Springe direkt zu Inhalt

Pauschale Anrechnungen

Wird während Ihres Studiums eine Änderung der Studien- und Prüfungsordnung erlassen, so haben Sie die Möglichkeit oder müssen ggf. in die neue Ordnung wechseln. Der Prüfungsausschuss fordert daher vom Studiengangsverantwortlichen eine Anrechnungsempfehlung für die erbrachten Leistungen nach der alten Ordnung an. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über eine pauschale Anrechnung. Dies bedeutet, dass Sie nur noch einen Antrag auf Wechsel in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung beim Prüfungsausschuss stellen und sich nicht alle Leistungen einzeln anrechnen lassen müssen. Die Leistungen, die bereits in der „alten“ Studienordnung erbracht wurden, werden dann in die neue Ordnung übertragen.

Mehr Informationen finden Sie unter "Versionswechsel der Studien- und Prüfungsordnung"