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FAQ

FU-Account

Bei unserem Benutzerservice ZEDAT können Sie gegen Vorlage des Personalausweises/Vertrags die Einrichtung Ihres Mail Accounts beantragen (ZEDAT‐Dozenten‐Account). In der Regel erhalten Sie nach Vertragsunterschrift in der Personal-stelle eine Mail mit allen notwendigen Informationen. Eine Unterschrift durch einen Vorgesetzten ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung Ihres Mail Accounts einige Tage Zeit in Anspruch nehmen kann und planen Sie mögliche Verzögerungen rechtzeitig. Mit dem Ihnen im Anschluss zur Verfügung gestellten Benutzernamen und Passwort können Sie auf die Programme Campus Management und Blackboard zugreifen. Für Blackboard (Plattform zur Bereitstellung von Lernmaterialien an Studierende) sowie für Campus Management (Notenhinterlegung für Studierende) ist eine kurze Selbstregistrierung für Lehrende der Freien Universität Berlin mit den Zugangsdaten des FU‐Accounts erforderlich.

Transponder

Ihren Transponder für die Räum-lichkeiten unseres Bereichs erhalten Sie in der Instituts-verwaltung in Raum JK29/245. Mit diesem erhalten Sie Zugang zu den Räumlichkeiten am Institut, wie beispielsweise dem Post‐ und Reproraum (Standort Druck‐ und Kopiergerät).

Laufwerke, Druck‐ und Kopiergerät

Hilfe bei Zugängen zu Laufwerken am Institut sowie zur Einbindung des institutsinternen Druck‐ und Kopiergerätes erhalten Sie gern über den IT‐Support des Fachbereichs Philosophie und Geisteswissenschaften (IT‐Hotline: 030‐838‐72404, it@philgeist.fu‐berlin.de). Unser Druck‐ und Kopiergerät mit ausführlichen Bedienungshinweisen befindet sich im Raum JK 29/232. Sollten Sie auf das WLAN‐Netz der FU zugreifen wollen, finden Sie hier eine ausführliche Beschreibung.

CAMPUS MANAGEMENT und Blackboard

Unterstützung erhalten Sie durch die Campus Management Hotline: cm‐hotline@fu‐berlin.de, an die Sie sich auch gern telefonisch innerhalb der angegebenen Sprechzeiten auf der Internetseite wenden können. Ein Lernvideo mit allen wesentlichen Informationen zu Campus Management finden Sie hier. Bei Fragen zu Blackboard wenden Sie sich bitte gern per Mail an den CeDiS‐Support. Generell sind die aktive und regelmäßige Teilnahme der Studierenden zu bestätigen (Studierende dürfen nicht mehr als vier Lehrveranstaltungen versäumen) und die Note zu hinterlegen (1.0 – 5.0).

Bibliotheksausweis

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Lehrevaluation

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu diesem Thema an unser Studienbüro.

Formulare für Studierende

In der Regel können Studierende ihre Leistungsnachweise durch Campus Management ausdrucken. Einige Studierende können sich jedoch nicht direkt in CM anmelden (affine Modul‐ und einige ERASMUS-Studierende), sodass Sie eine Prüfungs‐/Teilnahme-bescheinigung ausstellen können. Die Bescheinigungen können in allen Sekretariaten zum Stempeln vorgelegt und im Anschluss an die Studierenden ausgegeben werden. Sollten ERASMUS‐Studierende bereits vor Semesterende abreisen, kann der Schein über unsere Kolleg*innen der Abteilung Internationale Studierendenmobilität zur Weiterleitung an die Partneruniversität geschickt werden. Die Scheinvorlagen für Lehramtsstudierende finden Sie hier.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Prüfungsbüro und Frau Monika Cheng.

Die Kolleginnen der Dahlem School of Education finden Sie hier.

MensaCard

An jeder Kasse in den Mensen und Coffeebars des studierendenWERKs BERLIN erhalten Sie gegen einen Pfand von 1,55 Euro Ihre MensaCard. Aufgeladen werden kann die MensaCard an den Aufwertern, die Sie am Eingang der Mensa vorfinden oder Sie nutzen das sog. Autoload‐Verfahren,also die direkte Abbuchung von Ihrem Konto per Lastschrift-verfahren. Sollten Sie letzteres einrichten wollen, wenden Sie sich bitte an die Damen in der Mensa.

Krankmeldung

Sind Sie krank bzw. arbeitsunfähig geworden, müssten Sie bitte Ihren Arbeitsbereich und die Institutsverwaltung informieren. Dazu reicht ein Telefonanruf vor Beginn der Arbeitszeit, in dem Sie auch die voraussichtliche Dauer angeben, aber wir empfehlen, zusätzlich eine E‐Mail zu schreiben.

Ab dem 1. Januar 2023 ist der elektronische Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Die Beschäftigten müssen die Freie Universität Berlin als Arbeitgeberin weiterhin über die festgestellte Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dazu händigen sie jedoch nicht mehr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform aus, sondern der Arbeitgeber wendet sich an die Krankenkasse und ruft die Daten dort elektronisch ab. Von diesem neuen Verfahren sind Beschäftigte ausgenommen, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder die im Ausland erkranken und sich dort behandeln lassen müssen. Hier ist weiterhin eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung in Papierform vorzulegen. Am ersten Arbeitstag melden Sie sich bitte wieder dort gesund, wo Sie sich auch krankgemeldet haben. Vom Gesetz her ist die Personalstelle der FU berechtigt, ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.

Urlaub

Die Beschäftigten der Freien Universität Berlin erhalten in jedem Urlaubsjahr (entspricht dem Kalenderjahr) Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts. Für die Berechnung und Gewährung von Erholungsurlaub, Arbeitsbefreiung oder Sonderurlaub gelten die tariflichen und gesetzlichen Regelungen. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben (Wartezeit). Der Urlaub beträgt für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte, deren wöchentliche Arbeitszeit fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt, 30 Arbeitstage für jedes Urlaubsjahr. Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen die Beschäftigten dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten haben oder zu arbeiten hätten, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Resturlaubstage sind bis spätestens zum 30.09. des Folgejahres zu nehmen. Den Erholungsurlaub für die Beschäftigten der Fachbereiche, Zentralinstitute, Zentraleinrichtungen und sonstigen Organisationseinheiten genehmigen je nach der Geschäftsverteilung die jeweiligen Fachvorgesetzten oder die Leiterin bzw. der Leiter der Einrichtung. Der Urlaub muss rechtzeitig angemeldet werden und darf erst nach der Genehmigung des Antrags angetreten werden. In Zweifelsfragen entscheidet die zuständige Personalstelle. Urlaubsanträge aus besonderem Anlass (Sonderurlaub) sind über die Fachvorgesetzten und die Fachbereichsverwaltung oder die Büroleitung an die zuständige Personalstelle zu richten. Urlaubsanträge werden in der Institutsverwaltung mindestens drei Tage vor Urlaubsantritt eingereicht. Das Antragsformular finden Sie hier.

Dienstreisen und Reisekostenabrechnung

Dienstreiseanträge sind mindestens zwei Wochen vor Reisebeginn anzuzeigen. Dem Antrag muss ein Einladungs-schreiben oder ein Programm beigefügt und die Unterlagen zur Freigabe und Prüfung in das Dekanat an Frau Christine David weitergeleitet werden. Für Auslandsreisen ins europäische Ausland muss gesondert die sog. A1‐Bescheinigung in der Personalstelle beantragt werden. Hierfür ist der noch nicht freigegebene Antrag ausreichend. Die notwendigen Formulare finden Sie hier. Gern können Sie sich auch an den Checklisten des Dekanats orientieren.

Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung einer Kostenerstattung beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt an dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung erhalten Dienstreisende bei allen Inlandsdienstreisen ein Tagegeld, dessen Höhe sich nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetztes misst. Fahrt‐ und Flug-kosten: Bahnfahrten in Klasse 1 dürfen nur bei einer reinen Fahrzeit von mindestens 2 Stunden (ohne Zubringerzeiten von der Hauptabfahrstelle) gebucht werden. Ansonsten werden nur Fahrten in der 2. Klasse erstattet. Bei Flügen werden Business‐Flight‐Buchung-en ab 6 Std. übernommen. Übernachtungsgeld kann nur für notwendige Übernachtungen gewährt werden.