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Schritt-für-Schritt zum Auslandsstudium

Informationen zu einem Studienaufenthalt im romanischen Ausland

Grundsätzlich sollten Sie im Ausland Ihre beiden Fächer, ggf. auch LBW studieren.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (!) vor Ihrem Studienaufenthalt unbedingt an die Modulbeauftragten aller Module, die für das Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, vorgesehen sind. Bringen Sie für dieses Gespräch möglichst Ausdrucke des Vorlesungsverzeichnisses der Auslandsuniversität mit, damit die Modulbeauftragten Sie bei der Wahl der für die spätere Anerkennung besten Lehrveranstaltungen und der dort zu erbringenden Studienleistungen beraten können.

Nach der Beratung durch die Modulbeauftragten füllen Sie das „Learning Agreement“ aus, das Sie von dem/der ERASMUS-Beauftragten des Institutes, das für das Austauschprogramm verantwortlich ist, unterschreiben lassen (im Institut für Romanische Philologie ist dies derzeit Frau Prof. Caspari). Lassen Sie sich das Learning Agreement ggf. auch von dem/der ERASMUS-Beauftragten des Institutes Ihres anderen Faches unterzeichnen.

Behalten Sie bitte das Original Ihres Learning Agreements und senden Sie eine Kopie an die Auslandsuniversität und eine Kopie an das zentrale ERASMUS-Büro (Brümmerstr. 52).

Sollten sich während Ihres Auslandsstudiums Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die jeweiligen Modulbeauftragten und senden Sie ggf. ein geändertes „Learning Agreement“ (Formular: Changes to to original stydy programme abroad) per Fax an die/den ERASMUS-Beauftragte/n des Institutes (derzeit: 838 55854).

Zur Bewerbung um einen Studienplatz im Rahmen des ERASMUS-Programms oder eines anderen geförderten Programms können Sie sich auf der Institutshomepage informieren. Selbstverständlich können Sie auch unabhängig von diesen Programmen selbst einen Studienaufenthalt organisieren.

Das Institut empfiehlt allen Studierenden ein Auslandsstudium bzw. einen längeren Auslandsaufenthalt.

Für das Auslandsstudium sollten Sie das 3. oder 5. Studiensemester einplanen.

  • Im 3. Semester haben Sie den Vorteil, dass Ihr Spracherwerb frühzeitig intensiv gefördert wird und dass unsere Partneruniversitäten in der Regel die von unserer BA-Studienordnung vorgesehenen Studieninhalte anbieten.
    Der Nachteil besteht darin, dass Sie sich schon gegen Ende des 1. Semesters um den Auslandsaufenthalt kümmern müssen (die Bewerbungsfristen für ERASMUS liegen in der Regel im Januar / Februar).
  • Im 5. Fachsemester haben Sie den Vorteil, dass Sie sich im Studium schon besser auskennen und unter Umständen gezielter die für Sie notwendigen Lehrveranstaltungen herausfinden können. Außerdem können Sie an Ihren Studienaufenthalt unter Umständen das von der ABV vorgeschriebene Praktikum anschließen (in diesem Fall kann, so lange Sie weiter immatrikuliert bleiben, unter Umständen auch das ERASMUS-Stipendium weiter gezahlt werden).

Bitte achten Sie bei der Wahl Ihrer Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität darauf, dass Sie in der Regel im 6. Semester die BA-Arbeit schreiben, die günstigerweise  aus einer Veranstaltung der Aufbaumodule hervorgeht.

Bei vielen ERASMUS-Programmen besteht die Möglichkeit, sich für ein oder zwei Semester zu bewerben. Ein längerer Auslandsaufenthalt bietet Ihnen die Möglichkeit, intensiv in Sprache und Kultur des Zielsprachenlandes einzutauchen. Allerdings könnte es schwierig werden, alle notwendigen Studienleistungen in Ihren beiden Fächern (und bei Studierenden mit Lehramtsoption: in LBW) zu erbringen. Außerdem endet an vielen Universitäten das Lehrprogramm bereits im Frühsommer. Ein einsemestriger Aufenthalt kann in der Regel einfacher in den Studienverlauf der Freie Universität eingepasst werden. 

Allgemeine Informationen über Sprachreisen bietet die Aktion Bildungsinformation (ABI) e. V.

Informationen zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie hier.