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Krankheit während der Bearbeitungszeit

Im Falle einer krankheitsbedingten Verlängerung der Abgabefrist ist unverzüglich (d.h. spätestens am dritten Tage) ein Attest beim Prüfungsbüro einzureichen. Der Arzt hat die Krankheitssymptome sowie deren Auswirkungen auf die Studierfähigkeit (respektive das Schreiben der Abschlussarbeit) auf dem Attest zu benennen.

Über die Prüfungsunfähigkeit sowie die Dauer der Verlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung unter Angabe der Matrikelnummer und des Bachelor- oder Masterstudienganges sowie das Attest sind im Prüfungsbüro einzureichen.