2) Kann ich für die Modulabschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen, a) wenn Deutsch nicht meine Muttersprache ist, oder b) ich aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung bei der Prüfung eingeschränkt bin?
a) Studierende mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache können für die Modulabschlussprüfung keinen Nachteilsausgleich erhalten. Nach Auskunft des Rechtsamts sind Nachteilsausgleiche in § 31 Abs. 3 Satz 2 BerlHG und in § 11 Abs. 1 RSPO klar definiert. Demnach kann ein Nachteilsausgleich bei eingeschränkten Sprachkompetenzen im Deutschen nicht genehmigt werden.
b) Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können für die Modulabschlussprüfung einen Nachteilsausgleich erhalten. Informationen finden Sie hier: https://www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de/studium/pruefungen/infos-a-z/Nachteilsausgleich.html