Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften


Springe direkt zu: Inhalt


Service-Navigation


Hauptnavigation/Hauptmenü oben: Links auf direkt erreichbare, übergeordnete Webseiten


Grafischer Identitätsbereich:

bildstreifen_studium

Service-Funktionen

Suche auf der Website http://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de

icon_lehrende
icon_terminkalender

Navigation/Menü: Links auf weitere Seiten dieser Website sowie Banner

Vorlesungsverzeichnisse Login Campus Management Login Blackboard Banner Chronik Banner Gastprofessuren Banner Ehrenpromotionen Banner Writers in residence

Navigationspfad:

Home » Studium » Fragen & Antworten



Fragen & Antworten


Affine Module

Was sind affine Module und wie sind die Regelungen dazu am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften?

Sieht Ihr Bachelor-Studiengang das Studium von affinen Modulen vor, müssen Sie sich selbst darüber Gedanken machen, welche zusätzlichen Kenntnisse im Rahmen Ihres Studiengangs und Ihres zukünftigen Berufswunsches für Sie geeignet erscheinen.

Sie können an unserem Fachbereich die gesamten 30 Leistungspunkte für den affinen Bereich vollständig mit dem Studium einer Fremdsprache (z. B. 30 LP Italienisch, 30 LP Französisch, 30 LP Englisch, Spanisch ect.) abdecken - denken Sie aber bitte aber daran, dass diese Modulpakete Zugangsvoraussetzungen haben (entsprechende Sprachprüfungen müssen absolviert und dem Antrag beigefügt sein).
Sie können aber auch nur ein interessantes Modul in der Philosophie (entspricht 5 LP) und weitere Module in anderen Fachbereichen studieren. Es muss allerdings ein ganzes Modul (meistens zwei Lehrveranstaltungen) studiert und positiv mit Prüfungen abgeschlossen werden, um Leistungspunkte zu erhalten. Einzelne Lehrveranstaltungen können nicht mit Leistungspunkten bewertet werden.

Da der gesamte Affine Bereich nicht über Campus Management verwaltet wird, müssen Sie sich selbst um den Nachtrag in die Anwesenheitsliste in dem jeweiligen Seminar kümmern und nach dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls sich auch selbst um die entsprechende Bescheinigung und Benotung des Moduls kümmern.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Anrechnung von Studienleistungen

Semestereinstufungen/Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen für die Studienfächer am Fachbereich werden ausschließlich durch die Studienfachvertreter/Studienfachberater in den jeweiligen Instituten vorgenommen.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

BAföG-Verlängerungsantrag

Wie komme ich zu dem vollständigen und unterschriebenen Formular?

Verlängerungsanträge für BAföG erfodern den Nachweis von erbrachten Prüfungsleistungen.

Die Prüfungsbescheinigungen sind in Campus Management abrufbar. Falls noch keine Teilnahmebestätigung und Benotung für eine bereits erbrachte Prüfungsleistung eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an die/den jeweiligen Dozenten/in. Beim Vorlegen der Prüfungsbescheinigungen muss ein Professor Ihres Kernfachs die Prüfungsleistungen in diesem Studiengangsteil auf Ihrem BAföG-Formular bestätigen.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Blackboard

Eine Lernplattform für Studierende und Dozenten, die der Ergänzung der Präsenzlehre dienen soll (z.B. durch die Bereitstellung von Lehr- und Übungsmaterialien).


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Campus Management

Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit Campus Management?

Campus Management

Login zum Campus Management


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Punkte nach dem ECTS

Was sind ECTS-Punkte?

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses ist die Vergabe von Leistungspunkten (an anderen Hochschulen z.B. auch "Studienpunkte", "Kreditpunkte" oder "credits" genannt) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Das ECTS war ab 1989 mit EU-Förderung als Teil des ERASMUS-Austauschprogramms entwickelt und in seiner Pilotphase für fünf Fächer an 145 EU-Hoch­schu­len getestet worden, um den Transfer bzw. die wechselseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an den europäischen Hochschulen zu vereinfachen. Inzwischen hat sich das ECTS vom reinen Transfersystem zu einem European Credit Transfer and Accumulation System entwickelt: Studie­rende akkumulieren ihre Leistungspunkte bis zu der in der Prüfungsordnung festgelegten Gesamtmenge von 30 Leistungspunkten (LP) mal Semesterzahl.

Man geht in diesem Zusammenhang von einem Vollzeitstudium mit einem angenommenen jährlichen Gesamtarbeitsaufwand von 1800 Stunden (45 Wochen à 40 Stunden; also 30 Stunden pro Punkt) aus, auch wenn die tatsächliche Zahl der Vorlesungswochen variieren kann.

Pro Semester müssen Studierende also etwa 900 Zeitstunden in ihr Studium investieren. Dabei gilt die vorlesungsfreie Zeit, auch wenn sie oft als "Semesterferien" bezeichnet wird, keineswegs als arbeits- oder studierfreie Zeit.

ECTS-Punkte messen nicht allein die Anwesenheitszeit in Lehrveranstaltungen (wie Semesterwochenstunden), sondern den gesamten studentischen Arbeitsaufwand, der zum Bestehen einer Prüfung nötig ist. Punkte nach dem ECTS werden deshalb nicht für den Arbeitsaufwand als solchen vergeben, sondern grundsätzlich nur, wenn die Studierenden regelmäßig und aktiv an den in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Lehr-/Lernformen teilgenom­men und die jeweilige Modulprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 4,0 absolviert haben.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel: Was gilt als Fachwechsel?

Der Begriff "Fachwechsel" steht für Veränderungen, die Sie als FU-Studierende/r oder als Wechsler an die Freie Universität Berlin an Ihrem Studiengang vornehmen.

Wenn Sie sich als FU-Studierende/r für einen neuen Studiengang bewerben, brauchen Sie sich deshalb nicht zu exmatrikulieren. War Ihre Bewerbung für den neuen Studiengang erfolgreich, stellen Sie unter Vorlage des Zulassungsbescheids innerhalb der darin angegebenen Frist bei der Studierendenverwaltung einen Antrag auf Änderung des Studiengangs (auch Umschreibung genannt; siehe "Formulare").


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel:Wechsel in höhere Semester

Wenn Sie in ein höheres Semester des neuen Studiengangs wechseln, müssen Sie mit dem Zulassungsbescheid und dem Antrag auf Änderung des Studiengangs ggf. auch eine Bescheinigung über die Anrechnung bisheriger Studienleistungen mit Semestereinstufung vorlegen – außer, Ihnen kann of­fensichtlich nichts anerkannt werden, weil Sie in ein völlig anderes Studium wechseln. Zuständig ist das Prüfungsbüro des Studiengangs, in den Sie wechseln


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel in Kombinations-Bachelor-Studiengänge

Kernfachwechsel: Sie müssen sich

a) für das neue Kernfach fristgerecht bis zum 15. Juli bewerben und
b) gleichzeitig den Zugang zu Ihrem Modulangebot bzw. ihren Modulangeboten neu beantragen (wegen besserer Chancen sowohl für das 1. als auch für das entsprechende höhere Fachsemester), auch wenn Sie kein Modulangebot wechseln wollen.

Modulangebotswechsel: Er kann

a) nur bis zum Beginn des 3. Fachsemesters beantragt werden und
b) nur erfolgen, wenn Ihre Durchschnittsnote besser ist als die eventueller Konkurrenten und es freie Plätze gibt.

Bei einem späteren bzw. weiteren Modulangebotswechsel müssen Sie an der Freien Universität Berlin gleichzeitig das Kernfach wechseln.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel: Ausschluss eines Fachwechsels

Ein Fachwechsel ist dann ausgeschlossen, wenn Sie Ihr Studium mit fachgebundener Hochschulreife oder fachgebundener Studienberechtigung begonnen haben und deshalb nur ein bestimmts Fach oder Fächerspektrum studieren dürfen. Sie bleiben an diese Vorgaben auch im fortgeschrittenen Studium gebunden. Eine bestandene Zwischenprüfung vermittelt nicht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt nicht zu einem Wechsel außerhalb des Fächerspektrums. Erst mit erfolgreichem Studienabschluss erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel: Warnung vor möglichen Konsequenzen

Wenn Sie Förderung nach dem BAföG beziehen oder später beantragen wollen, müssen Sie alles, was Sie je an Ihrem Studiengang verändern oder verändert haben, dem BAföG-Amt mitteilen. Das gilt auch für noch nicht geförderte frühere Semester, denn diese werden vom BAföG-Amt rückwirkend auf die Förderungshöchstdauer angerechnet (außer Urlaubssemester). BAföG-geförderte Bachelor-Studierende sollten sich daher beim BAföG-Amt unbedingt vor dem angestrebten Wechsel nach möglichen Konsequenzen erkundigen.

Studierende mit Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke, die jede Änderung ihres Studiengangs der Ausländerbehörde mitteilen müssen, sollten sich vor dem Wechsel beim Bereich "Zulassung und Immatrikulation – international" der Freien Universität Berlin beraten lassen.

 


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Fachwechsel: Kein Fachwechsel vor der Prüfungsberatung

Wenn die Studierendenverwaltung Sie aufgefordert hat, vor der Rückmeldung an einer Prüfungs- oder Abschlussberatung teilzunehmen, enthebt Sie weder ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs noch ein Antrag auf Beurlaubung dieser Pflicht. Solange Sie den Nachweis über die Teilnahme an der Prüfungs- oder Abschlussberatung nicht vorlegen, ist eine Rückmeldung ausgeschlossen.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Unvollständige Immatrikulationsunterlagen

Wie komme ich trotzdem zu Semesterbeginn in Seminare?

Falls Sie zum Vorlesungsbeginn noch keine Matrikelnummer oder keinen ZEDAT-Account besitzen und sich aus diesem Grund natürlich auch nicht bei Campus Management anmelden können, wenden Sie sich bitte per Mail an den jeweiligen Dozenten der Lehrveranstaltung, die Sie zu belegen wünschen und melden Sie sich so persönlich an.
Dies gilt auch für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen.

 

 


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Kombi-Bachelor

Was versteht man unter Kombi-Bachelor (Kombinations-Bachelor)?

Kombinations-Bachelor-Studiengänge setzen sich zusammen aus einem Kernfach, das die Hälfte des Studiums umfasst, einem oder zwei Modulangeboten, die ein Drittel des Studiums ausmachen und einem berufsvorbereitenden Studienbereich.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Konsekutive Module

Was bedeutet der Begriff 'Konsekutives Modul'?

konsekutiv  (lat. consecutio "Aufeinanderfolge") [Adj.]:  folgend, die Folge bezeichnend

Es handelt sich um ein Modul, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für ein zu belegendes Modul im darauffolgenden Semester ist.

In vielen Studien- und Prüfungsordnungen ist nicht festgelegt, dass ein bestimmtes Modul (bzw. die dazugehörige Lehrveranstaltung) Voraussetzung für ein nächstes Modul im darauffolgenden Semester ist. Es hängt in der Regel von der Studienphase, bzw. vom persönlichen Studienverlaufsplan eines Studierenden ab, ob es sich für den Einzelnen um ein sog. konsekutives Modul handelt.

Zur Verdeutlichung hier zwei Beispiele aus der Theaterwissenschaft und der Deutschen Philologie.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

LBW (Lehramtsbezogene Berufswissenschaft)

Seit der Umstellung aller Studiengänge des Fachbereichs (WS 2004/05) auf Bachelor und Master werden keine Lehramtsstudiengänge mehr für Studienanfänger angeboten.
Studierende, die einen BA-Studiengang mit dem Ziel Lehramt studieren, müssen Sie sich für einen Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption bewerben und belegen statt der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) die Lehramtsbezogene Berufswissenschaft (LBW), für die eine eigene Studien- und Prüfungsordnung gilt. Die Studierenden absolvieren bereits im ersten Fachsemester ein Modul Erziehungswissenschaft.
Der Studienverlaufsplan des Bereichs LBW sowie die Modulbeschreibung sind Teile der o. g. Studien- und Prüfungsordnung.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Maluspunkte-Regelung

Was sind Maluspunkte?

ACHTUNG!  Die gesamte Maluspunkte-Regelung ist zur Zeit außer Kraft gesetzt!

Die übergeordnete Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) und, folgerichtig, die Prüfungsordnungen der meisten Bachelor- und Master-Stu­dien­gänge sehen auch die Vergabe von Maluspunkten vor. Diese werden getrennt von den Leistungspunkten gezählt; beide Punktarten werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Ein Maluspunkt wird regis­triert, wenn jemand zum dritten Mal zu einer Modul- oder Modulteilprüfung antritt.

Alle mit "nicht bestanden" bewerteten Prüfungen dürfen grundsätzlich einmal wiederholt werden – bei Antritt zur zweiten Wiederholung bzw. zum dritten und zu jedem weiteren Prüfungsversuch wird je ein Maluspunkt vermerkt.
Achtung: Wenn Sie eine Prüfung, für die Sie beim Campus Management (mit der Anmeldung zum Modul/zur Lehrveranstaltung) angemeldet sind, ohne triftigen Grund nicht ablegen, z.B. weil sie sich nicht rechtzeitig abgemeldet haben oder weil sie einfach nicht hingehen möchten, gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

Bei Überschreitung der in der fachspezifischen Bache­lor- oder Master-Prüfungsordnung festgelegten Höchstzahl von Maluspunkten (in Bachelorstu­dien­gängen sind es meist fünf) ist die Gesamtprüfung endgültig nicht bestanden.

Studierende, die ihr Kernfach gewechselt haben und dabei das Modulangebot, in dem sie prüfungsbezoge­ne Maluspunkte erworben haben, beibehalten haben, verlieren mit dem Kernfachwechsel alle Maluspunkte, auch die, die im beibehaltenen Modulangebot erworben wurden.

Umgekehrt bleiben die Maluspunkte aus dem (alten) Modulangebot erhalten, wenn Studierende zwar in ein neues Modulangebot gewechselt sind, aber das Kernfach beibehalten haben.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Module und Lehrveranstaltungen

Was sind Module? Was sind Lehrveranstaltungen?

Module sind die wesentlichen strukturellen Bestandteile der neuen, "modularisierten" Bachelor- und Master-Studiengänge. Ein Modul besteht in der Regel aus zwei inhaltlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen in verschiedenen Lehr-/Lernformen (z. B. Vorlesung und Seminar).

Die meisten Module werden ein- oder zweisemestrig angeboten. Einsemestrige Module sollen innerhalb eines Semesters abgeschlossen werden. Bei zweisemestrig angebotenen Modulen findet meist die erste Lehrveranstaltung im Wintersemester und die zweite im Sommersemester statt.

Inhaltlich sind Module auf Qualifikationsziele hin konzipiert, die mit dem erfolgreichen Abschluss erreicht werden sollen (so genannte Learning Outcomes) und die sich am übergreifenden Qualifika­tionsziel des Studiengangs ausrichten. Die Vorausset­zungen für den Zugang, die Qualifikationsziele, die Inhalte und die Prüfungsanforderungen jedes Moduls werden in der Studien- und der Prüfungsord­nung des jeweiligen Bachelor- und Master-Stu­dien­gangs detailliert beschrieben.

Wenn Module inhaltlich direkt aufeinander aufbauen, ist die Absolvierung des ersten Moduls häufig Voraussetzung für den Zugang zum Folgemodul (siehe Zugangsvoraussetzungen des Moduls im Anhang der Prüfungsordnung). In manchen Studienordnungen sind die Module zur besseren Übersicht nummeriert.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Mono-Bachelor

Was zeichnet Mono-Bachelor-Studiengänge aus?

Mono-Bachelor-Studiengänge bestehen überwiegend aus einem Kernbereich; dazu werden neben dem in allen Bachelor-Studiengängen obligatorischen berufsvorbereitenden Studienbereich gegebenenfalls Module in einem weiteren Fach belegt.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Notengebung

Wie geht die Notengebung in Lehrveranstaltungen und Modulen von Bachelor-Studiengängen vonstatten?

Da Leistungspunkte für jede erfolgreich absolvierte Modulprüfung immer im gleichen, von der Prüfungsordnung vorgegebenen Umfang vergeben werden, sagen sie nichts aus über die Qualität der erbrachten Leistung. Daher wird jede Prüfungsleistung benotet. Modul- und Gesamtnoten lauten bei einem Durchschnitt von

1,0 bis einschließlich 1,5   = sehr gut,
über 1,5 bis einschließlich 2,5 = gut,
über 2,5 bis einschließlich 3,5 = befriedigend,
über 3,5 bis einschließlich 4,0 = ausreichend,
über 4,0    = nicht bestanden.

Für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen werden folgende Notenwerte vergeben:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 und 5,0.

Wenn die Gesamtprüfung bestanden ist, wird im Diploma Supplement neben der Gesamtnote eine relative Note entsprechend der folgenden ECTS-Bewertungsskala ausgewiesen:

A die besten 10 %
B die nächsten 25 %
C die nächsten 30 %
D die nächsten 25 %
E die nächsten 10 %

ECTS-Grades ersetzen nicht das deutsche Notensystem, sondern dienen als "Übersetzungshilfe". Um z.B. die Note für ein Modul zu errechnen, in dessen Rahmen Modulteilprüfungen absolviert werden müssen, werden die jeweiligen Einzelnoten mit der Zahl der dazugehörigen Leistungspunkte multipliziert, dann addiert und durch die Summe der einbezogenen Leistungspunkte dividiert. Beim Ergebnis wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.

Beispiel:

Die Gesamtnote ergibt sich, wenn die beiden Ergebnisse addiert (17 + 27 = 44) und dann durch die gesamten einbezogenen Leistungspunkte (20) dividiert werden (44 : 20 = 2,2).


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Prüfungsfragen

Was versteht man unter studienbegleitenden Prüfungen?

Ein wichtiges Charakteristikum aller Bachelor-Stu­dien­gänge sind die studienbegleitenden Prüfungen. Sie entlasten die Studierenden von der in traditionellen Studiengängen üblichen umfangreichen Prüfungsphase am Ende des Studiums.

Module werden entweder mit einer Modulprüfung oder mehreren Modulteilprüfungen abgeschlossen.

Die Form der für ein Modul geforderten Prüfungsleistung (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Referat, Portfolio aus mehreren Aufgaben usw.) ist der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen. Wenn mehrere Prüfungsformen zur Auswahl stehen, entscheidet in der Regel der Dozent oder die Dozentin, welche Form zur Anwendung kommt.

Alle Modulprüfungen werden benotet, und diese Noten fließen grundsätzlich in die Gesamtnote des Studienabschlusses ein. Jedem Modul ist eine bestimmte Leistungspunktzahl zugeordnet, mit der die in der Modulprüfung bzw. in den Modulteilprüfungen erzielten Noten gewichtet werden. Aus den gewichteten Modulnoten sowie aus der Note der Bachelor- bzw. Master-Arbeit wird am Ende des Studiums die Gesamtnote errechnet.

Die Bachelor-Prüfung besteht aus einer Bachelor-Arbeit, die meist aus einem Vertiefungsmodul hervorgeht und ggf. etwas umfangreicher ist als übliche Hausarbeiten (z.B. 20 Seiten, die in sechs Wochen erarbeitet werden müssen). Hinzu kommt oft eine etwa halbstündige mündliche Prüfung.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Bachelor-Studienangebote

Welche Bachelor-Studiengänge werden am Fachbereich angeboten?

Siehe dazu folgenden Link zu den Bachelor-Studienangeboten des Fachbereichs


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Teilnehmerlisten

Fehlende Studierende auf den Teilnehmerlisten. Was ist zu tun?

Ab dem ersten Vorlesungstag können sich Lehrende die Teilnehmerliste ihrer Lehrveranstaltung in Campus Management (CM) ansehen. Zu diesem Zeitpunkt werden jedoch noch nicht alle Studierenden aufgeführt sein, denn die Anmeldefristen zu Modulen und Lehrveranstaltungen gehen bis in den Beginn des Semesters hinein. Innerhalb des Anmeldezeitraums können sich Studierende von Modulen und Lehrveranstaltungen an- und abmelden. Das bedeutet, dass erst nach dem Anmeldezeitraum die tatsächlich in CM getätigten Anmeldungen anzeigt werden.

Fehlen dann noch Studierende auf der Teilnehmerliste von Campus Management, kann das mehrere Gründe haben:

  1. Studierende, die im Nachrückverfahren immatrikuliert werden
    Studierende können bis in den November hinein an der Freien Universität im Nachrückverfahren immatrikuliert werden. Matrikelnummer und Zugangsdaten, die notwendig sind, um sich in Campus Management anzumelden, erhalten die Studierenden oft sehr spät. Diese Studierenden sollten sich - zumindest per Mail - bei den jeweiligen Dozenten als Teilnehmer an der Lehrveranstaltung melden.

  2. Studierende in affinen Modulen
    Studierende, die für ihren Bachelor-Studiengang affine Module belegen müssen, werden nicht über Campus Management verwaltet und können folgerichtig auch nicht auf den CM-Teilnehmerlisten erscheinen.
    Diese Studierenden erhalten nach erfolgreichem Modulabschluss eine Teilnahmebestätigung und die Benotung in Papierform.
    Siehe auch 'Affine Module'

Wichtig: Falls diese Gründe nicht zutreffen sollten, müssen sich die entsprechenden Studierenden noch während des laufenden Semesters über das Prüfungsbüro zu den Modulen und Lehrveranstaltungen anmelden!

Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Urlaubssemester

Wer das Studium im folgenden Semester unterbrechen will oder an einem ordnungsgemäßen Studium gehindert ist, muss ein Urlaubssemester beantragen. Für das erste und zweite Fachsemester wird in der Regel nicht beurlaubt.

Die Beurlaubung wird in der Regel jeweils für ein Semester gewährt. Beurlaubt werden kann in der Regel für nicht mehr als zwei aufeinander folgende Semester, insgesamt aber nicht länger als für die Hälfte der Regelstudienzeit des jeweiligen Studien­gangs (für Bachelor-Studiengänge also für insgesamt drei Semester). In Ausnahmefällen dürfen diese Obergrenzen um ein Semester überschritten werden.

Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester und somit nicht zur Regelstudienzeit, auf die sich Prüfungsfristen etc. beziehen. Der Status der Beurlaubung gilt stets parallel für alle studierten Fächer (auch bei Mehrfachimmatrikulation) und wird auf allen Studienbescheinigungen vermerkt.

Während der Beurlaubung besteht kein Rechtsanspruch auf den Besuch von Lehrveranstaltungen. Leistungsnachweise und Leistungspunkte können an der Freien Universität Berlin nicht erworben werden.

Auch für Urlaubssemester ist die Rückmeldegebühr zu zahlen. Über die mögliche Befreiung vom Sozialbeitrag bei Beurlaubung aufgrund auswärtiger Praktika, Auslandsstudium, Wehr- und Zivildienst oder Mutterschutz informiert die Stu­die­rendenver­waltung, über den Erlass der Semesterticketkosten das Semesterticketbüro.

Voraussetzung für den entsprechenden Antrag zum Urlaubssemester ist die vollzogene Rückmeldung (siehe oben). Den Antrag gibt es bei der Studierendenverwaltung oder online. Er ist (mit Begründung und Nachweisen) frühestens zusammen mit der Rückmeldung (Rückmeldeaufforderung ausfüllen und samt dem Antrag an die Studierendenverwaltung schicken), spätestens sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen. Gründe sind vor allem

  1. ein Studienaufenthalt im Ausland,
  2. Absolvierung eines Praktikums,
  3. Krankheit,
  4. Mutterschutz,
  5. Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres,
  6. Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger,
  7. Wehr- und Ersatzdienst,
  8. Vollzeiterwerbstätigkeit.

Zu diesen Begründungen sollten der Studierendenverwaltung Nachweise vorgelegt werden.

Unbedingt vorher prüfen sollten Sie die Auswirkungen einer Beurlaubung auf Stipendien/Studien­förderung, Versicherungsbeiträge, Steuerfreibeträge/ Kindergeld, Beihilfen etc. BAföG-Zahlungen werden während eines Urlaubssemesters nicht geleistet. Wer während des Urlaubssemesters arbeitet, ist voll sozialversicherungspflichtig.

 


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Wechsel vom Magister- zum Bachelor-Studium

Ist ein Wechsel vom Magister- zum Bachelorstudium möglich?

Ein Wechsel vom Magister- zum Bachelorstudium ist inzwischen prinizipiell möglich, da der Bachelor-Studiengang inzwischen vollständig angeboten wird.

Die Anrechnungsentscheidungen werden gemäß § 6 der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten getroffen.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Wechsel vom Magister- zum Lehramtsstudiengang

Ist ein Wechsel vom Magister zum Lehramtsstudiengang noch möglich?

Für Magisterstudierende im Grundstudium, d.h. vor der Zwischenprüfung, ist der Wechsel in ein Lehramtsstudium nicht mehr möglich.

Es können nur noch Studierende im Hauptstudium vom Magister- zum Lehramtsstudium wechseln.


Bild: Sprungmarke zum Seitenanfang

Wechsel von einer anderen Universität an die Freie Universität Berlin

Ist ein solcher Wechsel im Magisterstudienbereich noch möglich?

Studierende können beim Wechsel von einer anderen Universität an die Freie Universität Berlin nur noch nach bestandener Zwischenprüfung im Rahmen eines Magisterstudiums oder bestandener gleichwertiger Prüfungsleistungen ins Hauptstudium eines Magisterteilstudiengangs des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften wechseln.


Bild Sprungmarke nach oben

 

© 2011  Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften  |  Feedback  |
Stand: 09.05.2011

Diese Grafiken werden nur in der Druckvorschau verwendet: