1) Wie oft darf ich in den DaZ/Sprachbildung-Seminaren fehlen?
Die Seminare in den Modulen DaZ/Sprachbildung sind anwesenheitspflichtig (vgl. die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung). Laut RSPO § 9 (2)
- ist die regelmäßige Teilnahme erfüllt, "wenn mindestens 85% der für die Lehrveranstaltungen vorgesehenen Präsenzzeit besucht worden sind."
- dürfen Eltern, die nachgewiesener Maßen ihr krankes Kind betreuen müssen, die Anwesenheitsquote von 75% nicht unterschreiten (vgl. auch die Hinweise auf der Webseite des Dual Career & Family Service).