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FAQ Bachelor Stundenplangestaltung

Vor der Erstellung Ihres Stundenplans sollten Sie sich Ihre Studien- und Prüfungsordnung genau durchlesen. Im Anhang dieser Ordnung finden Sie einen exemplarischen Studienverlaufsplan, in dem der empfohlene Studienverlauf dargestellt ist. Er dient Ihnen als Hilfe bei der Entscheidung, welche Lehrveranstaltungen Sie in dem jeweiligen Semester belegen sollten. Als nächstes schauen Sie im Vorlesungsverzeichnis nach, wann diese Lehrveranstaltungen angeboten werden und ob es eventuell Parallelveranstaltungen (Veranstaltungen des gleichen Typs, aber von einer/m anderen Dozierenden und zu einer anderen Zeit) gibt, die bei Überschneidungsproblemen eine zeitliche Alternative wären. Nun können Sie Ihren Stundenplan "basteln". Folgende Dinge müssen Sie dabei beachten:

  1. Grundsätzlich sollten BA-Studierende nicht mehr als 20 SWS pro Semester belegen (Kernfach + Modulangebot(e) + ABV/ LBW). Erfahrungen aus den vergangenen Semestern haben gezeigt, dass bei einer größeren Arbeitsbelastung die erforderlichen Studienleistungen nicht mehr mit dem nötigen Erfolg erbracht werden können. Bedenken Sie, dass in Bachelorstudiengängen jede einzelne Note in die Bachelornote mit einfließt!
  2. Achten Sie bei Ihrer Stundenplanerstellung auf die Anzahl der Prüfungen sowie auf die Art der Prüfungsleistungen am Ende des Semesters. Die Anzahl der Klausuren sollte sich mit der Anzahl der Hausarbeiten ungefähr die Waage halten, damit sich die Prüfungen nicht zu einem bestimmten Zeitraum zu sehr häufen. Leider lässt es sich im ersten Semester nicht vermeiden, dass hier die Anzahl der Klausuren überwiegt. Beachten Sie außerdem bei der Zeitplanung für Hausarbeiten die Abgabefristen.
  3. Vergessen Sie bei Ihrer Stundenplanerstellung nicht den Bereich der Allgemeinen Berufsvorbereitung (ABV) bzw. der Lehramtsbezogenen Berufswissenschaft (LBW). Auch diese Bereiche werden von einer eigenen Studien- und Prüfungsordnung geregelt, die Sie sich vor Studienbeginn durchgelesen haben sollten! Studienbeginn für die Module der ABV ist in der Regel im 2. Fachsemester. Achten Sie aber auf den Termin der Informationsveranstaltung zur ABV im 1. Semester! Nähere Hinweise gibt es dazu auf der Fachbereichshomepage.
    Über Lehrveranstaltungen im Bereich der LBW informiert die Fachdidaktik des Instituts für Romanische Philologie.
  4. Achten Sie im ersten Semester darauf, dass Sie in Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft jeweils nur den Grundkurs belegen.
  5. Es kann zu Überschneidungen kommen. Das lässt sich nie ganz vermeiden. Wenn Sie Überschneidungen haben, lesen Sie bitte auch die Antwort zu der Frage "Meine Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was kann ich tun?"

Sobald Sie Ihren Stundenplan erstellt haben, können Sie Ihre Module online im EDV-System Campus Management innerhalb der Fristen anmelden. Dieser Schritt sollte dann aber wohl überlegt sein, denn nach Ablauf der Anmeldefristen können Sie von Modulen und Lehrveranstaltungen nicht mehr zurücktreten. Mit der Anmeldung eines Moduls sind Sie automatisch auch für die jeweilige Prüfung angemeldet. Wird die angemeldete Lehrveranstaltung nicht mehr besucht und die Prüfung nicht abgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden!

Bei Zweifeln hinsichtlich der Machbarkeit Ihres Studenplans suchen Sie bitte vor der Online-Anmeldung eine der Studienberatungsstellen auf.

Näheres zu Campus Management und den Anmeldefristen finden Sie hier.

Im Anhang Ihrer Studien- und Prüfungsordnungen des Kernfachs und des/der Modulangebote finden Sie jeweils einen exemplarischen Studienverlaufsplan, der Ihnen einen Auskunft darüber gibt, welche Veranstaltungen im ersten Semester belegt werden sollten.Er ist jedoch nicht verbindlich, sondern lediglich orientierend. Mit Hilfe dieser Angaben können Sie sich Ihren Stundenplan zusammenstellen.

Das kommt darauf an, ob die Lehrveranstaltungen des 2. Semesters auf denen des ersten Semesters aufbauen oder nicht. Genaue Auskunft darüber gibt Ihnen Ihre Studien- und Prüfungsordnung sowie der Kommentar zur jeweiligen Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis, in dem vermerkt wird, ob und welche Eingangsvoraussetzungen es zur jeweiligen Lehrveranstaltung gibt. Allerdings sollten Sie sich eine solche Vorgehensweise genau überlegen, denn Ihre Studienordnung und der darin enthaltene exemplarische Studienverlaufsplan geben Ihnen bereits einen optimalen Weg vor, wie Sie Ihr Studium schnellstmöglich abschließen können. Natürlich ist dieser Studienverlauf keineswegs zwingend, und bei nicht aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen kann ein Modul auch bereits nach einem Semester statt nach zweien abgeschlossen werden. Sie sollten in einem solchen Fall aber ggf. vorher den Rat der/des jeweiligen Modulbeauftragten oder des Studienbüros (Studienbüro des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften) einholen, damit Sie sich nicht übernehmen und dann Lehrveranstaltungen abbrechen müssen.

Die exemplarischen Studienverlaufspläne geben Ihnen einen optimalen Studienverlauf vor, von dem aber natürlich in Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Allerdings hat es schon so seinen Sinn, dass Sie die entsprechenden fachwissenschaftlichen Module erst dann belegen sollen, wenn Sie die dafür notwendige Sprachkompetenz erreicht haben. Suchen Sie daher unbedingt das Studienbüro oder die Studienfachberatung auf, bevor Sie sich für ein Modul früher als empfohlen anmelden wollen.

Erlernen Sie gleich zwei Sprachen neu, also ohne Vorkenntnisse, sollte dies nacheinander geschehen, d.h. Sie belegen die Sprachpraxismodule der einen Sprache wie vorgeschrieben im ersten Semester, die der anderen Sprache aber erst im dritten Semester. Sie beginnen hier also Ihr Studium verspätet. Eine solche Abweichung vom exemplarischen Studienverlauf ist absolut notwendig, um den Erfolg Ihres Studiums in den ersten beiden Semestern nicht zu gefährden und ermöglicht Ihnen mit geschickter Gestaltung Ihres Stundenplans trotzdem ein ordnungsgemäßes Studium in 6 Semestern.

Wenn Sie Ihr Studium ordnungsgemäß nach 6 Semestern abschließen möchten, sollten Sie versuchen, jedes Semester ungefähr 30 LP zu belegen. Dies ist allerdings ein Richtwert und muss nicht zwingend eingehalten werden. Es kann nämlich durch Stundenplanüberschneidungen durchaus vorkommen, dass Sie gar nicht in der Lage sind, Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von 30 LP zu studieren. Bestraft werden Sie in einem solchen Falle nicht, vielmehr sind die LP-Angaben als Hilfestellung für Ihre Stundenplangestaltung zu sehen, denn Sie geben Auskunft über den zu erbringenden Arbeitsaufwand und ermöglichen Ihnen daher, selber realistisch einzuschätzen, ob Sie den erforderlichen Aufwand erfolgreich (!) erbringen können. Es zählt weniger, ob Sie Ihr Studium schnell absolvieren, als vielmehr die Tatsache, dass sie es erfolgreich abschließen können. Vergessen Sie nicht, dass jede Einzelnote in Ihrem Studium in die Abschlussnote einfließt! Das Institut für Romanische Philologien empfiehlt daher als Richtwert, nicht mehr als 20 SWS pro Semester zu belegen. Falls die Studienverlaufspläne mehr als 20 SWS vorsehen, suchen Sie unbedingt die Studienfachberatungen der einzelnen Fächer auf, um mit ihnen gemeinsam einen praktikablen Stundenplan abzusprechen.

Das kann eventuell zu einem Problem werden, muss aber nicht. LP geben Auskunft darüber, wie hoch der Arbeitsaufwand für die jeweilige Lehrveranstaltung ist (1 LP entspricht dabei 30 Stunden Arbeitsaufwand pro Semester). Dieser Wert ist allerdings ein Durchschnittswert und berücksichtigt nicht unbedingt Ihre individuelle Situation. Bevor Sie sich endgültig zu den Lehrveranstaltungen und Modulen anmelden, suchen Sie bitte in Zweifelsfällen eine der Studienberatungsstellen  auf oder lassen sich ggf. zu Ihrem Stundenplan im Studienbüro beraten. Ferner sollten Sie die LP zu jeder Lehrveranstaltung in Stunden Arbeitsaufwand pro Woche umrechnen und eine realistische Einschätzung Ihres persönlichen Zeitaufwandes für jede Lehrveranstaltung vornehmen: Welche Vorkenntnisse besitze ich? In welchen Bereichen kann ich gut, in welchen Bereichen weniger gut mit dem Arbeitstempo mithalten? Welche und wie viele Prüfungsleistungen sind am Ende des Semesters, welche erst in den Ferien zu absolvieren? Muss ich nebenbei jobben? Habe ich ein Kind zu versorgen? Etc. Bei Zweifeln hinsichtlich einer erfolgreichen Bewältigung des Semesterpensums verzichten Sie lieber auf eine Lehrveranstaltung, die eigentlich im ersten Semester vorgesehen ist. Das hat keine negativen Konsequenzen für Sie, da die exemplarischen Studienverlaufspläne empfehlen, nicht aber zwingend vorschreiben, was in welchem Semester zu belegen ist (wie der Begriff "exemplarisch" ja auch schon deutlich macht).

Nein. Sofern Sie in Ihrem Stundenplan alle im exemplarischen Studienverlauf empfohlenen Lehrveranstaltungen für das 1. Semester haben, spielt es keine Rolle, ob Sie 30 LP erreichen oder nicht.

Überschneidungen lassen sich häufig nicht vermeiden und werden auch in den kommenden Semestern für Sie immer mal wieder ein Problem sein. Zuallererst sollten Sie bedenken, dass die exemplarischen Studienverlaufspläne im Anhang der Studien- und Prüfungsordnungen immer einen gewissen Spielraum lassen, so dass Sie einige Veranstaltungen auch ein Semester später, andere ein Semester früher als vorgesehen belegen können. Außerdem darf die Reihenfolge der zu belegenden Veranstaltungen innerhalb eines Moduls vertauscht werden, insofern die Veranstaltungen nicht aufeinander aufbauen. Genaue Auskunft darüber gibt Ihnen der Kommentar zur jeweiligen Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis, in dem vermerkt wird, ob und welche Eingangsvoraussetzungen es zur jeweiligen Lehrveranstaltung gibt.

Wenn Sie Überschneidungen haben, sollten Sie die Lehrveranstaltung höherer Priorität der mit niedrigerer Priorität vorziehen. Wie erkennt man solche Prioritäten? Grundsätzlich gilt:

  • Erlernen Sie gleich zwei Sprachen neu, also ohne Vorkenntnisse, sollte dies nacheinander geschehen, d.h. Sie belegen bitte die Sprachpraxismodule der einen Sprache wie vorgeschrieben im ersten Semester, die der anderen Sprache aber erst im dritten Semester. Sie beginnen hier also Ihr Studium verspätet. Eine solche Abweichung vom exemplarischen Studienverlauf ist absolut notwendig, um den Erfolg Ihres Studiums in den ersten beiden Semestern nicht zu gefährden und ermöglicht Ihnen mit geschickter Gestaltung ihres Stundenplans trotzdem ein ordnungsgemäßes Studium in 6 Semestern.
  • Lehrveranstaltungen, die nur einmal im Jahr angeboten werden, haben Vorrang vor denen, die jedes Semester angeboten werden. Hinweise zur Häufigkeit des Angebots finden Sie entweder in der Studien- und Prüfungsordnung bei den jeweiligen Modulbeschreibungen, oder im Vorlesungsverzeichnis bei den Anmerkungen zur jeweiligen Lehrveranstaltung, oder aber Sie wenden sich an den/die jeweilige Modulbeauftragte(n).

Bei Überschneidungsproblemen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Die Überschreitung der Regelstudienzeit kann nur hinsichtlich der Studienfinanzierung Schwierigkeiten bereiten, sofern Sie Bafög erhalten. Nähere Infos zu den Konsequenzen von Überschreitungen der Regelstudienzeit erhalten Sie bei Ihrem Bafög-Amt.

Wenn Sie sich zum 9. Bachelorsemester zurückmelden, werden Sie außerdem von der Studierendenverwaltung zu einer Studienabschlussberatung gebeten. Diese wird von Hochschullehrern Ihres Kernfachs durchgeführt, und während dieser Beratung werden konkrete Pläne und Schritte zur Realisierung des Studienabschlusses besprochen. Es wird ein Beratungsprotokoll erstellt, welches Sie der Studierendenverwaltung zur Rückmeldung vorlegen müssen, da Sie sonst zwangsexmatrikuliert werden. In dieser Beratung werden auch die Punkte erörtert, die bei Ihnen eventuell zu längeren Studienzeiten geführt haben, und es wird gemeinsam mit Ihnen versucht, eine praktikable Lösung zu finden. Sofern Sie an dieser Beratung teilnehmen und sich gesprächsbereit zeigen, erfolgen keine Sanktionen wie Zwangsexmatrikulation o.ä. Die Aufforderung zur „Zwangsberatung“ wird danach in Abständen von 1-2 Semestern wiederholt, bis Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In den weiteren Beratungen wird dann geschaut, inwieweit Sie umsetzen konnten, was Sie sich vorgenommen haben und inwieweit Sie noch weitere Unterstützung seitens der Universität benötigen. Die Beratungsgespräche sind daher nicht so sehr Kontrolle, als vielmehr eine Möglichkeit, eventuell anfallende organisatorische Schwierigkeiten anzusprechen und so Ihre Studienbedingungen und vielleicht auch die von zukünftigen Studierenden zu verbessern.