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alte Studienregelung

Studienregelung

§1

Zweck des Studienangebots ist der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Bereich "Deutsch als Fremdsprache", und zwar als berufsqualifizierende Komponente für Studierende mit dem Studienziel "Staatsexamen Deutsch" oder "Magister" ('Linguistik' und/oder 'Neuere deutsche Literatur').  Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist, dass die Studierenden:

  1. ein abgeschlossenes Grundstudium nachweisen können (Magister-Studenten in den Fächern 'Linguistik' und 'Neuere deutsche Literatur'),

  2. mindestens in einem Hauptfach 'Neuere deutsche Literatur' oder 'Linguistik' bzw. mindestens in zwei Nebenfächern 'Neuere deutsche Literatur' und 'Linguistik' eingeschrieben sind. 

Studierende können auch dann zugelassen werden, wenn sie 'Linguistik' oder 'Neuere deutsche Literatur' im Hauptfach in Verbindung mit einer fremdsprachlichen Philologie studieren. Sie können in diesem Fall den entsprechenden fehlenden Studienanteil in der fremdsprachlichen Philologie nachweisen, d. h. mindestens drei fachwissenschaftliche Nachweise, die von der Zulassungskommission geprüft werden.

 


 

§2

Das Zertifikat des Studiengebiets "Deutsch als Fremdsprache" wird durch den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von 20 Semesterwochenstunden erworben, von denen 4 SWS in einem Praktikum erbracht werden.

Struktur und Umfang der Lehrveranstaltungen setzen sich wie folgt zusammen:

 
 

1.

Veranstaltungen, deren Besuch durch einen Seminarschein nachgewiesen werden muss:

 

 

a)

Je eine Lehrveranstaltung (2 SWS) des Studiengebiets ist aus den Themenbereichen A - D zu belegen (insgesamt 8 SWS Obligatorik): 

 

 

A)

Deutsche Grammatik / linguistische Beschreibung des Gegenwartsdeutschen

 

 

B)

Fremd- und Zweitspracherwerb

 

 

C)

Interkulturelle Kommunikation (Aspekte der Literatur, der Landeskunde und der sprachlichen Verständigung)

 

 

D)

Methodik und Didaktik des Deutschen als Fremdsprache

 

 

b)

Zwei weitere Lehrveranstaltungen, die aus zwei der Themenbereiche A - D einschließlich des weiteren Angebots des Studiengebiets gewählt werden (insgesamt 4 SWS Wahlpflichtveranstaltungen).

 

2.

Veranstaltungen, für die ein Belegnachweis zu erbringen ist:

Zwei Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Studiengebietes 'Deutsch als Fremdsprache' oder aus dem Lehrangebot des Hauptstudiums. Dabei soll das Thema der Lehrveranstaltung einen deutlich erkennbaren Bezug zu Lehrbereichen des Deutsch-als-Fremdsprache-Studiums aufweisen (insgesamt 4 SWS).

 


 

§3

Im Laufe des DaF-Studiums ist ein "sprachpraktisches Tutorium für ausländische Studierende" zu absolvieren. Das Praktikum umfaßt 2 Semesterwochenstunden Unterrichtstätigkeit und die Teilnahme an einem vorbereitenden und betreuenden Seminar (2 SWS). Andere Praktika können als äquivalent anerkannt werden.

 


 

§4

Der Fachbereich stellt über die berufsvorbereitende Zusatzqualifikation "Deutsch als Fremdsprache" nach bestandenem Staats- oder Magisterexamen mit mindestens einem Hauptfach 'Neuere deutsche Literatur' oder 'Linguistik' oder mindestens zwei Neben- fächern 'Neuere deutsche Literatur' oder 'Linguistik' ein Zertifikat aus. Eine gesonderte Abschlußprüfung findet nicht statt.

 


 

§5 Die Anmeldung zum Studiengebiet "Deutsch als Fremdsprache" erfolgt am Ende der Vorlesungszeit des vorhergehenden Semesters. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet eine vom IR eingesetzte Kommission.

 


 

Beschluss des Fachbereichs Germanistik vom 12.2.1997 und des Institutsrats des Instituts für Deutsche und Niederländische Philologie vom 13.06.2001.