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DSH Befreiung

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von der DSH befreit zu werden, auch wenn kein offizielles Äquivalent zur DSH vorliegt, aber hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachgewiesen werden können. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den FAQ zur DSH auf der Website des Sprachenzentrums.