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Neu ab 1. August 2016: Anerkennungspraxis in der Studienfachberatung

News vom 12.08.2016

Neu ab 1. August 2016: Neuregelung der Anerkennungspraxis in der Studienfachberatung

Aufgrund von personellen Umstrukturierungen am Peter Szondi-Institut treten ab dem Wintersemester 2016/17 neue Regelungen hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Anerkennungspraxis extern erworbener Studien- und Prüfungsleistungen in Kraft.

Einstufung – BaföG – Stipendien

Für Einstufungsempfehlungen für die FU-Zulassungsstelle, die Bestätigung des Formblatts 5 für das zuständige BaföG-Amt und die Bestätigungen für Stipendiengeber wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Professorinnen und Professoren des AVL- Instituts.

Anerkennungsvereinbarungen

Für die Dauer des Wintersemesters 2016/17 wird die bekannte Anerkennungspraxis ausgesetzt. Dies bedeutet, dass für das Wintersemester 2016/17 Anerkennungsvereinbarungen nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Hochschulwechsel oder Auslandsaufenthalt) abgeschlossen werden können. Betrifft Ihr Anliegen einen Hochschulwechsel oder einen Auslandsaufenthalt, vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde. In anderen Fällen nutzen Sie bitte das vollständig auszufüllende Antragsformular.

Anerkennungsvereinbarungen, die vor dem 30. Juli 2016 abgeschlossen worden sind, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Für die Anerkennung von im Wintersemester 2016/17 besuchten Lehrveranstaltungen (inkl. Prüfungsleistungen) außerhalb der Zuordnung von Campus Management oder im Rahmen anderer Institutionen können durch die Studienfachberatung keine vorherigen Zusagen getroffen werden (eine Anerkennung kann ggf. nach dem Wintersemester 2016/17 erfolgen).

 

Abschluss von Anerkennungsvereinbarungen vor dem 30. Juli 2016

Extern oder außerhalb der Zuordnung von Campus Management erworbene Studien- und Prüfungsleistungen werden zunächst von der Studienfachberatung geprüft. Erst wenn ein Modul vollständig abgeschlossen ist, wird eine Anerkennungsempfehlung (früher „Modulbescheinigung“) für das betreffende Modul ausgestellt. Diese Anerkennungsempfehlung muss im Prüfungsbüro Abt. I eingereicht werden (persönlich in den Sprechzeiten oder durch den Briefkasten, JK 29). Noten und Teilnahme, die durch die Anerkennungsempfehlung bestätigt werden, können im Campus Management nur durch das Prüfungsbüro eingetragen werden. Die Studienfachberatung hat keinen Zugriff auf Campus Management! Die Benennung von Seminartitel und die Zuordnung zu Dozierenden entfallen durch dieses Verfahren und werden später nicht auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen.

Um vor dem 30. Juli 2016 begonnene Ankerkennungsverfahren abschließen zu können, senden Sie bitte folgende Unterlagen vollständig per Mail an: hkrause@zedat.fu-berlin.de

-       ihre persönlichen Angaben (Name, Matrikelnummer, Studiengang [BA 90, 60, 30 LP; Master])

-       vollständig ausgefüllte und von den jeweiligen Dozierenden unterschriebene Scheine der jeweiligen Lehrveranstaltung

-       Nachweis über vorherige Absprache mit der Studienfachberatung
       (Anerkennungsvereinbarung, Learning Agreement etc.)

-       Screenshot der betreffenden Zeilen in Ihrer Campus Management-Ansicht
       (da die Studienfachberatung keinen Zugriff auf Ihr CM-Konto hat)

Um den Bearbeitungsprozess für die Anerkennungen zügig zu gestalten, kommen Sie bitte für diese Anliegen nicht in die Sprechstunde, sondern wenden Sie sich per Mail an die Studienfachberatung.