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Anerkennung von Studienleistungen

Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen bei Studiengangswechsel

Wichtig: Diese Hinweise gelten für Studierende, die aus dem In- und Ausland an die Freie Universität wechseln wollen oder die sich Studienleistungen aus einem anderen Studium an der Freien Universität für einen Studiengang an unserem Institut anerkennen lassen wollen. Das Folgende gilt nicht für die Anerkennung einzelner Module, die Studierende in Studiengängen der Freien Universität im Rahmen eines Auslandssemesters erbringen. Dafür sind die Modulbeauftragten zuständig.

Der Institutsrat hat in seinen Sitzungen am 23.11.2007 und am 23.05.2008 folgende Regelung beschlossen:

  • Für die Anerkennung von im Inland erbrachten Studienleistungen für einen BA-Studiengang in allen Studienbereichen sind alle Professor:innen des Instituts zuständig.
  • Für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für einen BA-Studiengang sind folgende Professor:innen zuständig:

Frankreich

Prof. Dr. Ulrike Schneider

Hispanophone Länder

Prof. Dr. Susanne Zepp

Italien

Prof. Dr. Bernhard Huß

Lusophone Länder

Prof. Dr. Uli Reich

alle anderen romanischsprachigen Länder

alle Professor:innen

für den Bereich Didaktik

Prof. Dr. Daniela Caspari

Feststellung von für das Studium notwendigen Sprachkenntnissen: Anerkennung von im Rahmen des Studiums geforderten Kenntnissen des Lateinischen bzw. einer (neben der studierten Sprache) zusätzlichen romanischen Sprache

Prof. Dr. Bernhard Huß