Bewerbungshinweise für Bachelor und Master
B.A.-Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren hängt unter anderem davon ab, wo Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben. Die entsprechenden Informationen zur Bewerbung finden Sie dann hier:
- Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.
- Bewerbung mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
Der Bachelorstudiengang "Niederländische Philologie" ist ein sogenannter Kombinationsbachelor. Die Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Fächern finden Sie auf der Seite des Online-Studienfach-Assistents.
Der Bachelorstudiengang Niederländische Philologie ist nicht zulassungsbeschränkt.
Einen guten ersten Einblick ins Studium und in die Studieninhalte bietet unser Online-Studienfachwahl-Assistent (OSA). Nutzen Sie diese Möglichkeit der Entscheidungsfindung!
Eine ausführliche Beschreibung des Studiengangs entnehmen Sie bitte dieser Seite zum Studienangebot der FU.M.A.-Bewerbung
Das Bewerbungsverfahren hängt unter anderem davon ab, wo Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben haben.
- Alle Informationen für Bewerber (mit deutscher sowie ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) finden Sie auf der Website zur Bewerbung für weiterführende Studienangebote (Master) der FU. Bewerbungsfrist ist 15.04. – 31.05. des jeweiligen Kalenderjahres.
Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang sind:
- Ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Anteil von mindestens 60 Leistungspunkten, der dem Studium des Bachelorstudiengangs "Niederländische Philologie" an der Freien Universität Berlin entspricht.
- Kenntnisse der niederländischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder ein gleichwertiger Kenntnisstand.
- Bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen, die der Niveaustufe DSH 2 entsprechen.
-
Alle Friste und Termine im Blick: der Akademische Kalender.
-
Die Freie Universität Berlin erhebt – außer für weiterbildende Studienangebote – keine Studiengebühren, sondern nur so genannte "Semestergebühren und -beiträge".
-
Hinweise zur Bafög-Beratung und Studienfinanzierung finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Berlin.