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Publikation der Dissertation

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens haben Sie die Pflicht, Ihre Dissertation zu publizieren. Die Publikationsfrist beträgt zwei Jahre und kann auf Antrag vom Promotionsausschuss verlängert werden. Vor der Publikation müssen Sie sich eine Druckgenehmigung vom Promotionsausschuss einholen. Dazu reichen Sie die Stellungnahme zur Druckfassung von Ihren Gutachter*innen beim Promotionsausschuss ein. Sie erhalten danach die schriftliche Druckgenehmigung vom Promotionsausschuss.

Derzeit stehen vier verschiedene Publikationsformen zur Wahl:

Die Erfüllung Ihrer Publikationspflicht weisen Sie nach, indem Sie eine von der Promotionsordnung festgelegte Anzahl von Pflichtexemplaren in der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin, einer Abteilung der Universitätsbibliothek, einreichen. Bitte beachten Sie immer die Vorgaben der Hochschulschriftenstelle, nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Pflichtexemplare auch akzeptiert werden. Auf den Webseiten der Hochschulschriftenstelle unter der Rubrik Rechtsgrundlagen, finden Sie immer die aktuellsten Angaben zur Anzahl der einzureichenden Pflichtexemplare.

Bei der Abgabe der Pflichtexemplare in der Hochschulschriftenstelle legen Sie bitte die Druckgenehmigung des Promotionsausschusses vor. Nur mit der Druckgenehmigung werden die Pflichtexemplare entgegengenommen.