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Muss ich einen Sprachtest absolvieren, auch wenn ich die Sprache bis zum Abitur in der Schule belegt habe oder einen anderen Nachweis über meine Sprachkenntnisse habe?

Nein, man kann sich vom Sprachtest befreien lassen, wenn man einen der akzeptierten Nachweise vorlegen kann. Für viele Studiengänge gilt ein deutsches Abiturzeugnis mit der Angabe B1 oder höher (B1/B2) als Nachweis (Ausnahmen: Frankreichstudien, Deutsch-Französische Literatur- und Kulturstudien). Weitere mögliche Sprachnachweise sind hier aufgelistet: https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/sprachtests_studienbewerber/Befreiung/index.html

Der Antrag auf Befreiung vom Sprachtest kann direkt bei der Bewerbung im Bewerbungsportal gestellt werden. Der passende Nachweis wird im Portal hochgeladen und vom Team Bewerbung und Zulassung bzw. vom Sprachenzentrum online geprüft. Bewerber*innen erfahren auch über das Portal, ob sie vom Test befreit worden sind. Falls nicht, können sie sich über einen Link direkt im Bewerbungsportal für den passenden Test anmelden. Die Testtermine werden vom Sprachenzentrum hier veröffentlicht. Dieses Verfahren gilt auch für Muttersprachler*innen in der jeweils studierten Sprache!

Bei Fragen stehen die Modulbeauftragten für die einzelnen Bereiche der Sprachpraxis gerne zur Verfügung.