2) Kann ich für die Modulabschlussprüfung einen Nachteilsausgleich beantragen, a) wenn Deutsch nicht meine Muttersprache ist, oder b) ich aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung bei der Prüfung eingeschränkt bin?
b) Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können für die Modulabschlussprüfung einen Nachteilsausgleich erhalten. Bitte beantragen Sie diesen rechtzeitig vor der Modulabschlussprüfung bei der Beratung für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen. Hier wird Ihnen eine schriftliche Bestätigung ausgestellt, aus der die genaue Form und der genaue Umfang des Nachteilsausgleichs hervorgehen. Ihr*e Dozent*in benötigt diese Bestätigung ca. einen Monat vor der Modulabschlussprüfung.