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Anerkennung von Studienleistungen beim Wechsel an die/ innerhalb der Freie/n Universität

Zuständig sind die Fachstudienberatung sowie jede:r Professor:in. Die fachlichen Schwerpunkte der Professuren finden Sie hier.

Das gilt nicht für die Anerkennung von Modulen, die Studierende unseres Instituts im Rahmen eines Auslandssemesters erbringen. In diesem Fall sind die Modulbeauftragten zuständig.