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Bewerbung: Kann ich mich auch vor Erhalt des Abschlusszeugnisses bewerben?

Wenn Sie zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch kein Zeugnis über Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss haben, können Sie ersatzweise einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) einreichen. Voraussetzung ist, dass mindestens 2/3 der im Kernfach sowie mindestens insgesamt 2/3 der in ergänzenden Studienbestandteilen zu erzielenden Leistungspunkte nachgewiesen werden.