Kombinationen der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten
Wenn die Prüfer*innen von der FU und dem Fach kommen, dann sind folgende Konstellationen möglich:
Erstprüfer*in (Betreuung): Hochschullehrer*in
Zweitpüfer*in: Hochschullehrer*in
oder
Erstprüfer*in (Betreuung): Hochschullehrer*in
Zweitprüfer*in: promovierte*r Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (mit Antrag auf Prüfungsberechtigung)
oder
Erstprüfer*in (Betreuung): promovierte*r Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (mit Antrag auf Prüfungsberechtigung)
Zweitpüfer*in: Hochschullehrer*in
Was geht nicht:
- WiMis die nicht promoviert sind, dürfen generell nicht eingesetzt werden
- Betreuung und Erstbegutachtung von Hochschullehrer*innen einer anderen Uni oder einem anderen Fach (nur Zweitbegutachtung möglich)
- Erst- und Zweitbegutachtung ausschließlich von promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ein Gutachten muss von einer/m Hochschullehrer*in kommen)
- Lehrbeauftragte dürfen nicht als Prüfer*in eingesetzt werden (Ausnahme: MA Angewandte Literaturwissenschaft)