Springe direkt zu Inhalt

Kombinationen der Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten

Wenn die Prüfer*innen von der FU und dem Fach kommen, dann sind folgende Konstellationen möglich:

Erstprüfer*in (Betreuung):    Hochschullehrer*in
Zweitpüfer*in:                       Hochschullehrer*in

oder

Erstprüfer*in (Betreuung):    Hochschullehrer*in
Zweitprüfer*in:                      promovierte*r Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (mit Antrag auf Prüfungsberechtigung)

oder

Erstprüfer*in (Betreuung):   promovierte*r Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (mit Antrag auf Prüfungsberechtigung)
Zweitpüfer*in:                     Hochschullehrer*in


Was geht nicht:

  • WiMis die nicht promoviert sind, dürfen generell nicht eingesetzt werden
  • Betreuung und Erstbegutachtung von Hochschullehrer*innen einer anderen Uni oder einem anderen Fach (nur Zweitbegutachtung möglich)
  • Erst- und Zweitbegutachtung ausschließlich von promovierten Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (ein Gutachten muss von einer/m Hochschullehrer*in kommen)
  •  Lehrbeauftragte dürfen nicht als Prüfer*in eingesetzt werden (Ausnahme: MA Angewandte Literaturwissenschaft)