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Zwischenzeugnis

Nach dem Eingang des Protokolls über Ihre Disputation im Prüfungsbüro erhalten Sie schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Promotionsverfahrens überreicht. Wir informieren Sie sobald das Zwischenzeugnis ausgestellt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt wurde Ihnen noch nicht der Doktortitel verliehen, auch dürfen Sie nicht den Titel „Dr. des.“ tragen.