Springe direkt zu Inhalt

In welchen Bereichen kann ich ein Praktikum absolvieren?

Kernfach-Studierende des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften können das berufsbezogene Praktikum sowohl in privaten als auch in staatlichen Kultur- und Bildungsinstitutionen (z. B. in Theatern, Museen, privaten Sprachschulen), in den Bereichen Kulturmanagement und Publizistik, in Verlagen und im Medienbereich (z. B. Film, Fernsehen, Print) absolvieren. Praktika außerhalb klassisch geisteswissenschaftlicher Berufsfelder erfordern sowohl Rücksprache als auch ggf. eine sinnvolle, nachvollziehbare schriftliche Begründung.

Das im Rahmen der Allgemeinen Berufsvorbereitung zu erbringende Praktikum, welches der berufsfeldbezogenen Erprobung und Vergewisserung dienen soll, ist am Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften als außeruniversitäres Praktikum definiert. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft, TutorIn, MentorIn etc. können daher nicht als Studienleistung im Rahmen der ABV anerkannt werden. Praktika im Tourismusbereich können nur dann anerkannt werden, wenn diese im Kulturmanagement angesiedelt sind oder einen wissenschaftlichen Bezug aufweisen. Auch Tätigkeiten in der Gastronomie oder Hotellerie sind nicht anrechnungsfähig.

Die Angemessenheit des Praktikums muss von der ABV-Koordination des Fachbereichs geprüft und bestätigt werden. Eine Beratung wird vor Antritt des Praktikums/Anmeldung zu einem Praktikumsmodul empfohlen und kann in Verbindung mit der ABV-Beratung erfolgen. Die Beratung ist persönlich oder per E-Mail möglich.

Weitere Informationen zu den Praktikumsmodulen finden Sie hier.

Vorlesungsverzeichnis
osa_logo_RGB_182x107