Springe direkt zu Inhalt

Nachweis von Englischkenntnissen

Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nötig.

Akzeptierte Nachweise auf C1-Niveau sind:

  • IELTS

  • Cambridge Examinations

  • TOEFL

  • TELC

  • oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse

Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen per Mail ein.