Anerkennung von Studienleistungen während eines Auslandsaufenthaltes
Für die Anerkennung und Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sind je nach Studiengang die Anerkennungsbeauftragten der Studiengänge zuständig.
BA Deutsche Philologie/ MA Deutschsprachige Literatur: Studienfachberatung Deutsche Philologie (Prof. Anne Fleig, Dr. Muriel Ernestus, Dr. Susanne Scharnowski). MA Deutsch als Fremdsprache: Kulturvermittlung: Franco Manelli BA Sprache und Gesellschaft; MA Sprachen Europas: Prof. Matthias Hüning MA Angewandte Literaturwissenschaft/ Gegenwartsliteratur: Dr. Johanna Bundschuh-van Duikeren Vor dem AuslandsaufenthaltInformieren Sie sich darüber, welche Module Sie in Ihrem Auslandssemester oder -jahr absolvieren sollten. Die Anerkennungsbeauftragten in der Studienfachberatung müssen das Learning Agreement noch von Ihrer_m Fachkoordinator_in und der Gasthochschule unterzeichnen und bescheinigen, dass Studienleistungen anerkannt werden können.
Sie sollten annstreben, an der Gasthochschule mindestens 15 LP / ECTS zu erbringen.
Während des AuslandsaufenthaltsSollten sich während Ihres Auslandsaufenthalts Umstände ergeben, die eine Änderung der Studienplanung erforderlich machen, so sollten Sie Änderungen des Learning Agreements mit dem_r Fachkoordinator_in bzw. den Anerkennungsbeauftragten per Mail abstimmen.
Nach dem AuslandsaufenthaltBringen Sie Ihr Transkript und alle anderen relevanten Dokumente (ggf. Seminarplan, Hausarbeiten, Literaturlisten) zu den Anerkennungsbeauftragten. Aus diesen Unterlagen müssen folgende Informationen abzulesen sein:
- Titel, Umfang (Wochenstunden, Semesterdauer)
- ggf. ECTS Credit Points
- Niveau / Zielgruppe etc.
- Ihre Teilnahme
- die von Ihnen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
- Ihre Note sowie eine Erläuterung des Notensystems, falls die Note nicht in der ECTS-Form vorliegt.
