Anerkennung von Studienleistungen
Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen bei Studiengangswechsel
Wichtig: Diese Hinweise gelten für Studierende, die aus dem In- und Ausland an die Freie Universität wechseln wollen oder die sich Studienleistungen aus einem anderen Studium an der Freien Universität für einen Studiengang an unserem Institut anerkennen lassen wollen. Das Folgende gilt nicht für die Anerkennung einzelner Module, die Studierende in Studiengängen der Freien Universität im Rahmen eines Auslandssemesters erbringen. Dafür sind die Modulbeauftragten zuständig.Der Institutsrat hat in seinen Sitzungen am 23.11.2007 und am 23.05.2008 folgende Regelung beschlossen:
- Für die Anerkennung von im Inland erbrachten Studienleistungen für einen BA-Studiengang in allen Studienbereichen sind alle Professor:innen des Instituts zuständig.
- Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für einen BA-Studiengang sind folgende Professor:innen zuständig:
Frankreich |
Prof. Dr. Ulrike Schneider |
Hispanophone Länder |
Prof. Dr. Susanne Zepp |
Italien |
Prof. Dr. Bernhard Huß |
Lusophone Länder |
Prof. Dr. Uli Reich |
alle anderen romanischsprachigen Länder |
alle Professor:innen |
für den Bereich Didaktik |
Prof. Dr. Daniela Caspari |
Feststellung von für das Studium notwendigen Sprachkenntnissen: Anerkennung von im Rahmen des Studiums geforderten Kenntnissen des Lateinischen bzw. einer (neben der studierten Sprache) zusätzlichen romanischen Sprache |
Prof. Dr. Bernhard Huß |