Springe direkt zu Inhalt

Auslagefrist

Nach Eingang beider Gutachten beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer/innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation und die Notenvorschläge Einsicht nehmen können. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei und während der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen. Die Auslage erfolgt digital auf der Website des Fachbereichs.

Beginn und Ende der Auslagefrist werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Auslagefrist ist unbedingt einzuhalten.