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Betreuung und Befürwortung eines Promotionsvorhabens

Sie müssen zunächst selbständig eine/n Betreuer*in für Ihr Promotionsvorhaben gewinnen, sie/er wird nicht vom Promotionsausschuss zugewiesen oder vermittelt. Bei der/dem Betreuer*in sollte es sich um eine/n hauptberufliche/n Professor*in (Universitätsprofessor*in) oder nebenberufliche/n Professor*in (Honorarprofessor*in, außerpanmäßige/r Professor*in, Privatdozent*in) des FB Philosophie und Geisteswissenschaften handeln. Es dürfen jedoch zusätzlich ausgewählte Vertreter*innen von Institutionen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht, die Betreuung Ihrer Promotion übernehmen.

In begründeten Ausnahmefällen dürfen auch Professor*innen, die nicht dem FB Philosophie und Geisteswissenschaften angehören, die Betreuung Ihres Promotionsverfahrens übernehmen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Promotionsordnung.

Wenn Sie Ihre/n Betreuer*in gewonnen haben, muss dieser eine Betreuungserklärung unterschreiben, die Sie als eine der Anlagen zum Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren einreichen.

Jedes Promotionsvorhaben muss von mindestens einem/einer hauptberuflichen Hochschullehrer*in des Fachbereichs befürwortet werden. Gehört Ihr/e Betreuer*in selbst dieser Personengruppe an, ist mit der Betreuungserklärung gleichzeitig die Befürwortung des Vorhabens erklärt. Ist der/die Betreuer*in jedoch kein/e hauptberufliche/r Hochschullehrer*in unseres Fachbereichs, müssen Sie die Befürwortung zusätzlich nachweisen.