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Prüfungsberechtigung

Prüfungsberechtigt sind alle Hochschullehrer*innen des jeweiligen Fachs (Universitätsprofessor*innen, Juniorprofessor*innen, Privatdozent*innen, außerplanmäßige Professor*innen, Honorarprofessor*innen). Sollte eine*r Ihrer Prüfer*innen promovierte*r Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in sein, muss ein Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung von der/dem Lehrenden gestellt werden. Das Antragsformular kann auf der Seite des Prüfungsbüros heruntergeladen und soll zusammen mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht werden. Prüfer*innen aus anderen Fächern und/oder anderen Hochschulen können nur als Zweitprüfer*innen tätig werden, sofern sie im Sinne des BerlHG prüfungsberechtigt sind.

Weitere Informationen zur Erteilung der Prüfungsberechtigung finden Lehrende hier.