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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Feststellung ordnungsgemäßer Leistungen, die Anrechnung von Leistungen, die Organisation zur Abnahme von Prüfungsleistungen, die Bestellung von Prüferinnen oder Prüfern sowie Beisitzerinnen oder Beisitzern, die Entscheidung über die Zulassung zu Prüfungsleistungen sowie die Feststellung des Vorliegens der geforderten Prüfungsleistungen für den Studienabschluss in dem jeweiligen Studiengang oder für ein Modulangebot oder Modul. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften eingehalten werden und wirkt auf die Angemessenheit der Studien- und Prüfungsanforderungen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hin. (§ 6 Abs. 1 RSPO)

Die aktuellen Mitglieder des Prüfungsausschusses für Bachelor-, Masterstudiengänge und Magisterprüfungen finden Sie hier.