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Informationen für Lehrende des FB PhilGeist

Am 10.11.2021 hat der Fachbereichsrat folgenden Beschluss gefasst: FBR-Beschluss.

Zukünftig müssen alle promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen zunächst einen Antrag auf Übertragung der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre stellen. Für befristete promovierte Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen muss dies Semesterweise beantragt werden, für unbefristete promovierte Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen kann die Übertragung dauerhaft beantragt werden.

Nach Übertragung der Aufgaben zur selbständigen Forschung und Lehre durch den Fachbereichsrat muss weiterhin ein Antrag auf Erteilung der Prüfungsberechtigung an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Anders als in der Vergangenheit, ist der Antrag nicht mehr von den Studierenden, sondern von den promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen selbst zu stellen.

Spätestens zum Sommersemester, also ab 01.04.2022, kann vom Prüfungsausschuss die Prüfungsberechtigung nur noch erteilt werden, wenn der Fachbereichsrat die Übertragung der selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre beschlossen hat. Daher sollen die Anträge bitte rechtzeitig eingereicht werden, damit hierüber noch im Wintersemester entschieden werden kann.

Prüfer*innen aus anderen Fächern und/oder anderen Hochschulen können nur als Zweitprüfer*innen tätig werden, sofern sie im Sinne des BerlHG prüfungsberechtigt sind. Sollte dies zutreffen, können sie auf Grundlage eines Antrags an den Prüfungsausschuss von diesem zur/zum Prüfer*in bestellt werden.

Ein/r der beiden Prüfer*innen muss hauptberufliche Hochschullehrer*in des jeweiligen Faches sein.

Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular an die Studierenden, damit es gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur BA/MA-Arbeit eingereicht werden kann.

Vorlesungsverzeichnis
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