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2) Für das BAföG-Amt benötige ich einen Nachweis über meine Leistungen im LBW-Bereich. Stellen die Mitarbeiter*innen des Arbeitsbereiches DaZ/Sprachbildung diesen Nachweis aus?

Nein, bitte wenden Sie sich für einen Nachweis Ihrer Leistungen im LBW-Bereich an die Mitarbeiter*innen des Prüfungsbüros Lehramtsbezogene Berufswissenschaft, die Ihren Antrag vorbereiten und an die zuständigen Ansprechpartner*innen weiterleiten.