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Bewerbung: Welche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang?

Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen des TestDaF TDN 4 bzw. DSH 2 oder durch den Nachweis eines vergleichbaren Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und –bewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Wir empfehlen dringend, den erforderlichen Sprachtest schon vor Beginn des Studiums abzulegen!

Zusätzlich zu diesen Sprachnachweisen müssen Sie im Verlauf Ihres Studiums Ihre Sprachkenntnisse in Deutschkursen an der FU Berlin bis zum Niveau C1/2 erweitern.

Informationen der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)