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Auslagefrist

Nach Eingang beider Gutachten beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle Hochschullehrer/innen und promovierten Mitglieder des Fachbereichs in Ihre Dissertation und die Notenvorschläge Einsicht nehmen können. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei und während der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen. Die Auslage erfolgt digital auf der Website des Fachbereichs.

Die Auslagefrist ist unbedingt einzuhalten.