Zulassung zum Promotionsverfahren
Den Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben können Sie jederzeit stellen. Sie sind nicht an Fristen gebunden. Alle Dokumente können digital als PDF-Dateien bei der für Sie zuständigen Bearbeiterin eingereicht werden.
Zeugnisse und Urkunden sind entweder im Original (nach vorheriger Terminvereinbarung) vorzulegen oder es ist eine beglaubigte Kopie per Post einzureichen.
Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen im Prüfungsbüro bei Ihrer für das Promotionsfach zuständigen Bearbeiterin eingereicht haben, wird der zuständige Promotionsausschuss in seiner nächsten Sitzung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Ist das der Fall, wird die Zulassung ausgesprochen. Sie kann gegebenenfalls mit fachlichen Auflagen verbunden werden. In jedem Fall werden Sie durch einen Bescheid per E-Mail über die Entscheidung des Promotionsausschusses informiert.
Wenn sie nicht Beschäftige*r der Freien Universität Berlin sind, müssen Sie sich innerhalb von einem Monat nach Zulassung in der Studierendenverwaltung der Freien Universität Berlin als Studierende*r zur Promotion immatrikulieren. Dazu legen Sie das Zulassungsschreiben des Promotionsausschusses der Studierendenverwaltung bei der Einschreibung vor. Beantragen Sie die Immatrikulation nicht fristgemäß, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren. Beschäftigte der Freien Universität Berlin werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.