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Informationen für Promovierende mit Zulassungsdatum vor dem 20.09.2023

Die Informationen dieser Seite beziehen sich auf die Promotionsordnung vom 02.12.2015.

Wenn Sie nach dem 20.09.2023 zugelassen wurden, informieren Sie sich bitte hier.


Wechsel der Promotionsordnung
Sie können jederzeit auf Antrag in die geänderte Promotionsordnung wechseln. Bitte informieren Sie sich über die Änderungen hier.
Bitte stellen Sie einen formlosen, unterschriebenen Antrag per Mail bei der für Sie zuständigen Bearbeiterin.


Ab dem 20. September 2027 findet automatisch die geänderte Promotionsordnung Anwendung.

Diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung sowie die Lektüre der Promotionsordnung. Daher stehen wir Ihnen in allen Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Eine Individualpromotion kann grundsätzlich in allen Fächern absolviert werden, in denen am jeweiligen Fachbereich der Freien Universität Berlin ein Studiengang oder ein fachwissenschaftliches Modulangebot eingerichtet ist und die mindestens durch eine/n Hochschullehrer*in vertreten werden.

Voraussetzung für die Individualpromotion an unserem Fachbereich ist ein Hochschulabschluss, der mit mindestens der Gesamtnote „gut“ abgeschlossen wurde.

Sie müssen zunächst selbständig eine/n Betreuer*in für Ihr Promotionsvorhaben gewinnen, sie/er wird nicht vom Promotionsausschuss zugewiesen oder vermittelt. Bei der/dem Betreuer*in sollte es sich um eine/n hauptberufliche/n Professor*in (Universitätsprofessor*in) oder nebenberufliche/n Professor*in (Honorarprofessor*in, außerpanmäßige/r Professor*in, Privatdozent*in) des FB Philosophie und Geisteswissenschaften handeln. Es dürfen jedoch zusätzlich ausgewählte Vertreter*innen von Institutionen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht, die Betreuung Ihrer Promotion übernehmen.

In begründeten Ausnahmefällen dürfen auch Professor*innen, die nicht dem FB Philosophie und Geisteswissenschaften angehören, die Betreuung Ihres Promotionsverfahrens übernehmen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Promotionsordnung.

Wenn Sie Ihre/n Betreuer*in gewonnen haben, muss dieser eine Betreuungserklärung unterschreiben, die Sie als eine der Anlagen zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren einreichen.

Jedes Promotionsvorhaben muss von mindestens einem/einer hauptberuflichen Hochschullehrer*in des Fachbereichs befürwortet werden. Gehört Ihr/e Betreuer*in selbst dieser Personengruppe an, ist mit der Betreuungserklärung gleichzeitig die Befürwortung des Vorhabens erklärt. Ist der/die Betreuer*in jedoch kein/e hauptberufliche/r Hochschullehrer*in unseres Fachbereichs, müssen Sie die Befürwortung zusätzlich nachweisen.

Den Antrag auf Zulassung zum Promotionsvorhaben können Sie jederzeit stellen. Sie sind nicht an Fristen gebunden. Alle Dokumente können digital als PDF-Dateien bei der für Sie zuständigen Bearbeiterin eingereicht werden.
Zeugnisse und Urkunden sind entweder im Original (nach vorheriger Terminvereinbarung) vorzulegen oder es ist eine beglaubigte Kopie per Post einzureichen.

Nachdem Sie die vollständigen Unterlagen im Prüfungsbüro bei Ihrer für das Promotionsfach zuständigen Bearbeiterin eingereicht haben, wird der zuständige Promotionsausschuss in seiner nächsten Sitzung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung gegeben sind. Ist das der Fall, wird die Zulassung ausgesprochen. Sie kann gegebenenfalls mit fachlichen Auflagen verbunden werden. In jedem Fall werden Sie durch einen Bescheid per E-Mail über die Entscheidung des Promotionsausschusses informiert.

Wenn sie nicht Beschäftige*r der Freien Universität Berlin sind, müssen Sie sich innerhalb von einem Monat nach Zulassung in der Studierendenverwaltung der Freien Universität Berlin als Studierende*r zur Promotion immatrikulieren. Dazu legen Sie das Zulassungsschreiben des Promotionsausschusses der Studierendenverwaltung bei der Einschreibung vor. Beantragen Sie die Immatrikulation nicht fristgemäß, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren. Beschäftigte der Freien Universität Berlin werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nötig.

Akzeptierte Nachweise auf C1-Niveau sind:

  • IELTS

  • Cambridge Examinations

  • TOEFL

  • TELC

  • oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse

Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen per Mail ein.

Die Promotionsordnung legt eine Bearbeitungsfrist von drei Jahren fest. Die Regelbearbeitungszeit beträgt vier Jahre (drei Jahre Bearbeitungsfrist plus zwei Semester für den Abschluss des Verfahrens). Sie werden daher von der Studierendenverwaltung befristet immatrikuliert.

Sollte sich bei Ihnen die Überschreitung der Bearbeitungsfrist abzeichnen, richten Sie bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit an den Promotionsausschuss des FB Philosophie und Geisteswissenschaften. Aus dem Antrag muss hervorgehen, wie der aktuelle Bearbeitungsstand der Dissertation und die voraussichtlich noch erforderliche Bearbeitungszeit ist. Ihr/e Betreuer*in muss den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit befürworten.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Disputation immatrikuliert sein müssen. Daher berücksichtigen Sie dies mit bei der Beantragung der Verlängerung.

Mit der vom Promotionsausschuss gewährten Verlängerung können Sie die Immatrikulationsfrist verlängern.

Ihre Dissertation muss in sechsfacher Ausfertigung gedruckt und gebunden werden. Das Titelblatt aller Exemplare muss den Namen von Ihnen, die Nennung des Fachbereichs, die Bezeichnung als an der Freien Universität Berlin eingereichte Dissertation und das Jahr der Einreichung enthalten. Ebenfalls müssen alle Exemplare ein Vorblatt für die Namen der Gutachter*innen vorsehen. Als Anhang muss in allen Exemplaren eine Kurzzusammenfassung in deutscher und englischer Sprache sowie die Selbständigkeitserklärung mit eingebunden werden.

Ferner muss sie eine Liste der aus dieser Dissertation hervorgegangenen Vorveröffentlichungen enthalten. Zusätzlich sind die bereits veröffentlichten Arbeiten mit einzureichen.

Es kann ein Lebenslauf abgegeben werden.

Handelt es sich um eine kumulative Arbeit, enthält diese die gleichen Angaben, wie bei einer Monographie. Zusätzlich besteht die Arbeit aus einer Liste mit den Titeln der Einzelarbeiten und einer Einleitung und einem verbindenden Text, der die in die kumulative Arbeit eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert.


Es ist ein Belegexemplar mit dem Formular für den Vorschlag der Promotionskommission einzureichen. Die Dissertation ist zusätzlich zur gedruckten Form auch in elektronischer Form (per Mail als pdf-Datei) einzureichen.

Die Promotionskommission besteht in der Regel aus 5 Kommissionsmitgliedern:

  • den beiden Gutachter*innen
  • mindestens zwei weiteren Hochschullehrer*innen
  • einer/m promovierten akademischen Mitarbeiter*in die/der in einem Beschäftigungsverhältnis zur Freien Universität Berlin steht
      • den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz können nur hauptberufliche, emeritierte oder pensionierte Hochschullehrer*innen der Freien Universität Berlin übernehmen
      • mindestens ein/e Gutachter*in muss hauptberufliche/r Professor*in des Fachbereichs sein
      • mindestens ein/e Gutachter*in muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören
      • der Kommission soll nicht mehr als ein/e Hochschullehrer*in angehören die/der entpflichtet oder in den Ruhestand versetzt worden ist


Einen Rechtsanspruch auf die Umsetzung Ihrer Vorschläge besteht nicht, jedoch folgt der Promotionsausschuss in der Regel Ihren Vorschlägen. Der Promotionsausschuss eröffnet das Verfahren und setzt die Promotionskommission ein. In der Regel ist der/die Betreuer*in der Dissertation auch die/der Vorsitzende der Promotionskommission.

Sobald der Promotionsausschuss die Kommission bestätigt hat, werden Sie sowie alle Kommissionsmitglieder schriftlich (in der Regel per E-Mail) darüber informiert. Den Gutachter*innen steht eine zehnwöchige Begutachtungsfrist zu. Diese Frist wird Ihnen sowie den Mitgliedern der Kommission mitgeteilt.

Nach Erhalt der Kommissionsbestätigung senden oder übergeben Sie bitte Ihre Dissertation an die Mitglieder der Kommission.

Sobald die Gutachten bei uns eingegangen sind, stellen wir beide Gutachten allen Kommissionsmitgliedern und Ihnen zur Verfügung.

Nach Eingang beider Gutachten beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer/innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation und die Notenvorschläge Einsicht nehmen können. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei und während der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen. Die Auslage erfolgt digital auf der Website des Fachbereichs.

Beginn und Ende der Auslagefrist werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Auslagefrist ist unbedingt einzuhalten.

Vor der eigentlichen Disputation findet sich die Kommission zusammen und entscheidet über die

  • Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation,
  • Zulassung zur Disputation,
  • Festsetzung des Prädikates der Dissertation

und ist nicht öffentlich.

Die Disputation ist hochschulöffentlich (alle Mitglieder der Freien Universität Berlin können daran teilnehmen), es sei denn Sie widersprechen. Sollten Sie keine Hochschulöffentlichkeit bei Ihrer Disputation wünschen, so reichen Sie Ihren Widerspruch spätestens mit der Einreichung Ihrer Dissertation ein.

Die Disputation beginnt mit einem etwa dreißigminütigem Vortrag, in dem Sie die Ergebnisse der Dissertation und deren Bedeutung in größerem fachlichen Zusammenhang darstellen und erläutern. Anschließend verteidigen Sie Ihre Dissertation gegen Kritik und beantworten Fragen von den Mitgliedern der Promotionskommission. Die Fragen sollen sich auf die Einordnung der Probleme der Dissertation in größere wissenschaftliche Zusammenhänge beziehen. Anschließend kann die/der Vorsitzende der Promotionskommission Fragen der Öffentlichkeit zum Disputationsthema zulassen. Die Aussprache muss mindestens dreißig und soll höchstens sechzig Minuten dauern.

Bitte beachten Sie, dass die Disputation erst nach Ablauf der Auslagefrist stattfinden darf! Da Sie im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden der Promotionskommission und den weiteren Mitgliedern den Disputationstermin vereinbaren, beachten Sie die Fristen unbedingt bei der Terminplanung.

Das Prüfungsbüro lädt im Auftrag der/des Vorsitzenden der Promotionskommission zur Disputation ein. Teilen Sie daher rechtzeitig das Datum, die Uhrzeit sowie den Ort Ihrer Disputation der zuständigen Bearbeiterin mit.

An der Disputation und der Beschlussfassung über die Benotung müssen alle Mitglieder der Kommission teilnehmen. Ist ein Mitglied verhindert, muss entweder ein neuer Termin vereinbart oder die Einsetzung eines Ersatzmitglieds beim Promotionsausschuss beantragt werden.
Im Anschluss an die Disputation werden die Note für die Disputation und die Gesamtnote festgelegt.

Nach dem Eingang des Protokolls über Ihre Disputation im Prüfungsbüro erhalten Sie schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Promotionsverfahrens überreicht. Wir informieren Sie sobald das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wurde Ihnen noch nicht der Doktortitel verliehen, auch dürfen Sie nicht den Titel „Dr. des.“ tragen.

Die Exmatrikulation kann ab dem Zeitpunkt der bestandenen Disputation erfolgen, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Semesters.
Im Antrag auf Exmatrikulation können Sie ein konkretes Datum der Exmatrikulation angeben. Der Antrag wird bei der Studierendenverwaltung gestellt.

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens haben Sie die Pflicht, Ihre Dissertation zu publizieren. Die Publikationsfrist beträgt zwei Jahre und kann auf Antrag vom Promotionsausschuss verlängert werden. Vor der Publikation müssen Sie sich eine Druckgenehmigung vom Promotionsausschuss einholen. Dazu reichen Sie die Stellungnahme zur Druckfassung von Ihren Gutachter*innen beim Promotionsausschuss ein. Sie erhalten danach die schriftliche Druckgenehmigung vom Promotionsausschuss.

Derzeit stehen vier verschiedene Publikationsformen zur Wahl:

Die Erfüllung Ihrer Publikationspflicht weisen Sie nach, indem Sie eine von der Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren in der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin, einer Abteilung der Universitätsbibliothek, einreichen. Bitte beachten Sie immer die Vorgaben der Hochschulschriftenstelle, nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Pflichtexemplare auch akzeptiert werden. Auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle unter der Rubrik Rechtsgrundlagen, finden Sie immer die aktuellsten Angaben zur Anzahl der einzureichenden Pflichtexemplare.

Bei der Abgabe der Pflichtexemplare in der Hochschulschriftenstelle legen Sie bitte die Druckgenehmigung des Promotionsausschusses vor. Nur mit der Druckgenehmigung werden die Pflichtexemplare entgegengenommen.

Wenn Sie die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle über den Erhalt der Pflichtexemplare dem Prüfungsbüro vorlegen, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit der Urkunde wird Ihnen zeitgleich der akademische Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie übertragen.