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Versionswechsel der Studien- und Prüfungsordnung

(bedeutet nicht Wechsel der Fächer)

Für BA- und MA-Studiengänge, für die eine neue Studien- oder Prüfungsordnung erlassen wurde, besteht für die Studierenden die Möglichkeit von ihrer bisher studierten Version der Studien- und Prüfungsordnung in die neue Version zu wechseln, sofern die Studien- und Prüfungsordnung das in dem Paragraphen "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen" vorsieht.

Über die Vorteile eines Wechsels in Ihrem jeweiligen Fach beraten Sie gern Ihre Studiengangsfachberater.

Für den Wechsel ist ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Ordnung zu stellen und im Regelfall eine Anrechnungsempfehlung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen.
Der Antrag erfolgt ist original unterschrieben unter Angabe des Faches, der Matrikelnummer und Ihrer E-Mail, dem zuständigen Fachprüfungsbüro zuzusenden.
Der Wechsel in die neue Ordnung erfolgt immer zu Beginn des kommenden Semesters.
Bei weiteren Fragen zum Versionswechsel wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungsbüromitarbeiterin Ihres Faches.