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Wer stellt mir einen Leistungsnachweis für das BAföG-Amt bzw. die Ausländerbehörde aus?

In der Regel genügt es dem BAföG-Amt, wenn Sie sich vom Prüfungsbüro einen Ausdruck aus dem Campus Management System beglaubigen lassen.

Nur in Ausnahmefällen werden Sie explizit aufgefordert, sich das sogenannte Formblatt 5 ausstellen zu lassen.

Die Studienfachberaterinnen können ebenfalls unter Vorlage der entsprechenden Dokumente eine Prognose über Ihre weitere Studiendauer für die Ausländerbehörde ausstellen.

In der Deutschen Philologie besuchen Sie hierfür bitte die Sprechstunden der Studienfachberatung.