Bereichen für den Arbeitsmarkt qualifizieren. Informationen zur Studienstruktur im ABV-Bereich finden Sie hier

Zusätzlich zu dem zentral organisierten umfangreichen Veranstaltungsangebot in den Bereichen Fremdsprachen, Informations- und Medienkompetenz, Gender- und Diversity-Kompetenz, Organisation und Management, Kommunikative Kompetenzen, Nachhhaltige Entwicklung und Forschungsorientierung bietet der Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften seinen Kernfach-Studierenden fachnahe Zusatzqualifikationen an. Daher gilt für die Kernfach-Studierenden neben der zentralen ABV-Studien- und Prüfungsordnung auch die ABV-Studien-und Prüfungsordnung des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften.

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und die Einstufung ins höhere Fachsemester für die Studienfächer am Fachbereich werden nicht in den Prüfungsbüros, sondern ausschließlich durch die Studienfachvertreter*innen in den jeweiligen Instituten vorgenommen.

Falls Sie zum Vorlesungsbeginn noch keine Matrikelnummer oder keinen ZEDAT-Account besitzen und sich aus diesem Grund natürlich auch nicht bei Campus Management anmelden können, wenden Sie sich bitte rechtzeitig während es generellen Anmeldezeitraumes per Mail an die/den jeweilige/n Dozentin/Dozenten der Lehrveranstaltung, die Sie zu belegen wünschen und melden Sie sich persönlich an.

Der Fachbereich bietet derzeit 17 Bachelorstudiengänge und 34 Modulangebote an. Aus der folgenden Auflistung wird ersichtlich, ob sie als Studiengang (Kernfach), als 60- und/oder 30-Leistungspunkte (LP)-Modulangebot wählbar sind. Bei den hier aufgeführten Studiengängen handelt es sich vorwiegend um Kombi-Bachelorstudiengänge; nur drei Studiengänge sind Mono-Bachelorstudiengänge.

Informationen zu den am Fachbereich angebotenen Master-Studiengängen finden Sie unter
https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/master/index.html

Das Formblatt 5 ist von einem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte zu unterzeichnen, daher wenden Sie sich bitte an eine*n Professor*in des Instituts, an dem Ihr Kernfach angesiedelt ist. Legen Sie den Ausdruck Ihres Noten- und Punktekontos aus CM vor.

Blackboard ist die zentrale Lernplattform der Freien Universität. Informationen finden Studierende und Lehrende in Wiki.

Mit dem Deutschlandstipendium erhalten Studierende aus allen Nationen und allen Teilen der Gesellschaft die Möglichkeit, sich voll und ganz auf ihr Studium zu konzentrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studierende, die Kernfach und Modulangebot „tauschen“ wollen, benötigen für beide Studiengangsbestandteile eine Einstufung in das höhere Fachsemester. Die Einstufung erfolgt im jeweiligen Institut.

Mit den Einstufungen können Sie sich, ohne erneute Bewerbung, an das Studierenden-Service-Center wenden und den Wechsel von Kernfach und Modulangebot in die Wege leiten.

Informationen zum Fachwechsel finden Sie hier.

Im Falle einer krankheitsbedingten Verlängerung der Abgabefrist ist unverzüglich (d.h. spätestens am dritten Tage) ein Attest beim Prüfungsbüro einzureichen. Der Arzt hat die Krankheitssymptome sowie deren Auswirkungen auf die Studierfähigkeit (respektive das Schreiben der Abschlussarbeit) auf dem Attest zu benennen.

Über die Prüfungsunfähigkeit sowie die Dauer der Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung unter Angabe der Matrikelnummer und des Bachelor- oder Masterstudienganges sowie das Attest sind im Prüfungsbüro einzureichen.

Studierende, die einen BA-Studiengang mit dem Ziel Lehramt studieren, belegen statt der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) die Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW), für die eine eigene Studien- und Prüfungsordnung gilt.

Weitere Informationen zur LBW finden Sie auf den Seiten der Dahlem School of Education (DSE).

Die "modularisierten" Bachelor- und Master-Studiengänge setzen sich zusammen aus einer Anzahl an Modulen. Ein Modul besteht in der Regel aus zwei Lehrveranstaltungen, meist in verschiedenen Lehr-/Lernformen (z. B. Vorlesung und Seminar). Die Qualifikationsziele der Module richten sich am übergreifenden Qualifika­tionsziel des Studiengangs aus.

Die Dauer der meisten Module ist über ein bis zwei Semester angelegt. Einsemestrige Module sollen innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden.

Inhaltlich sind Module auf Qualifikationsziele hin konzipiert, die mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls erreicht werden sollen (so genannte Learning Outcomes). Über die Modulprüfung wird exemplarisch geprüft, ob die Qualifikationsziele des Moduls erreicht wurden.

Zugangsvoraussetzungen eines Moduls, die Inhalte und Qualifikationsziele, die Prüfungsanforderungen sowie die Häufigkeit des Angebots eines jeden Moduls und seiner Lehrveranstaltungen sind in der jeweiligen Modulbeschreibung detailliert festgelegt; die Modulbeschreibungen wiederum findet man in der Studien- und der Prüfungsord­nung des jeweiligen Bachelor- und Master-Stu­dien­gangs.

Wenn Module inhaltlich direkt aufeinander aufbauen, kann die Absolvierung des ersten Moduls (bzw. der Einführungsmodule) häufig Voraussetzung für den Zugang zum Folgemodul sein (siehe Zugangsvoraussetzungen des Moduls in der entsprechenden Modulbeschreibung).

Ein wichtiges Charakteristikum aller Bachelor-und Master-Stu­dien­gänge sind die studienbegleitenden Prüfungen. Sie entlasten die Studierenden von der früher umfangreichen Prüfungsphase am Ende des Studiums.

Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen.

Die Form der für ein Modul geforderten Prüfungsleistung (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Referat, usw.) ist der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen. Wenn mehrere Prüfungsformen zur Auswahl stehen, entscheidet der Dozent oder die Dozentin, welche Form zur Anwendung kommt.

Die Noten der differentiert bewerteten Modulprüfungen fließen grundsätzlich in die Gesamtnote des Studienabschlusses ein. Jedem Modul ist eine bestimmte Leistungspunktzahl zugeordnet, mit der die in der Modulprüfung bzw. in den Modulteilprüfungen erzielten Noten gewichtet werden. Aus der Summe der gewichteten Modulnoten und der Abschlussarbeit wird am Ende des Studiums die Gesamtnote errechnet.

Die Vergabe von Leistungspunkten (an anderen Hochschulen z.B. auch "Studienpunkte", "Kreditpunkte" oder "credits" genannt) erfolgt nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Leistungspunkte bemessen den gesamten studentischen Arbeitsaufwand, der zum Absolvieren eines Moduls nötig ist, von der Präsenzzeit in Lehrveranstaltungen über deren Vorbereitung, die Prüfungsvorbereitung bis hin zum Absolvieren der Prüfung.

Man geht bei einem Vollzeitstudium von einer 40-Stunden-Woche und damit 900 Zeitstunden aus. Der jährliche Gesamtarbeitsaufwand wird dabei mit 1800 Stunden angesetzt (45 Wochen à 40 Stunden: ein Leistungspunkt entspricht 30 Zeitstunden Arbeit). Dabei gilt die vorlesungsfreie Zeit, auch wenn sie oft als "Semesterferien" bezeichnet wird, keineswegs als arbeits- oder studierfreie Zeit.

Punkte nach dem ECTS werden erst dann vergeben, wenn das gesamte Modul erfolgreich absolviert wurde, das heißt, wenn die Studierenden regelmäßig und aktiv an den in der im Modul laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Lehr-/Lernformen teilgenom­men und die jeweilige Modulprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 4,0 erfolgreich absolviert haben.

Im Falle eines Urlaubs- oder Auslandssemesters besteht die Möglichkeit der Befreiung vom Semesterticket. Ebenfalls kann unter bestimmten Umständen ein Zuschuss zum Semesterticket gewährt werden. Weitere Information dazu erteilt das Semesterticketbüro des AStA.

Vorlesungsverzeichnis
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