Anerkennung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes
Für die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist die Studienfachberatung zuständig. Lassen Sie sich dort schon bei der Planung beraten!
Vor dem AuslandsaufenthaltInformieren Sie sich darüber, welche Module Sie in Ihrem Auslandssemester oder -jahr absolvieren sollten. Die Anerkennungsbeauftragten in der Studienfachberatung müssen das Learning Agreement noch von Ihrer_m Fachkoordinator_in und der Gasthochschule unterzeichnen und bescheinigen, dass Studienleistungen anerkannt werden können.
Während des AuslandsaufenthaltsSollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts Umstände ergeben, die eine Änderung der Studienplanung erforderlich machen, so sollten Sie Änderungen des Learning Agreements mit dem_r Fachkoordinator_in abstimmen und ggf. per Mail mit der Studienfachberatung RÜcksprache halten.
Nach dem AuslandsaufenthaltBringen Sie Ihr Transkript und alle anderen relevanten Dokumente (ggf. Seminarplan, Hausarbeiten, Literaturlisten) zur Sprechstunde der Studienfachberatung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen:
- Titel, Umfang (Wochenstunden, Semesterdauer)
- ggf. ECTS Credit Points
- Niveau / Zielgruppe etc.
- Ihre Teilnahme
- die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Ihre Note sowie eine Erläuterung des Notensystems, falls die Note nicht in der ECTS-Form vorliegt.