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FAQs zum Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung der FSGS und des EXC Temporal Communities für 2024 ist abgelaufen. Die Ausschreibung für das Jahr 2025 wird im Herbst 2024 veröffentlicht.
  1. Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen, um mich für die FSGS / das EXC TC bewerben zu können, und wie weise ich sie nach?
  2. Ich kann zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht die notwendigen Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachweisen, besuche aber derzeit Kurse und stehe kurz davor, die notwendigen Nachweise zu erwerben. Bis wann kann ich diese hochladen?
  3. Kann ich meine Arbeit auch auf Englisch verfassen? Wie groß ist der deutschsprachige Anteil am Promotionsprogramm?
  4. Ich habe keinen europäischen Masterabschluss. Wie kann ich herausfinden, ob ich dennoch zugangsberechtigt für den Promotionsstudiengang bin?
  5. Ich habe einen Masterstudiengang in einem für die Graduiertenschule einschlägigen philologischen Fach zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bewerben? Bis wann muss ich den Master beendet haben? Was muss ich jetzt schon hochladen?
  6. Welcher Art sollte die Arbeitsprobe sein, die ich mit meinen Unterlagen einzureichen habe? Kann ich auch einen nicht-wissenschaftlichen Text, z. B. eine Übersetzung oder eine Kurzgeschichte hochladen?
  7. Können die Empfehlungsschreiben auch getrennt von meinen restlichen Unterlagen und direkt durch ihre Verfasser eingeschickt werden? Gilt hierfür dieselbe Frist wie für meine restlichen Unterlagen?
  8. Kann ich meine Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail schicken?
  9. Welche Kosten kommen als Promotionsstudent*in der FU auf mich zu?

1.       Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen, um mich für die FSGS / das EXC TC bewerben zu können, und wie weise ich sie nach?

Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse sowohl in deutscher wie auch in englischer Sprache: Für eine der beiden Sprachen muss mindestens Niveau C1 GER, für die andere mindestens Niveau B2 GER vorhanden sein. Muttersprachler*innen müssen ihre Kenntnisse nur in der jeweils anderen Sprache durch ein anerkanntes Zertifikat belegen.

Mögliche Sprachnachweise für Deutsch B2 GER sind TestDaF, TDN 3 in allen vier Teilprüfungen; Goethe-Zertifikat B2; telc B2; DSD I. Als Nachweise für Deutsch C1 GER werden anerkannt: DSH 2; ZOP; telc C1; TestDaF 4; DSD II; erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiengangs an einer deutschsprachigen Hochschule; Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
Mögliche Sprachnachweise für Englisch B2 GER sind IELTS 5.0; telc B2; TOEFL Papier 500, Computer 70 oder Internet 80; Cambridge Examination CEA; 7 Jahre Englischunterricht in der deutschen Schule. Um Niveau C1 GER für Englisch zu belegen, können Sie folgende Nachweise erbringen: IELTS 6.5; telc C1; Cambridge Examinations: Advanced (CAE), Proficiency (CPE); TOEFL: Papier 585, Computer 240 oder Internet 95; erfolgreicher Abschluss eines englischsprachigen Studiengangs an einer englischsprachigen Hochschule. Weitere Informationen zu den Sprachzertifikaten.

2.       Ich kann zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht die notwendigen Deutsch- bzw. Englischkenntnisse nachweisen, besuche aber derzeit Kurse und stehe kurz davor, die notwendigen Nachweise zu erwerben. Bis wann kann ich diese hochladen?

Die Nachweise der geforderten Sprachkenntnisse können auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch nachgereicht werden, sofern die*der Bewerber*in zu diesem Zeitpunkt glaubhaft machen kann, dass die geforderten Zertifikate termingerecht vorgelegt werden. Dies sollte möglichst zum Zeitpunkt der Auswahlgespräche, spätestens aber zum 1. Juli der Fall sein. Bewerber*innen für ein Projektstipendium müssten den Nachweis vor Antritt des Stipendiums, spätestens zum 1. Mai, erbracht haben. Bitte laden Sie eine entsprechende Erklärung über das Online-Bewerbungsportal hoch, bevor Sie Ihre Bewerbung abschicken.

3.       Kann ich meine Arbeit auch auf Englisch verfassen? Wie groß ist der deutschsprachige Anteil am Promotionsprogramm?

Die Dissertationen können in der Regel in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Die Seminare und Colloquien im Curriculum der Graduiertenschule dagegen werden hauptsächlich in Deutsch geführt, wobei auch englische Einzelsitzungen bzw. Veranstaltungen möglich und jederzeit willkommen sind.

Achtung: Sollten Sie Ihre Dissertation in einer Fremdsprache verfassen wollen, informieren Sie sich bitte im Prüfungsbüro über die dafür nötigen Sprachzertifikate!

4.       Ich habe keinen europäischen Masterabschluss. Wie kann ich herausfinden, ob ich dennoch zugangsberechtigt für den Promotionsstudiengang bin?

Ein Masterabschluss oder Äquivalent gilt als prinzipielle Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsprogramm der Graduiertenschule. Ausländischen Bewerber*innen hilft UNI ASSIST, die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen an einer deutschen Hochschule zu klären. Ob ein dem deutschen Master oder Magister vergleichbarer ausländischer Studienabschluss als solcher anerkannt werden kann, entscheiden die Prüfungsbüros der jeweiligen Institute an der FU. Bewerber*innen können sich vorab bei ANABIN informieren. 

5.       Ich habe einen Masterstudiengang in einem für die Graduiertenschule einschlägigen philologischen Fach zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich dennoch bewerben? Bis wann muss ich den Master beendet haben? Was muss ich jetzt schon hochladen?

Kandidat*innen können sich auch dann bewerben, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist ihren Master (bzw. Äquivalent) noch nicht abgeschlossen haben. Der voraussichtliche Abschluss ihres Studiums muss jedoch mindestens vier Wochen vor dem Stellen- oder Stipendienantritt liegen (also: spätestens 1. September für EXC 2020-Stellen und 1. Mai für Projektstipendiat*innen) vorliegen. Personen, die für die Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen, sollten ihren Masterabschluss mindestens drei Monate vor Förderbeginn vorweisen können, da dieser eine Voraussetzung für die Einschreibung (und damit die Einladung) ist. Die Bewerber*innen werden ferner dazu aufgefordert, aussagekräftige Dokumente über den Fortschritt und den termingerecht zu erwartenden Abschluss ihres Studiums anstelle des Zeugnisses hochzuladen (z.B. Transcripts, Stellungnahme von Betreuer*innen).

6.      Welcher Art sollte die Arbeitsprobe sein, die ich mit meinen Unterlagen einzureichen habe? Kann ich auch einen nichtwissenschaftlichen Text, z.B. eine Übersetzung oder eine Kurzgeschichte hochladen?

Bei der Arbeitsprobe handelt es sich im Regelfall um einen (veröffentlichten oder unveröffentlichten) wissenschaftlichen Aufsatz oder ein Kapitel aus der Magister- oder Masterarbeit. Sie sollten weder eine vollständige Abschluss- oder Promotionsarbeit noch eine Hausarbeit aus einem Ihrer Seminare einreichen. Auch nichtwissenschaftliche Texte sind als Arbeitsprobe ungeeignet. Die eingereichten Texte sollten in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und den fachlichen Standards entsprechen. In Ausnahmefällen – und nur nach Absprache – werden auch Texte in anderen Sprachen (etwa Französisch oder Italienisch) angenommen.

7.       Können die Empfehlungsschreiben auch getrennt von meinen restlichen Unterlagen und direkt durch die Verfasser*innen eingeschickt werden? Gilt hierfür dieselbe Frist wie für meine restlichen Unterlagen?

Die Empfehlungsschreiben müssen von den Personen hochgeladen werden, die die Schreiben verfassen. Tragen Sie die entsprechenden Kontaktdaten im Online-Bewerbungsportal ein und speichern Sie diesen Schritt. Die Gutachter*innen erhalten dann per E-Mail eine Aufforderung und einen Link. Idealerweise nehmen Sie bereits im Vorfeld Kontakt mit den Empfehlungsschreibenden auf, damit diese Bescheid wissen und die Aufforderung für das Gutachten in den richtigen Kontext setzen können. Die Briefe können bis eine Woche nach Bewerbungsschluss direkt von den Empfehlungsschreibenden als PDF hochgeladen werden. Bitte kommuzieren Sie diese Deadline frühzeitig. Sie können sich auch nach Bewerbungsschluss noch einloggen und sehen, ob die Empfehlungen hochgeladen wurden. Nehmen Sie Kontakt zu den Empfehlungsschreibenden auf, wenn Sie sehen, dass die Dokumente ausstehen.

8.       Kann ich meine Bewerbungsunterlagen auch per E-Mail schicken?

Nein. Eine Bewerbung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich.

9.   Welche Kosten kommen als Promotionsstudent*in der FU Berlin auf mich zu?

Anreise- und Umzugskosten werden nicht übernommen. Die Semesterbeiträge werden nicht erstattet. Wie hoch diese sind, ist u.a. abhängig von den vorhergehenden Studiensemestern. Wohnungsmieten und Lebenshaltungskosten in Berlin steigen stetig. 

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