Nachweis von Englischkenntnissen
Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, ist der Nachweis von Kenntnissen auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nötig.
Akzeptierte Nachweise auf C1-Niveau sind:
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IELTS
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Cambridge Examinations
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TOEFL
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TELC
- oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse
Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit den restlichen Bewerbungsunterlagen per Mail ein.