FAQs Master of Education
Für Anrechnungsfragen wenden sich die Studierenden des Fachs Englisch an Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim, Q-Masterstudierende mit Englisch an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben). Soll das Praxissemester im Ausland absolviert werden, müssen die Bedingungen passen (u.a. Englisch als Fremdsprache, zum Studiengang passende Zielaltersgruppe). Das Absolvieren im Ausland muss vorab genehmigt werden. Entsprechende Nachweise/Informationen und der Antrag (DSE Downloadbereich) sind Prof. Dr. Sambanis oder Prof. Dr. Heim vorzulegen. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig in der Sprechstunde an eine der Professorinnen. Q-Masterstudierende mit Englisch wenden sich bitte an die aktuellen Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben).
Für beide Vorgänge (Anrechnung & Ausland) gilt als Deadline der 15. März des jeweiligen Jahres.
Für allgemeine Fragen bzgl. des Q-Masters wenden Sie sich bitte an die Projektleiterin Prof. Dr. Daniela Caspari.
Da das Wintersemester bis Ende März dauert und die Lehrveranstaltungen nicht vor Mitte Februar enden, kann das rein rechnerisch nicht funktionieren. Es ergibt sich eine Überschneidung von mehreren Wochen zwischen Studium und Referendariat: Zuerst muss Phase 1 abgeschlossen sein, dann kann sich Phase 2 anschließen.
Aus rechtlichen, ethischen (Stichwort: Gleichbehandlung) und Ressourcen-Gründen hält sich die Englischdidaktik selbstverständlich an die durch die RSPO § 10 gesetzten Vorgaben, die für den Eintrag von Noten eine Frist vorsehen, die in der vorlesungsfreien Zeit liegt bzw. darüber hinausgeht, und bittet bei der Planung des weiteren Werdegangs um Beachtung. Vor Ende des Semesters/der Vorlesungszeit werden keine Bescheinigungen ausgestellt. Ausnahmen können nicht gewährt werden.
Momentan besteht eine Möglichkeit darin, sich erneut für den Bachelor mit Lehramtsoption zu bewerben (mit umgedrehter Fächerkombination) und dieses Studium durch die Anrechnung von Studieninhalten aus dem vorherigen Bachelor-Studium zu verkürzen. Alternativ können Sie prüfen, ob für Sie der Q-Master (Quereinstieg in den Lehramtsmaster) infrage kommen könnte. Sie finden Informationen auf der entsprechenden Website. Studieninhalte können nur von den zuständigen Arbeitsbereichen angerechnet werden:
- Leistungen in der Didaktik des Englischen: Prof. Dr. Sambanis, Prof. Dr. Heim, Gastprof. Dr. Ludwig
- Leistungen in den Fachwissenschaften: Professor*innen der Fachwisschaften
- Leistungen in der Sprachpraxis: Sprachenzentrum der FU Berlin
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dahlem School of Education (DSE).
Studierende können die Masterarbeit in der Fachwissenschaft I, der Fachwissenschaft II, der Fachdidaktik I, der Fachdidaktik II oder in den Erziehungswissenschaften schreiben. Eine Masterarbeit in der Didaktik des Englischen muss an das Modul „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 2“ angeknüpft werden.
Eine Bewerbung zum 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbungsunterlagen müssen in der Zeit vom ersten Werktag im Juli (meist der 01.07.) bis zum 15.08. desselben Jahres vollständig vorliegen, um zugelassen werden zu können.
Siehe dazu außerdem hier die Einträge:
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Ist eine Einschreibung im Sommersemester möglich? und
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Welche Bewerbungsunterlagen sind nötig?
Nein, es besteht keine Möglichkeit das Praxissemester im Fach Englisch in kürzerer Zeit zu absolvieren.
Siehe dazu außerdem hier die Einträge:
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Ich habe bereits Lehrerfahrung gesammelt, kann ich mir diese auf das Praxissemester anrechnen lassen? und
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Was ist das Praxissemester und wie läuft es ab?
Das Praxissemester ist, so die Vorgaben, in Berlin zu erbringen. Nur in begründeten Fällen kann auf vorherigen Antrag das Praxissemester unter bestimmten Bedingungen im Ausland absolviert werden. Die Praktikumsschule (i. d. R. eine deutsche Schule im Ausland) muss sämtliche Vorgaben des Berliner Praxissemesters erfüllen (Länge des Praxissemesters, Betreuung etc.).
Ein Praxissemester im Ausland kann nur dann für die Didaktik des Englischen (teil-) angerechnet werden, wenn es sich um eine Unterrichtstätigkeit handelt, bei der Englisch als Fremdsprache vermittelt wird und Deutsch eine/die Erstsprache der Lernenden ist. Das Absolvieren im Ausland muss vorab genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich vor Beginn des Praxissemesters in der Sprechstunde an eine der Professorinnen der Didaktik des Englischen (Prof. Dr. Sambanis, Prof. Dr. Heim).
Dies ist generell nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:
- Seminar (Vorbereitung) → FU Berlin
- Schulpraktikum → anderes Bundesland
- Seminar (Begleitung/UniTag) → muss während des Praxissemesters wöchentlich an der FU Berlin besucht werden.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen können, so wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praxissemesters an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen. Die Zustimmung der Didaktik des Englischen muss zwingend vorher eingeholt werden.
Das Praxissemester ist grundsätzlich in Berlin zu absolvieren, insofern ein fachlich adäquater Praktikumsplatz in Berlin zur Verfügung steht. Ein Praxissemester an einer Schule in Brandenburg ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist dies schon möglich, allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die Verteilung der Leistungspunkte (Creditpoints) und der Inhalte müssen denen innerhalb des Bachelors mit Lehramtsoption an der FU entsprechen. Somit müssen auf das Kernfach (1. Fach) 90 LP, auf das Modulangebot (2. Fach) 60 LP und auf die Lehramtsbezogenen Berufswissenschaft (LBW, Erziehungswissenschaft und Didaktik) 30 LP entfallen. Für Studierende des Bachelorstudienganges Grundschulpädagogik müssen auf das Vertiefungsfach 50 LP, auf die Studienfächer je 45 LP, auf den Bereich LBW 30 LP und auf die Bachelorarbeit 10 LP entfallen.
Da das Wintersemester bis Ende März dauert und die Lehrveranstaltungen nicht vor Mitte Februar enden, kann das rein rechnerisch nicht funktionieren. Es ergibt sich eine Überschneidung von mehreren Wochen zwischen Studium und Referendariat: Zuerst muss Phase 1 abgeschlossen sein, dann kann sich Phase 2 anschließen.
Aus rechtlichen, ethischen (Stichwort: Gleichbehandlung) und Ressourcen-Gründen hält sich die Englischdidaktik selbstverständlich an die durch die RSPO § 10 gesetzten Vorgaben, die für den Eintrag von Noten eine Frist vorsehen, die in der vorlesungsfreien Zeit liegt bzw. darüber hinausgeht, und bittet bei der Planung des weiteren Werdegangs um Beachtung. Vor Ende des Semesters/der Vorlesungszeit werden keine Bescheinigungen ausgestellt. Ausnahmen können nicht gewährt werden.
Grundsätzlich ist es möglich Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, auf das Studium anrechnen zu lassen. Allerdings sollte dies mit den entsprechenden Lehrenden schon vor dem Auslandsstudium abgesprochen werden, da die Inhalte der Veranstaltungen teilweise sehr speziell sind. Für die fachwissenschaftlichen Module ist das Institut für Englische Philologie zuständig, für die fachdidaktischen Module die Englischdidaktik für die sprachpraktischen Module das Sprachenzentrum. Bringen Sie für die Besprechung die Originale und einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine sowie die offiziellen Kursbeschreibungen aus den course catalogues und das Formular zur Anrechnung der Dahlem School of Education (DSE) mit.
Grundsätzlich ist dies natürlich möglich und auch sehr zu empfehlen. Der Zeitpunkt sollte aber aufgrund der festen Abfolge mit dem Praxissemester in Semester 3 strategisch klug gewählt werden. Sollte man beabsichtigen sich Studieninhalte aus dem Ausland anrechnen zu lassen, so wird angeraten dies vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit den Zuständigen der Didaktik des Englischen abzusprechen ("learning agreement").
Grundsätzlich ist es möglich Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, auf das Studium anrechnen zu lassen. Allerdings sollte dies mit den entsprechenden Lehrenden schon vor dem Auslandsstudium abgesprochen werden, da die Inhalte der Veranstaltungen teilweise sehr speziell sind. Für die fachwissenschaftlichen Module ist das Institut für Englische Philologie zuständig, für die fachdidaktischen Module die Englischdidaktik (Prof. Dr. Heim bzw. Gastprof. Dr. Ludwig), für die sprachpraktischen Module das Sprachenzentrum. Bringen Sie für die Besprechung die Originale und einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine sowie die offiziellen Kursbeschreibungen aus den course catalogues und das Formular zur Anrechnung der Dahlem School of Education (DSE) mit.
Dies ist generell nicht zu empfehlen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, müssen Sie folgende Bedingungen beachten:
- Seminar (Vorbereitung) → FU Berlin
- Schulpraktikum → anderes Bundesland
- Seminar (Begleitung/UniTag) → muss während des Praxissemesters wöchentlich an der FU Berlin besucht werden.
Wenn Sie diese Bedingungen erfüllen können, so wenden Sie sich bitte vor Beginn des Praxissemesters an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen (Prof. Dr. Sambanis, Frau Fuchs, Frau Harder). Die Zustimmung der Didaktik des Englischen muss zwingend vorher eingeholt werden.
Für die Anrechnung wenden Sie sich bitte in der Sprechstunde an die zuständigen Personen der Didaktik des Englischen. Bringen Sie für die Besprechung die Originale zur Anerkennung sowie einfache Kopien der Teilnahme- und Leistungsscheine und die offiziellen Kursbeschreibungen aus dem Vorlesungsverzeichnis mit.
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:
Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen | alle Professor*innen der Didaktik des Englischen |
Leistungen von Studierenden der Masterstudiengänge mit dem Profil Quereinstieg | Aktuelle Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben) |
Fachwissenschaftliche Leistungen | Professor*innen der Fachwissenschaften |
Sprachpraktische Leistungen | Zentraleinrichtung Sprachenzentrum |
- „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 1“ → ohne Masterarbeit in der Englischdidaktik, d.h. die Masterarbeit wird in einem anderen Fach bzw. Bereich geschrieben.
- „Entwicklung Forschung und Evaluation (EFE) Variante 2“ → mit Masterarbeit in der Englischdidaktik
Q-MASTER (QUEREINSTIEGSMASTER)
Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:
Leistungen von Studierenden der Masterstudiengänge mit dem Profil Quereinstieg | Aktuelle Ansprechpersonen für den Q-Master (siehe Informationen zum Q-Master auf dieser Seite weiter oben) |
Fachwissenschaftliche Leistungen | Professor*innen der Fachwissenschaften |
Sprachpraktische Leistungen | Zentraleinrichtung Sprachenzentrum |
Wichtige Informationen zu den Themen Bewerbung und Zulassung (wie beispielsweise Fristen, Ansprechpartner und mehr) finden Sie auf den Seiten der DSE hier.
Jede Veranstaltung, die mit einer Prüfung abschließt, muss durch den Prüfenden in einem Beurteilungsbogen dokumentiert werden. Hierfür muss das entsprechende Formular von Ihnen von den Seiten der Dahlem School of Education (DSE) heruntergeladen und der Prüfungsleistung ausgefüllt (Das bedeutet also, dass Sie Ihren Namen, den Kurstitel sowie den Dozent*innennamen eintragen) beigelegt werden.