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FAQ

BACHELOR STUDIUM

Wer ist für die Anrechnung von Studienleistungen zuständig?

Für die Anrechnung von Studienleistungen sind folgende Personen zuständig:

Englischdidaktische Leistungen in Lehramtsstudiengängen Univ.-Prof. Dr. Michaela Sambanis
Fachwissenschaftliche Leistungen Professor*innen der Fachwissenschaften
Sprachpraktische Leistungen Zentraleinrichtung Sprachenzentrum

Zählen die Noten aus dem Bereich LBW mit in die Abschlussnote des Bachelors?

Ja, anders als beim Bereich ABV, werden beim Bachelor mit Lehramtsoption die Noten aus dem EWI-Bereich anteilig bei der Berechnung der Abschlussnote mit einbezogen.

Kann ich meine Bachelorarbeit in der Didaktik des Englischen schreiben?

Für Bachelorarbeiten im Fach Englisch wenden Sie sich bitte an die Fachwissenschaften.

Wann muss ich meine Bachelorarbeit schreiben, damit ich mich rechtzeitig für den Lehramtsmaster bewerben kann?

Die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen zur Anmeldung der Bachelorarbeit können der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bachelorstudiengangs (Kernfach) entnommen werden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen, inkl. der notwendigen Zahl an Leistungspunkten, variieren hier je nach Studiengang. Wenn man vorhat, sich zum nächsten Wintersemester für den Master of Education zu bewerben, müssen 2/3 aller Leistungen abgeschlossen sein (siehe Wie bewerbe ich mich für den Master of Education?). Es wird dringend empfohlen, die Bachelorarbeit bereits zu diesem Zeitpunkt angemeldet zu haben, da man spätestens bis zur Rückmeldung für das 2. Mastersemester das Bachelorzeugnis vorlegen muss und die Bearbeitungszeit der Prüfenden sowie die Zeit für das Ausstellen des Zeugnisses miteingerechnet werden sollte.

Ich will im Anschluss an den Bachelor auf jeden Fall den Lehramtsmaster studieren. Wie wichtig ist die Note des Bachelorzeugnisses für mich?

Für die Bewerbung zum Master of Education ist die Abschlussnote ein Auswahlkriterium, allerdings lassen sich momentan schlecht Aussagen über einen eventuellen N.C. treffen.

Wie bewerbe ich mich für den Master of Education?

Für den Master of Education kann man sich nur zum Wintersemester bewerben. Voraussetzung ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs für das Lehramt an Grundschulen bzw. ISS/GYM. Der Bewerbungszeitraum liegt im Sommersemester zwischen dem 01. Juli und dem 15. August.

Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, kann die Bewerbung für den Master auch mit der sogenannten 2/3-Bescheinigung erfolgen. Dabei handelt es sich um eine Prognose, dass alle ausstehenden Studienleistungen bis zum Semesterende (30.9.) erbracht werden können. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung: Mindestens 2/3 des Gesamtpensums der Studienleistungen sind bewertet, die Anmeldung zur Abschlussarbeit liegt vor und der Arbeitsbeginn wurde so festgelegt, dass eine fristgerechte Fertigstellung vor Beginn des Masterstudiengangs möglich ist.

Es erfolgt dann eine Zulassung zum Master auf Probe. Dies bedeutet, dass spätestens zur Rückmeldung zum zweiten Mastersemester das Bachelorzeugnis vorgelegt werden muss. Ansonsten folgt die Exmatrikulation, sofern kein Antrag auf Studiengangwechsel (Rückstufung in den Bachelor) gestellt wurde.

Weitere Informationen zur 2/3-Bescheinigung sind auf den Seiten der Dahlem School Education (DSE).

Wann kann ich das Modul „Grundlagen der Fachdidaktik Englisch“ innerhalb des Bachelor-Studiums belegen?

Das Modul "Grundlagen der Fachdidaktik Englisch“ besteht aus dem Grundkurs (WiSe) und einem Proseminar (SoSe). Der Grundkurs wird ausschließlich im Wintersemester und das Proseminar im Sommersemester angeboten. Es wird dringend empfohlen erst den Grundkurs und danach das Proseminar zu besuchen. In der Regel werden mehrere parallele Veranstaltungen pro Semester angeboten. Die Prüfungsleistung (Hausarbeit) für das gesamte Modul kann entweder im Grundkurs oder im Proseminar absolviert werden. Die Abgabe erfolgt nach dem Absolvieren beider Modulbestandteile.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich die Hausarbeit im Grundkurs oder im Proseminar schreibe?

Ja. Außerdem haben Sie Zeit mit dieser Entscheidung, bis Sie beide Seminare absolviert haben.

Wann muss ich die Hausarbeit abgeben?

Sie müssen die Hausarbeit nach erfolgreicher Absolvierung beider Seminare einreichen. Abgabefrist ist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters (genauer: das Ende der ersten Vorlesungswoche). Wenn Sie also im Wintersemester den Grundkurs und im Sommersemester das Proseminar belegt haben, ist die Abgabefrist der Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Wintersemesters.

Wie ist die Hausarbeit aufgebaut?

Alle Informationen zum Aufbau und der inhaltlichen Ausgestaltung der Elemente finden Sie im Style Sheet für die BA-Modulprüfung (auf dieser Seite, unter "Downloads")

Kann ich das Proseminar vor dem Grundkurs belegen oder beide Kurse parallel belegen?

Ja, beides ist möglich, sofern beide Veranstaltungen gleichzeitig angeboten werden (was nicht immer möglich ist, da die Kurse eigentlich im Wechsel anzubieten sind, wie oben beschrieben). Wir empfehlen, zuerst den Einführungskurs zu belegen, um einen grundlegenden Überblick zu erhalten. Das Proseminar widmet sich einem Schwerpunktthema und baut auf dem im Grundkurs erworbenen Wissen auf.

Muss ich während des Orientierungspraktikums auch schon selbst unterrichten?

Das Orientierungspraktikum ist als reines „Hospitationspraktikum“ (Beobachtungspraktikum) konzipiert, ABER wenn Sie gut mit dem*der Mentor*in in der Schule auskommen, dann ist es eine gewinnbringende Erfahrung, wenn Sie auch zu diesem Zeitpunkt schon mal vor einer Klasse stehen dürfen. Am besten Sie besprechen dies mit dem*der Mentor*in. Praktikant*innen dürfen jedoch grundsätzlich keinen Unterricht abhalten, ohne dass eine „richtige“ Lehrkraft anwesend ist.